Ich kann zwischen diesen beiden Ansätzen von der Wirkung her keinen Unterschied erkennen. Beide (bzw. alle 3) Taggings sagen aus, dass die so getaggte Straße sich in einer Zone 30 befindet. Eigentlich sollte damit bereits das maxspeed=30 überflüssig sein, aber wenn man das noch zusätzlich an alle Straßen heftet, dürfte die Sache doch in jedem Fall absolut klar sein:
Höchstgeschwindigkeit ist 30, die Straße liegt in einer Zone 30.
Ich finde es absolut irre, was sich da für ein Taggingwust um diese eigentlich simple Angelegenheit entwickelt hat und kann daher diesem frommen Wunsch
Also ich handhabe das so, um alle relavanten Informationen vollständig zu haben ohne übertrieben viel Redundanz zu erzeugen.
Eine Straße ohne Schild
maxspeed=xx
maxspeed:type=DE:urban/rural (zone:traffic ist implizit)
Eine Straße mit Temposchild
maxspeed=xx
maxspeed:type=sign
zone:traffic=DE:urban/rural
Eine Straße in einer Tempozone
maxspeed=xx
zone:maxspeed=DE:10/20/30 (zone:traffic und maxpspeed:type sind implizit)
und nun noch der Sonderfall eine Tempobeschränkung in einer Tempozone was sich eben nur mit zone:maxspeed ausdrücken lässt.
maxspeed=xx
maxspeed:type=sign
zone:maxspeed=DE:10/20/30 (zone:traffic ist implizit)
Wenn dem denn so wäre. Aber, zumindest wenn man @OSM_RogerWilco folgt, ist das leider nicht der Fall. Denn, so verstehe ich sein Posting oben, maxspeed soll nur noch dann angegeben werden, wenn der Wert eindeutig ist. Fällt also außerorts (wegen LKWs) ganz flach und man muss sich aus einem (halben?) Dutzend anderer Tags zusammenreimen, was denn nun gilt - das verstehe ich aber nicht unter “halbwegs einfache Auswertung”. Mit maxspeed=100 obwohl LKWs nur 60 fahren dürfen (kann man zusätzlich mit maxspeed:hgv=60 erfassen), kann ich gut leben, maxspeed absichtlich nicht zu taggen, finde ich hingegen blöd.
Nur weil da kein Ortsschild ist es nicht gleich außerorts. Die Zone ist ein deutlicher Hinweis auf innerorts. Und was würdest du dort mit zone:traffic=DE:rural ausdrücken? Nur die Kuriosität, dass dort kein Ortsschild steht? Die Verkehrsregeln für außerorts gelten dort nicht.
Ich kenne übrigens genug Ortschaften wo bei kleineren Zufahrten zu Wohngebieten mit einer 30er Zone kein Ortsschild steht. Sprich wenn du dort in den Ort reinfährst kommst du an keinem Ortsschild vorbei, bis du irgendwo anders aus dem Ort rausfährst.
Nein, im dortigen Urteil ging es darum, dass ein Ortsschild zwar vorhanden war, aber durch einen parkenden Lkw verdeckt und damit für den Autofahrer nicht sichtbar. Ist tatsächlich kein Ortsschild aufgestellt, ist der Ort außerorts, und zwar auch bei geschlossener Bebauung. Das heißt z. B., dass Lkw völlig legal in diesem Wohngebiet parken und übernachten dürfen (§ 12 StVO).
Genau so würde ich das auch erfassen, nur dass ich immer zone:traffic ergänze. Wobei ich das auch gerne vergesse Im Prinzip hat zone:traffic aber nicht direkt etwas mit der Maximalgeschwindigkeit zu tun. Ich fände es für DE viel schöner die Ortsgrenzen als way/MP zu erfassen, so dass alle Straßen innerhalb davon automatisch als innerorts zählen. Aber anderes Thema.
Der Unterschied ist ja nur vorhanden, wenn innerhalb einer 30er-Zone eine andere Geschindigkeit angeordnet wird. Dann nämlich hätte man bei 20 km/h z.B.
Ok, der Hintergedanke ist klar und dieser Sonderfall wurde weiter oben schon mal erwähnt. Aber ist das nicht ein bisschen überkandidelt? In der Praxis würde ich bei diesem Sonderall die Straße einfach mit maxspeed=20 taggen und auf das zone:maxspeed verzichten, weil die Straße mit der Beschränkung auf 20kmh aus der Zonenbeschränkung rausfällt. Und wenn die 20kmh irgendwann aufgehoben werden, muss ich die Straße eh umtaggen, dann kann ich auch die Zone wieder dranhängen, wenn es denn sein muss.
