Ich hatte das NSG-Grenz-Thema vor Jahren mal mit den Kollegen aus unserem Ministerium hier in Brandenburg, der sich fachlich damit auseinander setzt (direkte Schutzgebietsausweisungen gehen über seinen Tisch).
Fazit: Zu mindestens hier in Brandenburg sind die veröffentlichten und verwendbaren Grenzen allerdings nicht rechtsverbindlich (so die Aussage). Die Grenzen sind lediglich eine Anpassung an die/ eine DTK10 eines jeweiligen Karten-Standes. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es woanders anders ist! Rechtsverbindlich ist nur die Grenze des NSG, die im Schutzgebietkataster der jeweiligen Behörde hinterlegt ist. Hier spielen z.B. Katastergrenzen, Nutzungsartengrenzen, textliche Grenzbeschreibungen zum Zeitpunkt der Ausweisung eine Rolle…
Aber zur Verwendung für uns reicht es, meine ich… Es ist immer eine Grandwanderung zwischen:
- was will der Gesetzgeber schützen
- was hat er sich sich bei der Grenzziehung gedacht
- wie lässt es sich auf OSM-Daten umsetzen
- wie müssen/ sollten beteiligte Elemente (anderer Schutzgebietsgrenzen oder Admin-Grenzen) mit einbezogen werden.
Da kommen noch mehr Faktoren mit ins Spiel…
Für mich ist eine in OSM erfasste Schutzgebietsgrenze die bestmögliche Annäherung dessen, was sich der Gesetzgebers gedacht hat einerseits und die des Datenerstellers in OSM andererseits… mehr nicht…
Sven