Für Verkehrsinseln, die als “Node” auf dem “Way” eingetragen werden sehe ich tatsächlich nur zwei sinnvolle Verwendungsmöglichkeiten:
- Die Verkehrsinsel ist eine Einrichtung der Verkehrsberuhigung: Dann ist traffic_calming=island gerechtfertigt
- Die Verkehrsinsel ist eine Querungshilfe für Fußgänger: Dann ist highway=crossing + island=yes richtig
In der Hinsicht gebe ich Dir Recht. Und das sollte dann auch entsprechend eindeutig im Wiki beschrieben werden.
Aber: Ich kenne solche Querungshilfen, die aus meiner Sicht vor allem Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sind. Weil sie z.B. mit einer Verschwenkung und Verengung der Fahrbahn angelegt wurden. Ich füge mal dafür ein Beispiel ein. Ich weiß aus der Zeit, als diese Verkehrsinsel errichtet wurde, dass diese vor allem der Verkehrsberuhigung dienen sollte, d.h. dass sie dazu beitragen sollte, dass auf der Bahnhofstraße zwischen Horn und Bad Meinberg nicht schneller als 50km/h gefahren werden sollten. Dazu wurden mehrere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen jeweils an den Bushaltestellen in dem Straßenabschnitt durchgeführt: 1. Fahrbahnverengungen ohne Verkehrsinsel, 2. Fahrbahnverengungen mit Verkehrsinsel als Querungshilfe, 3. Fahrbahnverengungen mit Verkehrsinsel und Verschwenkung der Fahrbahnen (siehe Foto):
Wenn man mir zustimmt, dass es sich bei dieser Verkehrsinsel um eine Verkehrsberuhigungsmaßnahme und eine Querungshilfe handelt, wo ist dann die Abgrenzung zu den folgenden Beispielen:
(Auch eine Querungshilfe, aber keine Fahrbahnverschwenkung und keine erkennbare Verengung der Fahrspuren - im Grund also lediglich eine bauliche Trennung der Fahrspuren. Die Busse halten in eigenen Haltebuchten neben der Fahrbahn. Allerdings verhindert eine solche Verkehrsinsel das Überholen an dieser Stelle. Für mich wäre dies eher keine Verkehrsberuhigungsmaßnahme
Fahrbahnaufteilung im Kreuzungsbereich mit Zebrastreifen und Verkehrsinsel. Für mich eine Spurtrennung und keine Verkehrsberuhigungsmaßnahme
ähnliche Situation wie die beim Zebrastreifen. hier nur vor einer Linksabbiegespur. Für mich eher keine Verkehrsberuhigungsmaßnahme, obwohl die Fahrbahn dadurch leicht verengt ist.
Anbindungen eines Kreisverkehrs mit Querungshilfen - für mich keine Verkehrsberuhigungsmaßnahme.
Verkehrsinseln als Fahrbahntrenner im Bereich der Anbindung einer Fernstraße. Für mich ganz klar keine Verkehrsberuhigungsmaßname. Hier gibt es allerdings auch keine Konflikte mit “Nodes”, da niemand diese Verkehrsinseln als “Node” auf den “Way” setzen wird. Es gibt ja auch keine Querungshilfen etc. Aber es handelt sich teilweise um mit der Situation am Kreisverkehr vergleichbare Verkehrsinseln, die sich von diesen nur dadurch unterscheiden, dass sie nicht gleichzeitig als Querungshilfe dienen.
Es sollte aus meiner Sicht also eine klarere Definition erfolgen, ab wann eine Verkehrsinsel eine verkehrsberuhigende Maßnahme ist. Problem dabei: Ich halte es für schwierig, dies eindeutig festzulegen.