Anyhow, Zonenbeschilderungen sind nicht mein Mappingschwerpunkt, ich beschränke mich im Normalfall auf die grundlegenden Beschilderungen und
überlasse solche Feinheiten lieber denen, die das gerne und akribisch machen. Aber zumindest sind mir jetzt die Hintergründe von diesem Wust an Zonentags halbwegs klar geworden .
Das würde ich anders interpretieren. Maxspeed ist die “Maximalgeschwindigkeit” und ist die absolute Obergrenze für “normale” Verkehrsteilnehmer (ausgenommen der “Polizei im Einsatz” etc.). Wenn es fahrzeugspezifische weitere Beschränkungen gibt, dann verringert sich das Maximum nicht. Diese speziellen Dinge zu erfassen macht keinen Sinn und sollte der Führerscheininhaber/Router auch so wissen.
Extremes Beispiel zur Veranschaulichung: Es gibt ältere Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h. Wenn jetzt einer einen Traktor-Router dafür entwickeln würde, dann könnte er einfach für alle maxspeed > 27 maxspeed=27 setzen. Fertig. Da muss niemand irgendetwas taggen. Relevant bleiben nur die maxspeed 5/10/20 etc.
Nur bei expliziten abweichenden Beschilderungen (zum Beispiel für Lkw per Schild niedriger angesetzt), braucht man ein maxspeed:hgv=*
Das wurde vor rund 15 Jahren mal angefangen, das scheint hier die einzige überlebende Grenze dieser Art zu sein:
… neben evtl. einer in Italien. Die am Bodensee zählen nicht, da dort mit landuse=residential “vereinigt”, daher kann das idR nicht zugleich StVO-Grenze sein …
Ist halt, ähnlich wie Postleitzahlen, deren Verlauf auch oft Pi x Daumen geschätzt wird, eine unscharf Grenze, da, wie schon erwähnt, an vielen Schildern die Ortstafeln fehlen etc.
Nur außerorts ist für bestimmte Lkw etc. das Tempo auf maximal 60 festgelegt und ist daher auch bei anders beschilderten Limits zu beachten. Innerorts gibt es keine spezielle Grenze für bestimmte Lkw etc., die eine evtl. Regelung mit 70-Schildern oder mehr “überschreiben” könnte … Der Lkw darf dann also 70, können kann er eh mehr …
Daher muss ein Lkw-Routing für die Geschwindigkeit wissen, wo innerorts und außerorts ist.
Genauso muss ein Mofafahrer wissen, wo innerorts und außerorts ist, weil igO darf er nicht auf Radwege, agO schon … Etc., dürfte noch mehr Regelunterschiede agO/igO geben …
Vollkommen verständlich und nachvollziehbar. Ich versuche ja auch nur zu erklären, was man wie taggen kann, denn hier gilt defintiv: Alles kann, Nichts muss.
Der Grund, warum ich mich so an diesen Tags aufhänge ist, dass sie eben alle etwas anderes bedeuten. Und nur weil sich scheinbar aus einer 30er-Zone keine andere Begrenzung ableitet als „Maximalgeschwindigkeit 30 km/h“, so ist zumindest momentan auch gegeben:
Es gibt in der Regel keine Ampeln[1], keine Mittellinien oder benutzungspflichtigen Radwege. bicycle=use_sidepath wäre also verdächtig, aber vielleicht durch Altbestand gedeckt.
keine Vorfahrtsstraßen erlaubt
Vorfahrt achten nur in Ausnahmesituationen, also auch hier: Qualitätssicherung.
Womöglich ergibt sich dann ja auch irgendwann noch etwas anderes daraus. Es ist ja das eine, zu erfassen, welche Wirkung ein Schild entfaltet (maxspeed=30), aber es ist auch grundsätzlich sinnvoll, die Tatsache als solches zu erfassen, dass man in einer 30er-Zone ist. Sollte der Gesetzgeber irgendwann entscheiden, dass innerhalb von Tempo-30-Zonen das Parken von LKW über 7,5t verboten wird, könnte man das naturlich explizit taggen, aber ein Router könnte diese Tatsache auch sofort anhand von zone:maxspeed=DE:30 ableiten.
