wir, das Alpinium – Zentrum Naturerlebnis alpin – betreuen das Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen. Für dieses, haben wir soeben die geltenden Regeln, die Verkehr und Outdoor Sport betreffen, eingetragen ( Relation: Allgäuer Hochalpen (1458428) | OpenStreetMap )
Diese Regeln haben zum Zweck, die wertvolle Natur in diesem Bereich zu schützen. Alle Regeln wurden aus Digitize the Planet, einem gemeinnützigen Verein, der sich für digitale Besucherlenkung engagiert, übernommen. Als Beispiel wieso diese Regeln wichtig sind: Drohnenflüge im Naturschutzgebiet sind verboten, weil es durch die Drohnen dazu kommen kann, dass Vögel wie der Steinadler ihre Gelege aufgeben, weil sie vor einem angeblichen Feind fliehen müssen. Das führt zu weniger Nachkommen in dem Jahr, was die eh schon geringe Population noch mehr gefährdet. Viele Menschen brechen aus Unwissenheit diese Regeln. Wenn sie aber die Hintergründe kennen, teilen viele mit uns den Wert des Naturschutzes. Aus dem Grund, ist es uns wichtig, die Regeln für alle klarer sichtbar zu machen – insbesondere auch über die Outdoor Portale, die OSM als ihre Datenbasis nutzen. Gerne würden wir das selbe für alle Schutzgebiete, die in unserem Aufgabenbereich (südliches Oberallgäu) liegen, durchführen.
Bei Fragen oder Anmerkungen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung!
Herzliche Grüße
Das Alpinium-Team
Grundlagen für die eingetragenen Regeln sind: die Verordnung über das Naturschutzgebiet “Allgäuer Hochalpen” von der Regierung von Schwaben vom 16.Januar 1992 (nsg_700.038_allgäuer_hochalpen.pdf (bayern.de)), die Beschränkung des Radfahrens im Naturschutzgebiet “Allgäuer Hochalpen” vom Landkreis Oberallgäu und der Regierung von Schwaben vom 15. Juni 1992, sowie die Verordnung über das Naturschutzgebiet “Schlappolt” von Regierung von Schwaben vom 30. Dezember 1986 (Schlappolt (oberallgaeu.org)).
Hallo @Rangerstation_Allgäu
nur vorab zur Info, seit mehreren Jahren kümmere ich mich um die OSM-Schutzgebiets-Dokumentation - immer in öffentlicher Forums-Rücksprache mit allen Interessierten
Der letzte Bearbeiter dieses NSG war ein mir dadurch bekannter, interessierter und versierter Kollege.
Bei deinen/euren Berabeitungen stellen sich mir dieselben Fragen wie OSM_RogerWilco s.o.
Vermutlich ist es sinnvoll, das mal Punkt für Punkt durchzugehen, für gute Lösungen sind hier alle offen…
Nachtrag:
und dabei ist “Digitize the Planet” oder eine andere abgeleiteten Sekundärquelle völlig irrelevant,
es ist hier Konsens dass die örtlich gültige Verordnung für OSM massgeblich ist.
Gerade das Thema Drohnen ist für Naturschutzgebiete eigentlich nicht relevant individuell einzutragen, da es nach EU und nationalem Rechte ohnehin für alle Naturschutzgebiete gilt. Somit wäre eine Eintragung bei jedem Naturschutzgebiet redundant zur Information, dass es sich um ein Naturschutzgebiet handelt.
Einige der Eigenschaften lassen sich vermutlich nur direkt an der Park-Relation taggen, wie ihr es bereits gemacht habt (zB Dronen /…)
Bisher hat sich gezeigt, dass es die größten Konflikte und Probleme beim eintragen von Wegen gibt. OSM hat den Grundsatz die Wirklichkeit abzubilden. Das heißt auch Wege die eventuell nicht gelaufen werden sollen, aber physisch vorhanden sind, werden eingetragen.
verständlicherweise kann das zu Konflikten mit dem Naturschutz führen .
in den USA gab es daher das Trails Stewardship Programm.
Dadurch wurde nochmal eine Dokumentation erarbeitet wie Pfade im Nationalpark getaggt werden können. https://wiki.openstreetmap.org/wiki/United_States/Trail_Access_Project
Ich denke dieses Schema passt auch in Nationalparks außerhalb der USA.
Vllt habt ihr ja auch Ressourcen (Kartenmaterial) dass ihr für die OSM community freigeben könnt. Karte /Liste mit offiziellen Wegen, Einrichtungen, Parkplätze,…
Wenn der Nationalpark selbst Urheber ist, wäre eine einfach dukumentierte Nutzungserlaubnis vermullich ausreichend. Falls die Daten von einer anderen Organisation/Firma wären, müsste man eventuell nochmal genauer wegen Lizenz schauen
Wobei man sich aber gut überlegen muss, ob diese irgendjemand auch auswertet,
bzw. ob sich ein wirr zusammengerührter Subtag-Zoo überhaupt sinnvoll auswerten lässt, s.o.
