Tagging Tretmobile?

Dito.

:exclamation: :uruguay:

Nach einigem Recherchieren:
Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Zingst vom 11.04.2003
unter § 12 Spielgeräte, Abs. 2 heißt es:

Bei der Benutzung des Spielgerätes Go-Gars (sic!) sind die Sperrzonen einzuhalten.

Grundsätzlich gibt es da also sehr wohl eine rechtliche Grundlage und nicht nur fromme Wünsche!
Der Abschnitte vom Seedeich ist nur einer von mehreren Sperrzonen, weitere reine Fußgängerzonen gehören auch noch dazu).

Findige Rechtsanwälte finden da bestimmt ein Schlupfloch wegen der unterschiedlichen und fehlerhaften Bezeichnungen. Go-Gars ist natürlich ein Schreibfehler (im Original), im Vorherigen Absatz ist da noch von Go-Cars die Rede. Und eigentlich sollte es heißen: Go-Karts - und das ist eines von mehreren Synonymen für Tretauto, Tretmobil, Kettcar.

Offiziell läuft das also unter Spielgeräte analog der StVO. Auch wenn diese Fahrzeuge eher für die Benutzung durch Erwachsene (also große Kinder) gedacht ist.
Und für die verkehrsrechtliche Anordnung der konkreten Sperrzonen gibt es sicherlich ebenfalls einen hoheitlichen Akt, nur halt nicht im Internet veröffentlicht.

Nach Klärung der Rechtslage: gibt es ein passendes Tag?

Nein. Und damit ist die Diskussion erledigt.

Fällt für mich unter die gleiche Kategorie wie z. B. Alkohol- und Waffenverbotszonen in Großstädten. Das taggen wir auch nicht.

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Entscheidest du das hier?

Der nächste Schritt, wenn es keinen Tag gibt, ist sich einen auszudenken.

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Wir haben doch inzwischen geklärt, dass es hier nicht um eine Verkehrsbeschränkung im Sinne von access= geht, sondern um eine Regelung im Rahmen der öffentlichen Sicherheit. Also das gleiche wie die Alkohol- und Waffenverbotszonen in Großstädten oder (zeitlich gerade aktuell) die Feuerwerks- und Böllerverbotszonen in vielen Altstädten. Die mappen wir aber nicht.

Handelt es sich aber nicht um eine Verkehrsbeschränkung im Sinne von access=, sollte dafür auch kein Tag erfunden werden, das impliziert, es würde hier um eine Verkehrsbeschränkung gehen. Denn selbst das Gesetz sagt, dass es sich bei diesen Gefährten gerade nicht um ein Verkehrsmittel (im weitesten Sinne), sondern um ein Spielgerät handelt. Damit fällt das nicht unter access=.

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Nirgendwo steht geschrieben, dass access nur für verkehrsrechtliche Zugangsbeschränkungen genutzt werden kann. Wenn ich an einen Spielplatz access=customers tagge, ist das auch keine Vorschrift aus der StVO .

Das kann ja heiter werden! Jeder denkt sich jetzt nach Gutdünken seine eigenen Tags aus. Ich fang gleich mal damit an. Hab da ein paar Ideen … :smiling_imp:

Willkommen bei OpenStreetMap.

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Any_tags_you_like

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das ist bereits heiter, jeder kann sich eigene tags ausdenken und verwenden, seit 18 Jahren :slight_smile:

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Gibt @Peer_van_Daalen ein Paar <ironie></ironie>-Tags zum Kennzeichnen seines Beitrags

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Wir haben bereits access-tags für inline_skates und kick_scooter…

Ich habe da was gefunden:

Wikipedia

Taginfo

immerhin schon 5x
also muss ich mir nichts neues ausdenken.

Danke für Deine starke Meinung. Für inline_skates und kick_scooter gibt es auch bereits access-tagging.

Und wie schon geschrieben beschränkt sich access nicht auf den Verkehr und schon gar nicht auf die deutsche StVO.

Danke für die Ankündigung, ich werds revertieren.

inline_skates haben wir nur, um das zugehörige Schild “Inline-Skates frei” in OSM abbilden zu können.

Warum wir ein Tag für Tretroller haben, weiß ich nicht.

Äh, doch? Bei access= gibt es eine Doppelbedeutung als “Zufahrtsbeschränkung” (bei Straßen) und “Zutrittsbeschränkung” (bei Geschäften und anderen POIs), grundsätzlich soll sich access= aber auf die örtlichen Verkehrsvorschriften, in Deutschland also die StVO beziehen. Das heißt auch, Verkehrsmittel, die die StVO nicht kennt, sollen jedenfalls in Deutschland nicht als access= abgebildet werden (das betrifft z. B. goods= für Lieferfahrzeuge, diese Fahrzeugklasse existiert in Deutschland nicht und sollte daher in Deutschland nicht als Tag vorkommen).

