Weil es leider keine offiziellen genauen Definitionen gibt, was genau unter Betriebs- und Versorgungsdienst fällt.
Betriebsdienst: Hier gibt es weder vom Gesetzgeber, als auch von der Rechtssprechung eine definition, was “Betriebsdienst” sein solle.
Ich bediene mich hier gerne der Definition von StVO2go:
Betriebsdienste sind Dienste, die der Aufrechterhaltung des Betriebs von öffentlichen und nicht-öffentlichen Einrichtungen oder Straßen dienen.
Unter Betriebsdienst fallen nach meiner Definition beispielsweise Bauhöfe, Straßenmeistereien und Autobahnmeistereien.
Bei Versorgungsdienst ist es etwas umfassender, da es hier wenigstens ein Urteil des VG Kassel gibt; siehe auch StVO2go
Nach Ansicht des VG Kassel fallen Lieferungen zu einem Grundstück mit notwendigen Teilen zur Aufrechterhaltung der Produktion unter den Begriff Versorgungsdienst (VG Kassel, Urteil vom 28.04.2015 – 1 K 1561/14.KS).
Damit zählen – zumindest nach Meinung des VG Kassel – auch Versorgungsfahrten zu nicht-öffentlichen Grundstücken zu Versorgungsdiensten.
Meine Defintion des Begriffs Versorgungsdienst:Versorgungsdienste sind Dienste, die der Versorgung von öffentlichen und nicht-öffentlichen Einrichtungen dienen.
Das schließt nach dieser Definition auch private Unternehmen ein, die öffentliche oder nicht-öffentliche Einrichtungen versorgen.
Meiner Meinung nach würde hier entsprechend delivery schon auf die Definition von “Delivery” passen.