Wobei man sich aber gut überlegen muss, ob diese irgendjemand auch auswertet,
bzw. ob sich ein wirr zusammengerührter Subtag-Zoo überhaupt sinnvoll auswerten lässt
dass das geht hat OpenStreetMap doch bereits bewiesen
Ich reagiere mal auf die Antwort, auch wenn sie inzwischen wieder gelöscht wurde.
Die Tags die ihr vergeben habt machen so keinen Sinn. Ein bicylce=designated bedeutet z.B. dass der Bereich extra für Radfahrende vorgesehen ist. Dies wird normalerweise an Radwegen getaggt. Ich vermute ihr wollt genau das Gegenteil ausdrücken. Ein access=designated wird wahrscheinlich eher so interpretiert, dass hier alle - egal ob zu Fuß oder mit dem SUV - dieses Gebiet ausgiebig benutzen dürfen und sollen - auch abseits der Wege. Quasi ein Verkehrsübungsplatz in der Natur für alle.
Das es redundant ist, stimmt. Allerdings könnte es ja sein, dass in Zukunft andere Portale oder Apps auf dieses Tag zugreifen. Von daher denken wir, dass es nicht schaden kann, drones=no einzutragen, da es so eine wichtige Regel ist.
Allerdings könnte es ja sein, dass in Zukunft andere Portale oder Apps auf dieses Tag zugreifen. Von daher denken wir, dass es nicht schaden kann, drones=no einzutragen, da es so eine wichtige Regel ist.
wenn ihr ein Drohnenflugverbot für Privatleute (oder gilt das auch für die Polizei und Feuerwehr, Förster etc.?) bekannt machen wollt hilft es sicherlich am meisten, vor Ort Schilder aufzustellen und bei Zuwiderhandlungen Anzeige zu erstatten. In OpenStreetMap sind Drohnenflugverbote nicht erfasst bisher und keiner wird sich derzeit diesbezüglich in unseren Daten informieren, vermute ich.
Wir wollen damit ausdrücken, dass Fahrradfahren und Reiten nur auf dafür ausgewiesenen Wegen erlaubt ist. Welches Tag würden Sie denn dafür empfehlen? “Bicycle:offroad=no” für die Fläche und “bicycle=no” für einzelne Wege (das wäre ja sehr viel mehr Aufwand, es für jeden Weg eintragen zu müssen)? Oder gibt es einen Tag, den man für die gesamte Fläche nutzen kann, der die o.g. Regel ausdrückt?
Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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bicycle=designated in OSM heißt übersetzt;
ist für Fahrradfahren vorgesehen.
bicyle=designated an der Fläche des Schutzgebietes heißt damit: das gesamte (!) Schutzgebiet ist dafür gedacht, kreuz und quer mit Fahrrädern befahren zu werden!
access=designated in OSM heißt: die Benutzung ist für jedermann auf jede Art und Weise zu Fuß, Pferd und für sämtliche Fahrzeuge vorgesehen! Ich glaube nicht, dass Ihr das damit ausdrücken wolltet.
Den Aufwand werdet Ihr Euch machen müssen.
bicycle=no (und zusätzlich sicherheitshalber für die Unverbesserlichen: mtb=no) für nicht erlaubte Wege und bicycle=yes bzw. =designated für die zu Radfahren vorgesehenen Wege.
bicycle=no an der Fläche gilt sowieso default.
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Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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@Digitize_the_Planet dieses Beispiel zeigt deutlich wie wichtig einerseits die Schulung der für die Schutzgebiete verantwortliche Stellen und andererseits eine offene und lernwillige Zusammenarbeit mit der OSM-Community ist.
Sonst kommt genau das Gegenteil von dem raus, was der Zweck Eures Vorhabens ist.
Es werden OSM-Datenintern keine Informationen an einer Schutzgebietsgrenze an die innerhalb liegenden Objekte (z.B. Wege) weitergegeben"vererbt".
Es gibt auch keinen (mir bekannten) Auswerter der das automatisiert umsetzt.
über access:offroad=no an einer NSG-Grenze mit vollflächigem Wegegebot (bzw. dessen Aufnahme in die obige Liste) lohnt es sich zumindest nachzudenken…
Ob das bei Euch aber überhaupt der Fall ist weiß ich nicht?
Vielen Dank für die Hilfe.
Im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen gibt es kein Wegegebot, das Betreten abseits der Wege wird nur nicht empfohlen. Wir haben nun access:offroad=discouraged eingetragen.