Preisfrage: was darf ich hier denn nun fahren? 30 oder 10 km/h?
Meines Erachtens ist eine solche Beschilderung schlichtweg widersprüchlich und unzulässig. Entweder ist dort 30 oder 10 zulässig, aber nicht beides. Und eine Streckenbegrenzung hebt eine Zonenbegrenzung nicht auf.
Anders ist es übrigens bei VBB (vulgo “Spielstraßen”) und Fahrradstraßen, die eine vorhergehende Tempo-30-Zone auch ohne ausdrückliches Ende-Schild aufheben.
Das 10er-Schild gilt für die Straße gegenüber. Das 30er-Schild steht noch davor, nämlich direkt über dem Ende der verkehrsberuhigten Zone. Das ist schon korrekt beschildert.
Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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korrekt.
das 10er hebt die 30er Zone nicht auf sondern schränkt sie weiter ein. Mit Ende der 10er Strecke sollte wieder 30er Zone gelten.
wenn statt dem 10er ein 40er stünde wäre das in der Tat widersprüchlich, wenn die 30er Zone nicht aufgehoben ist.
schränkt weiter auf Schrittgeschwindigkeit ein, Aufheben nicht erforderlich.
es gilt weiterhin Tempo 30, wenn die Fahrradstr. endet gilt weiter Tempo 30, solange die 30er Zone nicht aufgehoben wird.
Nein, das ist im Gesetz ausdrücklich anders geregelt.
Fährt man von einer Tempo-30-Zone in eine Spielstraße/Fahrradstraße und endet diese anschließend, gilt wieder ganz normal Tempo 50. Soll dort wieder Tempo 30 gelten, müsste wieder ein neues “Anfang Zone 30” Schild stehen.
Der Hintergrund ist ganz logisch: man soll sich nicht merken müssen, in wie vielen verschachtelten Zonen man sich befindet. Spielstraßen können je nach Ort eine ziemlich große Ausdehnung haben.
Dachte ich auch zuerst, aber der Winkel passte irgendwie nicht so recht. Zumindest wirkt das auf Mapillary so. Kann sein, dass es vor Ort anders ist, aber natürlich stehen Schilder grundsätzlich rechts
Das ist in der VwV-StVO, recht weit unten unter “Zu Zeichen 274.1 und 274.2” geregelt:
Das Zeichen 274.2 ist entbehrlich, wenn die Zone in eine Fußgängerzone (Zeichen 242.1), eine Fahrradstraße (Zeichen 244.1), eine Fahrradzone (Zeichen 244.3) oder in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) übergeht. Stattdessen sind die entsprechenden Zeichen des Bereichs anzuordnen, in den eingefahren wird.
Das heißt, eine Fußgängerzone, eine Spielstraße oder eine Fahrradstraße beenden implizit die vorhergehende Tempo-30-Zone, ohne dass dies gesondert beschildert werden musste. Endet die Fußgängerzone/Spielstraße/Fahrradstraße, gilt wieder, wenn nichts anderes angeordnet wird, Tempo 50.
Hm. Das überzeugt mich jetzt nicht. Dagegen spricht auch:
Zu den Zeichen 325.1 und 325.2 Verkehrsberuhigter Bereich
I. Ein verkehrsberuhigter Bereich kann für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht kommen. Die Straßen oder Bereiche dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Solche Straßen oder Bereiche können auch in Tempo 30-Zonen integriert werden.
Wenn ein Zeichen 325.1 (Anfang Verkehrsberuhigter Bereich) eine 30-Zone aufhebt, dann kann ein Verkehrsberuhigter Bereich schlecht in eine 30-Zone integriert werden.
Ich hab mir ein paar Spielstraßen in der Region angeschaut, die ich kenne. Teilweise gibt es sogar in der selben Gemeinde beide Interpretationsweisen, also mit implizierter Aufhebung der Tempo-30-Zone und ohne, je nachdem in welche Straße man fährt.
Offensichtlich ist hier das Gesetz in sich widersprüchlich. Und da sag ich ganz ehrlich: wenn es schon die Experten vom Straßenverkehrsamt der Kommune nicht verstehen, wie sollen wir ehrenamtliche OSM-Beitragende es tun?
Ich schätze, niemand hier hat irgendwie einen “kurzen Draht” zum Verkehrsministerium, der mal nachfragen kann, wie das gemeint war?
Vielen Dank für all die Kommentare und die Diskussion unter meinem Post, das hätte ich nicht erwartet.
Da es scheint, dass maxspeed:type=DE:zone30 der hier beliebteste Tag ist, habe ich in meiner Stadt alle 30er Zonen (von denen ich weiß) auf maxspeed:type=DE:zone30 vereinheitlicht und neue Straßen, welche erst seit kurzem 30er Zonen sind hinzugefügt.
Es geht nicht darum, welche Tags, oder welches Tag am beliebtesten ist. Sie sagen etwas unterschiedliches aus.
maxspeed=30 → Höchstgeschwindigkeit 30 km/h zone:maxspeed=DE:30 → Diese Straße ist in einer 30er-Zone zone:traffic=DE:urban → Diese Straße ist in einem geschlossenen Wohngebiet maxspeed:type=DE:zone30 oder source:maxspeed=DE:zone30 → Die Höchstgeschwindigkeit in maxspeed kommt daher, dass die Straße in einer 30er-Zone ist.
Das sind 4 komplett unterschiedliche Dinge und idealerweise erfasst man so viele Attribute wie möglich und eben auch nicht nur in 30er-Zonen. Es wirkt redundant, aber es sagt durchaus etwas unterschiedliches aus. Und auch wenn man manchmal das eine Attribut aus dem manderen herleiten kann, weil die momentane Gesetzeslage das hergibt, würde ich das immer explizit erfassen.
Ehrlich gesagt brauche ich keine weitere Erklärung für maxspeed (durch metadaten type/source) wenn sich das bereits durch die zone:* erklärt. Auch das Verkehrszeichen (traffic_sign) brauch ich dann nicht noch extra.
Du meinst maxspeed=30 + zone:maxspeed=DE:30 ist ausreichend? Kann man sicher argumentieren, ja. Wobei es zwar momentan so ist, dass zone:maxspeed=DE:30 ein zone:traffic=DE:urban impliziert, aber ob das immer so bleiben wird? source:maxspeed ist ja sowieso nur für Mapper, kann in diesem Fall also gesichert weggelassen werden.
Hm…
maxspeed:type=* describes how a speed limit has been set into force. It should be accompanied by a maxspeed=* tag
Das widerspricht dem ein wenig. Oder ich interpretiere es falsch, ist natürlioch auch möglich.
Das ist auch so 'ne Sache. An welche Straße würde man das überhaupt taggen? Alle, oder nur die Ein/Ausfahrten? Halte ich auch für überflüssig.
Ist erstmal egal. alles andere kann man dann ergänzen, wenn es mal relevant werden sollte. bisher dürfen 30er Zonen nur in Wohngebieten eingerichtet werden.
hab schon etliche Straßen mit traffic_sign für geschwindigkeitsbegrenzung/zone gesehen.