Hallo,
Komm, stell dich nicht so an. Du weißt doch, dass die AVG darunter ihre gelben Triebwagen mit Straßenbahn-Komfort meint.
Zurück zur Ernsthaftigkeit. Ich habe mein Schema um die Frage nach Fernverkehr erweitert.

Nach deiner Grafik müsste die OEG auch komplett railway=tram sein. Zumindest, wenn man bei “für Straßenbahn erlaubt” das “Straßenbahn” als “nach Straßenbahn aussehendes Fahrzeug” versteht. Andernfalls hätte ich daran zu bemängeln, dass auf einer Eisenbahnstrecke definitionsgemäss keine Strassenbahn verkehren kann
Ich bin bei der Frage von folgender Definition ausgegangen: Straßenbahnfahrzeuge sind Fahrzeuge, die nur auf Straßenbahngleisen fahren dürfen. OEG-Fahrzeuge sind hingegen Fahrzeuge, die auch auf Eisenbahngleisen fahren dürfen. Das ist dann zwar eine Ich-dreh-mich-im-Kreis-Definition.
Viele Grüße
Michael