Terratrail 17 (Teutoburger Wald)

Und wo ordnest Du dann die Aussage aus dem Startbeitrag ein? Das war ja offensichtlich auch jemand mit Ortskenntnis.

  1. Die Aussage enthält keine Information darüber, wie die Route vor Ort ausgeschildert ist (also ob sie explizit als MTB- oder als Fahrradroute gekennzeichnet ist).

  2. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass die Strecke für „normale Radfahrer“ völlig ungeeignet sei. Wie ich bereits dargelegt habe, ist dieses Argument allein jedoch wenig aussagekräftig, da auch auf offiziellen Fahrradrouten beispielsweise mitunter sehr steile Abschnitte vorkommen, die für „normale Radfahrer“ nicht fahrbar sind.

  3. Nach meiner Einschätzung ist die Person vermutlich kein Mapper, da sie den Weg über eine E-Mail gewählt hat und daher mit unseren Mapping-Regelungen möglicherweise nicht vertraut ist.

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Ich ergänze Infos aus der für NRW gültigen offiziellen Radwegweisung (https://www.radverkehrsnetz.nrw.de/downloads/HBR-NRW_Kap03_Dez2024.pdf, S. 41):

3.9.2 Mountainbikewegweisung
In verschiedenen Regionen des Landes genießt der Mountainbike-Radsport eine besondere Bedeutung. Daher existiert hier eine separate Wegweisung für Mountainbiker, die innerhalb eines Areals unterschiedliche Rundkurse in verschiedenen Schwierigkeitsgraden ausweist. Bei dieser Wegweisung handelt es sich daher primär um die Kennzeichnung von Streckenführungen innerhalb eines Sportparks. Diese Form der Wegweisung hat somit eine von den bisher genannten Systemen abweichende Zielgruppe und Intention.
Im Rahmen der Radverkehrswegweisung ist es sinnvoll, dieses Areal als touristi-sches Ziel oder Sportstätte aufzunehmen. So wird der Anreiz geschaffen, dass der Radfahrer auch bereits den Weg zum Mountainbikeareal per Rad zurücklegt. Innerhalb des Mountainbikeareals muss die Wegweisung aus den o.g. Gründen nicht zwingend den einheitlichen Standards der Radverkehrswegweisung entsprechen, sondern kann speziell auf die Zielgruppe der Mountainbiker ausgerichtet werden. Zudem sind die Belange des Naturschutzes zu berücksichtigen und ggf. kleinere Wegweisergrößen zu verwenden.
Wenn Mountainbike-Routen auf Strecken des Radnetz NRW geführt werden, sind sie als Themenrouten zu behandeln (vgl. Kap. 3.4).
Die im Merkblatt der FGSV zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr beschriebene Sonderform der Mountainbike-Wegweisung mit modifizierter Pfeilspitze bzw. modifiziertem Verkehrsmittelpiktogramm findet in NRW keine Anwendung.

Das heißt, prinzpiell ist es schon möglich, dass eine solche normal ausgeschilderte Themenroute in NRW auch eine Mountainbikeroute sein kann - letztlich aber auch nur unter sehr speziellen Bedingungen.
Wie Mountainbikerouten in Niedersachen, bzw. den Kreis Osnabrück (Niedersachsen hat keine einheitliche Ausschilderung), der auch eine Reihe Terra.Tracks hat, ausgeschildert werden müßten, weiß ich nicht. Da kenne ich kein entsprechendes Regelwerk wie in NRW.

Wichtig bleibt insgesamt dennoch für “route=mtb” nach den OSM-Regeln, dass “on the ground” erkennbar sein muss, dass es sich um eine Mountainbikeroute handelt. Die andere “goldene Regel” bleibt “Nicht aus anderen Karten kopieren”. D.h. andere Quellen als das unmittelbar vor Ort Sichtbare sind nur unter besonderen Bedingungen verwendbar, oft auch nicht erlaubt.

Das kann ich nur bestätigen. Treppen sowieso (sind natürlich auch nicht unbedingt route=mtb…), aber auch sowas z.B. (Way: 57375238 | OpenStreetMap):


Das war bergauf auf den glatten Blättern mit Gepäck fast noch nicht einmal mit Schieben zu bewältigen… ;-), auf einer großen, vielbefahrenen Radroute: Weser-Radweg und “Radweg Deutsche Einheit”.

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