Das sind aber keine Regelungen für den “Endkunden”, sondern Regelungen, die die Behörde beim Anordnen für T30-Zonen beachten müsste. Tut sie das nicht, ht das für den Straßennutzer erstmal keine Auswirkungen, die verbotenen Linien etc. bleiben für ihn gültig. Was für den Straßennutzer gilt, steht im Anhang 2 beim 274.1, das ist nur das Tempo, nicht in § 45.
Eigentlich nicht. In dem § 45 steht ja explizit, was nur als Altbestand zulässig ist: Ampeln. Hat man einen alten Radweg “vergessen”, muss man ihn wegklagen (bzw. streng genommen nach § 45 könnte man die Zone wegklagen …)
Zur Frage “20 in 30er Zone”:
Dass beim 325.1 in der VwV-StVO steht “Solche Straßen oder Bereiche können auch in Tempo 30-Zonen integriert werden.” sagt nur was zur Anordnung, aber nix zur Beschilderung.
Interessanter:
Das ENDSCHILD kann in diesen Fällen entfallen, mit anderen Worten der ANFANG einer anderen Zone (verkehrsber.Ber. ist praktisch auch eine) oder auch einer Streckenanordnung (der Fahrradstr.) ist ZUGLEICH das Ende der Zone, denn nur das Endschild fällt weg, nicht das Ende.
Damit kann die 30er (oder 20er) Zone nicht wieder aufleben, wenn die reingeschaltete Zone oder Strecke endet, auch nicht dann, wenn man außenrum in der Zone bleibt. Am Ende der Einschachtelung muss die 30er (oder 20er) Zone wieder neu angeordnet werden für die, die andere Anordnung verlassen.
Allen aufgezählten Schildern ist gemeinsam, dass sie (auch) eine neue Geschwindigkeit festlegen, egal, ob diese zufällig auch wieder 30 ist (Fahrradstr./z.) oder Schrittg. (vbB oder Fuzo).
Da auch die einfache Fahrradstr. als Streckenanordnung die 30er (oder 20er) Zone beendet, kann ich mir nicht vorstellen, dass etwas anderes bei einem Streckengebot mit einfachem 20er oder 30er (oder 50er) Schild rechtlich haltbar was anderes gelten kann. Auch da wird das eine Limit durch ein anderes ersetzt.
Mag sein, dass lokale Schilderaufsteller das in Unkenntnis das anders handhaben.
Beim mappen vor Ort ist m.E. nur relevant, ob man an beide Enden der EInschachtelungen an einem 30er Zonenschild vorbei kommt, dann ist außerhalb des 20er Stücks in einer Zone. Dass sich jemand, der am Ende des 20 auf 50 beschleunigt, womöglich erfolgreich gegen ein Knöllchen wehren kann, ist nicht unser Problem.
Ein dauerhaftes “20 in 30er Zone” würde ich selbst nicht mit anderen tags als Zone bezeichnen wollen. weil: ist was anderes.
Wenn man den Sonderfall abbilden will, dann kann man da ja maxspeed:hgv=70 hinpappen. Besondere Praxisrelevanz dürfte das nicht haben. Die Strecke, die ich jetzt spontan kenne, wird immer wieder von Ampeln unterbrochen. Da ist das Routingergebnis sogar theoretisch (selbst, wenn kein anderer Verkehr dazwischenkommt ) maximal 30 Sekunden auf den 5 Kilometern schneller. Und dann ist es schon wieder vorbei.
Nebenbei ist das schon alles irgendwie widersprüchlich. Wenn man den Paragraphen streng auslegt, dann bewirkt das Schild “70” gar nichts. Es ist halt ein “sehr günstiger Umstand”, dass das dort steht. Und genau deswegen gilt “für alle Kfz 50”.
… und dafür bedanke ich mich auch ausdrücklich, wie ich zuvor schon schrieb, habe ich die Hintergründe durchaus kapiert und insofern mein Taggingwissen wieder etwas erweitert. Wenn ich das nächste Mal an eine Zone 30 gerate, werde ich bezüglich des Taggings noch mal in mich gehen, versprochen!
Was mir ein bisschen gegen den Strich geht, ist das Taggen einer Flächeneigenschaft (denn eine Zone ist ja eine Fläche und keine Linie) an jeden einzelnen Weg in dieser Fläche. Wäre es nicht sinnvoller, die Wege, die zu einer Zone 30 gehören, in einer Zonenrelation zusammenzufassen, statt jeden einzelnen Wegschnipsel mit den Zonenattributen zu versehen?