NRW ist evtl. OSM frei weil es umfänglich OpenData bereitstellt.
Für OSM gibt es hier noch eine Datenfreigabe (aber das löst vermutlich die Lizenzinkompatiblität, die du siehst, nicht)
Ergänzung der „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0“ für die Nutzung von Daten der Behörden durch das OpenStreetMap Projekt (Link)
Die Landesvermessung kommt mit der Pflege der Daten nicht hinterher. Solche kleinen Wege haben nur eine niedrige Priorität. Wenn da ein Weg aus einem Wegeplan im NSG gestrichen wird, dann bekommt das die LV nicht unbedingt mit. Aus einer TK kannst du von daher keine rechtlichen Verbindlichkeiten ableiten.
Der Jäger braucht keine Genehmigung weil das über seinen Vertrag abgedeckt wird. Der Jäger ist ja entweder bei einer Behörde angestellt oder Auftragnehmer einer Behörde.
Zu den Topographischen Karten:
Die Daten zu den Topographischen Karten sind häufig mehrere Jahrzehnte alt und vor allem fehlt dort im Datenmodell das Konzept von gesperrten Wegen vollständig. Das ist übrigens auch die Quelle von den ganzen Fehlern bei Google Maps, die haben diese Daten vor vielen Jahren gekauft und seit dem nur in großen Städten etwas nachgebessert.
Welche Rechte und Pflichten sich aus Wegen auf topografischen Karten in Schutzgebieten, für den Fall das es vor Ort keine Beschilderung gibt, ergeben wurde soweit ich weiß noch nie vor einem Gericht thematisiert.
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Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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hat glaube auch niemand behauptet.
Aber man könnte auch nicht behaupten, dass OSM eine Mitverantwortung trage, wenn man auch nach “offiziellen” Karten dort hätte laufen können, solange es kein Schild oder eine physische Barriere gibt.
genau das häufig der Punkt der mich, so tragisch es ist, an solchen Berichterstattung oft etwas stört. Schnell wird gerne versucht den Outdoor Apps die Schuld zu zuschieben. In aller Regel ist allerdings der Mensch, die Person selbst schuld…aus vielfältigen Gründen.
Ich hatte das NSG-Grenz-Thema vor Jahren mal mit den Kollegen aus unserem Ministerium hier in Brandenburg, der sich fachlich damit auseinander setzt (direkte Schutzgebietsausweisungen gehen über seinen Tisch).
Fazit: Zu mindestens hier in Brandenburg sind die veröffentlichten und verwendbaren Grenzen allerdings nicht rechtsverbindlich (so die Aussage). Die Grenzen sind lediglich eine Anpassung an die/ eine DTK10 eines jeweiligen Karten-Standes. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es woanders anders ist! Rechtsverbindlich ist nur die Grenze des NSG, die im Schutzgebietkataster der jeweiligen Behörde hinterlegt ist. Hier spielen z.B. Katastergrenzen, Nutzungsartengrenzen, textliche Grenzbeschreibungen zum Zeitpunkt der Ausweisung eine Rolle…
Aber zur Verwendung für uns reicht es, meine ich… Es ist immer eine Grandwanderung zwischen:
was will der Gesetzgeber schützen
was hat er sich sich bei der Grenzziehung gedacht
wie lässt es sich auf OSM-Daten umsetzen
wie müssen/ sollten beteiligte Elemente (anderer Schutzgebietsgrenzen oder Admin-Grenzen) mit einbezogen werden.
Da kommen noch mehr Faktoren mit ins Spiel…
Für mich ist eine in OSM erfasste Schutzgebietsgrenze die bestmögliche Annäherung dessen, was sich der Gesetzgebers gedacht hat einerseits und die des Datenerstellers in OSM andererseits… mehr nicht…
Sven
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Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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@Sven: Thema leicht verfehlt: es ging nicht um die Genauigkeit von Schutzgebietsgrenzen, sondern ob Wege, die nach Schutzgebietsverordnung eigentlich keine Wege sind (nicht befestigt) und nicht betreten werden dürfen, selbst in “offiziellen” Karten in gleicher Art und Weise dargestellt werden wie zulässige Wege. Und wenn diese auch vor Ort (oder: on the ground) nicht als gesperrt beschildert oder verbaut sind, muss man sich nicht wundern, dass da jemand lang läuft und das ganze nichts mit OSM, komoot oder sonstwas zu tun hat.
…und an der Stelle kommen wir irgendwie auch wieder mit ins Spiel.
Der OSM-Datenbestand wird immer polulärer… Ich sag mal so… Die Kolleginnen und Kollegen der Öffenlichkeitsarbeit der Landesbehörden (zu mindestens hier in Brandenburg) arbeiten an Konzepten, wie sie sich als Landesbehörden auch offiziell auf Komoot & Co. präsentieren und (ja letztendlich) auch Besucherlenkung durchführen…
Ich meine, stößt man auf sowas, sollte man sie nach bestem Wissen und Gewissen unterstützen. Ich mache es und ich habe zu mindestens hier für mich in Brandenburg erkannt, daß Datennutzung Spaß macht, wenn das Land es will… (ein kleiner Wink ans zänkische Bergvolk (=Bayern) vgl. https://community.openstreetmap.org/t/hintergrund-bayern-80cm-in-josm/83809/19 )
Nee. ist es nicht… Es kommt immer und stets auf die Situation drauf an… Es ist ein Irrglaube, daß Landesbehörden in der Lage wären bei allem Schutzgebieten und bei allem möglicherweise ungeliebten Wegen hinreichend für eine Wegesperrung zu sorgen. Da kommen auch wir als Mapper mit unserer Verantwortung und und unserem Feingefühl mit ins Spiel.
Sven
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Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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Ich habe mal noch ein wenig nachgeforscht:
In dem Beitrag behauptet der Wegemanager des Naturparks, dass der Weg (bzw. nur der Einstieg) illegal sei. Der Weg ist in den DTK 1:10.000 bereits im Jahr 2005 erstmals enthalten:
Soweit ich recherchieren konnte wurde dieser Weg wohl erstmals 2010 in OSM gemappt.
Weiter heißt es: der Wegemanager habe den Weg der verunglückten Frau nachverfolgt. Sie sei offenbar der Empfehlung einer einschlägigen App gefolgt. Nun denn, das kann sein, diese Formulierung klingt aber eher wie eine Mutmaßung des Wegemanager als nach einer belegten Aussage der verunglückten Frau. Genauso wie Komoot käme eine Topografische Karte als Grundlage in Frage. Da wäre doch auch die Frage zu stellen, warum (Digitale) Topografische Karten illegale Wege ausweisen, viel länger als in OSM erfasst oder als Komoot überhaupt online gegangen ist.