Unabhängig davon, ob access=* auf Spielgeräte zutrifft oder nicht sehe ich das Hauptproblem darin, dass der Begriff Tretmobil im deutschen nicht klar definiert ist, und genausowenig im englischen eine eindeutige Entsprechung hat. Zu den Tretmobilen gehörem allem Anschein nach zumindest alle mehrspurigen Fahrzeuge, die per Pedaltritt angetrieben werden, also z.B. Go-Karts (unmotorisiert!), Trikes, Kettcars, 4-rädrige Touristenkutschen, Rikschas, Partybikes u.v.a. Theoretisch lassen sich auch ganz normale Fahrräder oder Tandems als Tretmobile bezeichnen.

Umgekehrt lässt sich aber der Begriff Tretmobil nicht auf eine dieser Fahrzeuggruppen beschränken. Die Gemeind Zingst scheint ja selber nicht zu wissen, was sie da eigentlich verbieten will, wenn sie Sperrzonen für GoGars einrichtet, aber auf die Schilder Tretmobile schreibt. Wenn auf einem dieser Wege nun jemand mit einem Tretroller oder einem Kettcar angehalten wird und Bussgeld berappen soll, müsste vor Ort erst mal der Beweis geführt werden, ob das benutzte Fahrzeug offiziell zu den Tretmobilen gehört oder nicht. Ich halte das für ausgemachten Blödsinn.

Btw: Da es im englischen nicht mal einen Oberbegriff für “Tretmobil” gibt, müsste man sich willkürlich auf einen der zahlreichen Fahrzeugtypen beschränken, die dazu gehören könnten, also z.B.

  • Quadricycle, auch quadracyle oder quadcycle genannt
  • Go-Kart bzw. go-cart
  • Partybike
  • Tricycle oder trike
  • Cycle rickshaw
  • Velocar oder velomobile

Das kann man sicher machen, dann weiß man aber nicht, ob das genau der Fahrzeugtyp ist, der mit “Tretmobile” gemeint ist. Von daher bleibe ich bei meiner Meinung, dass es keinen Sinn macht, hier irgendein Tag zu erfinden, dass den Sachverhalt überhaupt nicht abbilden kann.

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Könntest Du bitte an zwei Stellen noch Zeilenschaltungen einfügen, damit korrekt dargestellt wird, was Zitat, und was von Dir ist? Einmal vor [/quote] und einmal nach dem [quote=“Mammi71” … ] Das würde das Lesen ungemein erleichtern.
Danke. erledigt

Aus der Ferne mag man das nicht genau wissen, vor Ort ist aber klar, was genau gemeint ist und trifft genau das, was im engl. Wikipedia mit Quadracycle beschrieben ist.
Zudem verweist die Gemeinde in ihrer Satzung auf die entsprechenden Gesetzgebungen und ich habe keine Veranlassung anzunehmen, dass die Anordnung nicht in Abstimmung bzw. durch die zuständige Verkehrsbehörde erfolgte (je nach dem, wie der Weg auf dem Deich rechtlich zu bewerten ist, aber das Tretmobil-Verbot betrifft ja auch Fußgängerzonen innerhalb des Ortes).

Ich denke, man sollte dann aber immer einen erklärenden note hinterlassen, wenn Beschilderung und Bedeutung nicht übereinstimmt.

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Das alleine ist schon anzuzweifeln, denn ein nicht motorisiertes Go-Kart (also das Spielgerät, das der Gemeinde ein Dorn im Auge ist ) sieht im allgemeinen so aus, ein quadracycle dagegen so. Das ist ja wohl ein ganz erheblicher Unterschied.

Davon abgesehen, mag das dem Ortskundigen durchaus klar sein, ich als Tourist würde mich angesichts des Schildes aber fragen: Was wollen die von mir?!?.

Nein, nicht das “Kettcar” als Spielgerät ist der Gemeinde ein Dorn im Auge, sondern die Gefährte, die ich oben verlinkt habe. Vielleicht sieht man das nicht so gut auf den Bildern, aber diese sind deutlich größer und schwerer als das Kinderspielzeug und werden i.d.R. von Erwachsenen gefahren. M.W. können und dürfen Kinder die diese Tretmobile erst ab einem gewissen Alter/Größe fahren. Also Dein erstes “so” scheidet aus. Das zweite “so” kann ich nicht beurteilen, weil kein link funktioniert.

Du als Tourist wirst die typischen, gemeinten Tretmobile mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht selbst mit in den Urlaub mitgenommen haben. Diese sind vor Ort auszuleihen. Welche Wege man damit nicht fahren darf, bekommt man auch (mit Karte) beim Vertragsabschluss mitgeteilt. Dann weißt Du auch als Tourist, was die Schilder von Dir wollen.

Tourist destination rental
Quadracycles can often be found at tourist attractions where they are available to rent by the hour or day. Modern tourist quadracycles usually feature open seating for two or more riders in a sociable configuration.

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Da der link jetzt funktioniert:
doch, ja genau diese Dinger sind gemeint! Genau diese Art, nur ohne Dach und einen Ticken kleiner (als 1- bis 4-Sitzer)