Taggen von 4 Verkehrszeichen

Das hat uns bisher noch nie gehindert, eine eigene Definition zu schaffen.

Für mich ist delivery der Lieferverkehr, und dafür gibt es ein eigenes Zusatzzeichen. Ich denke, @Mammi71 liegt da schon ganz richtig mit

Ich hab mir mal das gesamte Urteil durchgelesen und ich würde das nicht überbewerten.
Ja, das Gericht hat die Aussage so gemacht:

Die Lieferfahrten zu dem Grundstück der Beigeladenen dienen dessen Versorgung und sind damit “Versorgungsdienst” im Sinne dieses Zusatzzeichens, da mit ihnen notwendige Teile für die Aufrechterhaltung der Produktion angeliefert werden

Aber:

  1. Es ist nur eine Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes, also der ersten Instanz, rechtliche Wirkung nur für den konkreten Einzelfall. Andere VG können da ganz anders entscheiden.
  2. Im Einzelfall geht es um die Forderung der Klägerin, “ein geeignetes Verkehrszeichen aufzustellen”, damit der Lieferverkehr unterbunden wird, ohne konkreter zu werden. Das VG geht in seiner Entscheidung verschiedene Varianten durch, welche Beschilderung in Frage käme, um sie allesamt zu verwerfen. Das würde aber keinesfalls die Frage beantworten, ob in einem konkreten Fall einer Missachtung eines tatsächlich aufgestellten Schildes nun ein Versorgungsdienst oder eine Anlieferung vorliegt (jaja, deutschas Recht! Das kann einen Unterschied ausmachen)
  3. Möglicherweise ist die Auslegung des Gerichtes in Teilen rechtsfehlerhaft, zumindest in Bezug auf den Einzelfall, denn es spricht in seiner Begründung im gleichen Atemzug von Lieferfahrten und von Versorgungsdienste, setzt diese sozusagen gleich. Hierzu stünde aber im Widerspruch, dass der Gesetzgeber zwei verschiedene Verkehrszeichen für Lieferverkehr einerseits und Betriebs- und Versorgungsdienste andererseits vorgesehen hat - und dabei wird sich der Gesetzgeber etwas gedacht haben, sonst hätte sich dieser nicht die Mühe gemacht, dies zu unterscheiden.
  4. Wobei die Definiton auf stvo2go dadurch nicht falsch wird, denn allgemein ist die Versorgung von öffentlichen wie nicht-öffentlichen Einrichtungen genauso richtig, wie auch der Versorgungsdienst selbst entweder öffentlich oder nicht-öffentlich sein kann.
  5. Ein Urteil einer höheren Instanz scheint es zu diesem Fall nicht gegeben zu haben. Vielleicht hätte die Klägerin in diesem einen Punkt Erfolg haben können, jedoch sind bereits in der ersten Instanz so viele Gründe angeführt worden, dass die Klage bereits in Teilen unzulässig, im Übrigen unbegründet war, dass trotz des Einzelaspektes insgesamt eine Berufung keinerlei Chance auf Erfolg gehabt hätte und daher wahrscheinlich unterblieben ist.

Es kommt also wie immer auf den Einzelfall an und leider gibt es zu den Betriebs- und Versorgungsdiensten - trotz dass es der Gesetzgeber versäumt hat (oder absichtlich) dies näher zu definieren - zu wenige bis gar keine Rechtsprechung, so dass man auch keine herrschende Rechtsauffassung ableiten kann.

Unstreitig gehören Postzustellung und Müllabfuhr zu den Versorgungsdienste. Manche sehen da auch die Straßenreinigung (wäre für mich eher Betriebsdienst). Ich würde da auch die Stromversorger, Wasserver- und Abwasserentsorgung (einschließlich Kanalreinigung) und Telekommunikationsdienste dazu zählen. Wenn man so will, alles Grund- oder Daseinsversorgung.

Bei speziellen Zufahrten (typische Beispiele Zufahrten zu Autobahntankstellen und -raststätten, einzelne Industriebetriebe), die nicht für den allgemeinen öffentlichen (Kraft-)Verkehr zugelassen bzw. gewidmet sind, sind diese i.d.R. mit VZ 250 (oder 260) mit ZZ 1026-39 beschildert - und hier gehört dann auch der Lieferverkehr dazu.
Bei Maximalgewicht mit ZZ ist das aber möglicherweise schon wieder anders. In verschiedenen Quellen ist da von systemrelevanten Lieferketten die Rede (was die nächste Frage aufwerfen würde: was ist systemrelevant?). Lebensmittellieferungen kann ich mir da vorstellen, Medizingüter oder ähnliches, der Metallbaubetrieb im zitierten Urteil gehört da für mich eher nicht dazu (zumal der auch von der anderen Grundstücksseite angeliefert werden könnte).

Ich gebe da @Map_HeRo und @flex16 vollkommen Recht:

private und delivery sind beide nicht gut geeignet, aber solange ich nur die Wahl zwischen diesen Beiden habe (weil alles andere noch weniger zutreffend ist), dann ist private dem delivery vorzuziehen.

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Wer zählt zu Betriebs- und Versorgungsdienst: Zeichen 260: Verbot für Kraftfahrzeuge mit Zusatzzeichen – stvo2Go

Siehe bereits: Taggen von 4 Verkehrszeichen - #19 by SafetyIng
und meine vorstehenden Ausführungen bezogen sich genau darauf.

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