Tagging Tretmobile?

Gibt es eigentlich ein tagging für Tretmobile? Also am besten im access-Schema?

Dazu müsste man erstmal wissen, was denn ein Tretmobil ist. Die StVO kennt den Begriff nicht, ich kann mir darunter gerade auch nichts vorstellen.

Vermutlich alles, was durch Treten angetrieben wird, also z.B. Tretroller … Bobbycars würden dann wohl auch dazugehören … :thinking:

Hat das Schild überhaupt verkehrsrechtliche Relevanz? Ein offizielles Verkehrszeichen ist es jedenfalls nicht. Ich würde das weder mappen noch beim passieren mit meinem Bobbycar beachten … :wink:

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Ich dachte da eher an sowas wie Bierbikes, oder Partybikes. Vielleicht haben die Anwohner keine Lust auf den Lärm :wink:

Da das ganze nah am Strand ist, es gibt da auch noch eine familienfreundliche Variante:

In der StVO wird das mit “und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel” in § 24 erwähnt. Diese Tretmobile (wie auch Kinder-Dreiräder, Roller, Rollschuhe, Skateboards oder Kettcars) sind Spielgeräte und dürfen auf Fahrbahnen nicht verwendet werden gemäß § 31 (1) StVO, außer sie sind verkehrstechnisch wie ein Fahrrad in § 63 a StVZO definiert ausgestattet mit Beleuchtung, Bremsen, Lenkung etc.

Die meisten “Party-Bier-Bikes” oder Touri-Bikes wie oben schon als Bild gezeigt haben keine StVO-Zulassung und dürfen ohne Sondergenehmigung nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Am nächsten kommt da wohl cycle_rickshaw heran (human powered pedal vehicle with 2 tracks). Ob das StVo-Relevanz hat, wäre mir egal, es geht vermutlich nur um diese “familienfreundlichen” Riesenkettcars und da sollte das cycle_rickshaw passen.

Das ist aus dem Kontext herausgerissen und stimmt nicht.

Die genannten Geräte (also Tretroller, Inline-Skates usw.) gelten rechtlich als Fußgänger (“Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.”) und dürfen somit auf Gehwegen und Bürgersteigen benutzt werden. Sie dürfen aber genau wie Fußgänger nicht auf der Fahrbahn oder auf reinen Radwegen laufen, für Inline-Skates kann das aber seit ein paar Jahren durch Zusatzschild zugelassen werden (hab ich in der Praxis noch nie gesehen).

Der Weg sieht für mich wie ein Leinpfad aus, dürfte also vermutlich ein Privatweg des WSV sein.

Also Rikschas eher nicht … es geht dem Schilderaufsteller wohl doch um diese Fahrzeuge:

Da, wo der hier gezeigte Weg von der Straße abzweigt, steht ein Schild DE:260, der Weg ist also für muskelbetriebene Fahrzeuge generell freigegeben. Vermutlich gibt es irgendwo in der Nähe einen Tretmobilverleih (wie z.B. so etwas hier) und man möchte nicht, dass diese Teile massenweise auf dem Weg herumfahren.

Trotzdem stellt sich mir die Frage nach der verkehrsrechtlichen Relevanz … es ist kein offizielles Verkehrszeichen und hat daher m.E. verkehrsrechtlich keine Bedeutung, und außerdem ist die Bezeichnung “Tretmobil” m.W. in der StVO nirgendwo definiert, kann also alles mögliche sein vom Tretroller über ein normales Fahrrad bis hin zum Partygefährt. Irrtum vorbehalten … :grinning:

Was genau stimmt nicht?

Die Aussage, dass man mit Bollerwagen, Skateboards usw. nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, ist so falsch.

Tretmobile sind in dem Ort recht beliebt und gibt es bei mehreren Fahrradverleih im Ort. Typische Vertreter z. B. hier (runterscrollen)

Eine Zeit lang war sogar auf dem offiziellen Ortsplan der Gemeinde die wenigen Wege verzeichnet, auf denen Tretmobilverbot herrscht.

und nein, es ist kein Leinpfad :wink: dafür ist das Gewässer zu groß und zu weit weg. Es ist ein Küstenschutzdeich.

