Radweg in einer Richtung, Fußweg + Radfahrer frei in der anderen

Moin!
Ich treffe neuerdings immer wieder auf straßenbegleitende “Radwege”, die in einer Richtung per VZ 240 als gemeinsamer Geh+Radweg ausgeschildert sind, in der Gegenrichtung aber per VZ 239 + Radfahrer frei als Fußweg.
Es wird also für Radler in eine Richtung die Benutzung vorgeschrieben, aber kein Schritttempo verlangt, in der anderen Richtung wiederum ist die Benutzung mit Schritttempo erlaubt, aber nicht vorgeschrieben.
Beispiel: Way: ‪Dorfstraße‬ (‪496175354‬) | OpenStreetMap
In West-Ost Richtung gilt VZ 240, in der Anderen VZ 239+Radfahrer frei.
In OSM scheinen wir dafür noch kein brauchbares Tagging zu haben?

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ist das denn STVO konform? Ich vermute nicht, Widmungen von Wegen sind im Gegensatz zu Streckengeboten nicht richtungsabhängig.

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Ich habe neulich da auch ganz abenteuerliche Fälle gesehen wo es vorwärts als freigegebener Fußweg und rückwärts als nicht benutzungspflichtiger Radweg beschildert ist.

Du kannst es taggen indem du bicycle:forward / bicycle:backward verwendest.
Die Frage ist natürlich was man dem Renderer dann als Widmung mitgeben möchte (Radweg oder Fußweg).

Du kannst es taggen indem du bicycle:forward / bicycle:backward verwendest.

das macht nur Sinn wenn die Schilder Rechtswirkung entfalten

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Keine Ahnung bzgl. STVO. Ich habe an einer anderen Stelle beim Kreis nachgefragt und wurde u.a. auf diese Seite verwiesen: Radwegnovelle | Landkreis Oldenburg

Welcher Mapper kann das schon mit Sicherheit beantworten. Die meisten sind keine Verkehrs-Juristen.

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Der Link hilft dir nicht weiter. Hier scheint das Verständnis bei der Stadt zu fehlen, was 239+1022-10 bedeutet.

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Keine Ahnung bzgl. STVO. Ich habe an einer anderen Stelle beim Kreis nachgefragt und wurde u.a. auf diese Seite verwiesen: Radwegnovelle | Landkreis Oldenburg

da steht allerdings nicht, dass die Widmung von Wegen in Oldenburg richtungsabhängig sein kann, oder habe ich das überlesen?

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Habe ich so deutlich auch nirgendwo gelesen. Evtl. sind die Arbeiten auch noch nicht abgeschlossen, aber diese Situation kenne ich jetzt in mindestens 3 Orten, wo jeweils die VZ 239 + Radfahrer frei neu aufgestellt wurden, aber eben nicht für beide Richtungen.
Ich habe zwei davon beim Kreis gemeldet und auch mehrere Wochen später hat sich dort nichts geändert. An anderer Stelle, wo die Stadt Wildeshausen zuständig war, wurden die verbliebenen VZ 240 entfernt bzw. ausgetauscht.

Das klingt wirklich so, als sei da jemandem die Rechtslage nicht so klar.
Denn VZ 239 + “Radverkehr frei” und VZ 240 funktioniert nicht zusammen.
Was jedoch gehen würde: VZ 240 und in Gegenrichtung ein alleinstrehendes “Radverkehr frei”.

Ich weiß jetzt nicht, was Du mit “Widmung” meinst (*), aber ein “path” passt hier immer.
Nebst:
foot=designated
bicycle:forward=designated
bicycle:backward=yes
Ob das jetzt rechtlich zulässig ist - egal. OTG ist es halt so.

*Die Klassifizierung in OSM hat keinen Bezug zur Widmung im deutschen Straßenverkehrsrecht.

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Ich bezweifle allerdings, dass Router mit bicycle:forward/backward zurechtkämen.
Da würde ich eher
bicycle=yes
bicycle:forward=designated
verwenden, falls denn überhaupt das designated nur in einer Richtung gilt.

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Ja, das kann man zusätzlich ergänzen. Schadet ja nicht.

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highway=path
foot=designated
bicycle:forward=designated
bicycle:backward=yes

wenn man so tagt, werden die meisten Anwendungen/Renderer es als Fußweg behandeln (weil kein normaler Mensch einen Sinn in bicycle:forward/backward erwarten würde.
Deswegen würde ich mindestens auch ein normales bicycle=* einbauen.

Mit Widmung meinte ich hier (so wie ich auch dieterdreist verstanden hatte) nicht (wie in amtsdeutsch) die zuständige Verwaltungsebene, sondern welche Verkehrsart auf dem Weg vorgesehen ist. Das könnte man auch für den Radverkehr mit ja beantworten (-> bicycle=designated). Auch die normalen Radwege sind meist nur in einer Richtung für den Radverkehr frei und sind des wegen trotzdem richtige Radwege und nicht nur halbe Radwege.

Daher würde ich eigentlich vorschlagen
highway=path
foot=designated
bicycle=designated
traffic_sign:forward=DE:240
traffic_sign:backward=DE:239,1022-10

Alles andere versteht sowieso keine Anwendung weil einfach eine (fehlerhafte) Ausnahme…

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Meine Antwort an GerP dürftest Du gerne auch zur Kenntnis nehmen :wink:

Das gefällt mir bisher am besten.

Ob das jetzt rechtlich zulässig ist - egal. OTG ist es halt so.

wenn es rechtlich nicht geht, dann ist es auch otg nicht so. Das einzige was foot und bicycle aussagen ist die rechtliche Situation

LOL Der war gut :see_no_evil:

Wir müssten hier also *=unknown taggen…

+1


Hab ich doch gesehen, ich wollt es halt nur auch begründen wozu.