Es gibt aktuell keine klare Rechtslage zu Skateboards.
“Skateboards können derzeit sowohl als Fortbewegungsmittel als auch als Sportgerät eingestuft werden. In beiden Fällen ist Skatern jedoch die Straßenbenutzung verboten.” sowie “Nach anderer Auffassung könnten die beliebten Bretter auch als Sportgerät eingestuft werden, was zur Folge hätte, dass sie im öffentlichen Verkehr nichts zu suchen hätten.”
Aus beiden fett markierten Textbestandteilen ziehe ich, dass diese “nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen”.

Könnt Ihr bitte beim Thema Tretmobile bleiben. Nach Skateboards habe ich nicht gefragt.

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cycle_rikshaws sind laut OSM „human powered pedal vehicle with 2 tracks“. Was ist an dem Bild keine Rikscha? Ich finde den Namen auch unpassend, aber die Beschreibung klingt doch wie das, was wir suchen :man_shrugging:

Ist ein Skateboard also kein Tretmobil? Hat schon jemand eine Definition des Begriffs verlinkt?

Nein.

Siehe die von mir verlinkten Beispielbilder des Fahrradverleih. Und genau die, nur die und nichts anderes ist gemeint. Und das weiß dort vor Ort auch jeder, also zumindest die meisten.


gibt es auch als Einsitzer und Viersitzer

Kapiert … bin ja auch schon drauf gekommen (siehe Beitrag 8). Unabhängig davon wird die Bezeichnung auch für alle möglichen anderen Fahrzeuge verwendet - einfach mal im Internet ein bisschen umschauen. Eine offizielle Definition scheint es für diesen Begriff nicht zu geben. Daher halte ich die Schilder auch eher für einen frommen Wunsch als eine verbindliche Anordnung.

Fahrradrikschas gehören vermutlich auch zu den Tretmobilen, können aber nicht mehr als eine Teilmenge davon sein, denn im Gegensatz zu den Tretmobilen gibt es dafür eine ziemlich eindeutige Definition (siehe z.B. Wikipedia). Von dieser ausgehend würde ich sagen, eine Fahrradrikscha ist ein Tretmobil, ein Tretmobil aber nicht unbedingt eine Rikscha.

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Unter Tandem Trike ist zumindest der klassische Zweisitzer auf Wikipedia zu finden.
Dort las ich glaube auch, dass sich diese von den Fahrrad-Rikschas abgrenzen, weil es eben keine klare Abgrenzung zwischen Fahrer und Fahrgast gibt.

Aber die Einsitzer wären dann kein Tandem und die Viersitzer kein Trike.

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Dito.

:exclamation: :uruguay:

Nach einigem Recherchieren:
Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Zingst vom 11.04.2003
unter § 12 Spielgeräte, Abs. 2 heißt es:

Bei der Benutzung des Spielgerätes Go-Gars (sic!) sind die Sperrzonen einzuhalten.

Grundsätzlich gibt es da also sehr wohl eine rechtliche Grundlage und nicht nur fromme Wünsche!
Der Abschnitte vom Seedeich ist nur einer von mehreren Sperrzonen, weitere reine Fußgängerzonen gehören auch noch dazu).

Findige Rechtsanwälte finden da bestimmt ein Schlupfloch wegen der unterschiedlichen und fehlerhaften Bezeichnungen. Go-Gars ist natürlich ein Schreibfehler (im Original), im Vorherigen Absatz ist da noch von Go-Cars die Rede. Und eigentlich sollte es heißen: Go-Karts - und das ist eines von mehreren Synonymen für Tretauto, Tretmobil, Kettcar.

Offiziell läuft das also unter Spielgeräte analog der StVO. Auch wenn diese Fahrzeuge eher für die Benutzung durch Erwachsene (also große Kinder) gedacht ist.
Und für die verkehrsrechtliche Anordnung der konkreten Sperrzonen gibt es sicherlich ebenfalls einen hoheitlichen Akt, nur halt nicht im Internet veröffentlicht.

Nach Klärung der Rechtslage: gibt es ein passendes Tag?