Radfahrstreifen in 30 km/h Zonen

Ich hatte mal im Forum gelesen, dass es (für die Verkehrsbehörde) in Deutschland verboten ist, Fahrradwege zu bauen/auszuweisen in 30-km/h-Zonen (und darunter).

Weiß jemand wo dies im Gesetzestext zu finden ist? Ein Link wäre sehr hilfreich!

Insbesondere interessiert mich,

  • ob das nur für Zonen gilt, oder generell für Straßen mit 30 km/h (und darunter) Tempolimit?
  • ob das nur für das Ausweisen von benutzungspflichtigen Fahrradwege gilt? (Was passiert mit Fahrradwegen in neu als 30 km/h Zonen ausgewiesenen Straßen?)
  • ob das für jegliche Fahrradinfrastuktur gilt, also Radfahrstreifen, Schutzstreifen, usw. ?

Und unabhängig von der deutschen Gesetzgebung, weiß jemand wie es in anderen Ländern in denen es 30-km/h-Zonen gibt bestellt ist?

StVO §45 (1c):

Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.

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Vielen Dank!

Das heißt zusammenfassend

  • die Regelung gilt nur für Tempo 30-Zonen, nicht für Tempo 30 generell
  • sämtliche Schilder für Benutzungspflicht müssen entfernt werden, bevor eine Tempo 30-Zone ausgewiesen werden darf. Ein physikalischer Radweg darf bestehen bleiben, er darf nur nicht benutzungspflichtig sein (und es macht idR keinen Sinn, einen neuen zu bauen).
  • insbesondere Schutzstreifen sind zulässig
  • ob Radfahrstreifen zulässig sind, ist nicht ganz klar. Mit “Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237” ist wohl ein Radfahrstreifen gemeint? Diese Kombination habe ich nie gesehen, benutzungspflicht ist bei Radfahrstreifen eigentlich implizit, dachte ich. Eine Uneindeutigkeit im Gesetzestext?
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Ja, aber in der VwV-StVO ist auch so bisschen schwierig zu finden, dass es eh bestimmte Hürden für reine Tempo 30 Abschnitte gibt.

Ja, soweit richtig.

Nein, nicht uneindeutig. Ein Radfahrstreifen ist ein Seitenstreifen, der durch die durchgezogene Linie (VZ 295) abgetrennt ist und den du als Radfahrer nutzen darfst:

Erst mit dem VZ 237 (blauer Lollie) wird aus einem Radfahrstreifen ein Radweg und ist dann erst benutzungspflichtig. Hamburg verbaut das relativ gerne…

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Ja, damit ist ein Radfahrstreifen gemeint. Benutzungspflichtig ist dieser theoretisch nur in Verbindung mit dem Schild, ich hab sie auch in Kiel noch nicht ohne gesehen. Eine implizite Benutzungspflicht hast du bei Schutzstreifen, die du aufgrund des Rechtsfahrgebots benutzen musst (außer, sie sind zu nah an parkenden Autos aufgemalt).

Edit: @SafetyIng war schneller.

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Und ein Fahrrad-Piktogramm auf dem Radfahrstreifen ist dann vermutlich gleichbedeutend mit dem blauen Lolli?

Nein. Nur Lolli ist Benutzungspflicht, Piktogramme sind unverbindliches Angebot.

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Zwar verspätet aber da bin ich gerade drüber gestolpert…
Laut StVO (§45 (9)) werden Schutzstreifen doch mit Zeichen 340 markiert (Leitlinie), sollten also ebenso NICHT zulässig sein - oder überseh ich da was? :face_with_monocle:

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Das sehe ich auch so, denn nach § 45 (1c) sind “Leitlinien (Zeichen 340)” in Tempo 30-Zonen nicht zulässig und laut § 45 (9) 1. werden Schutzstreifen für den Radverkehr mit Zeichen 340 markiert. Folglich sollten Schutzstreifen hier nicht erlaubt sein.

@westnordost hieße das dann praktisch, dass man die cycleway-quest dann für Straßen mit maxspeed:type=DE:zone30 eig. deaktivieren könnte?

Das sollte man aus meiner Sicht tun … und auch für source:maxspeed=DE:zone30 und für zone:maxspeed=DE:30 und auch für 20er- und 10er-Zonen (für die ja vermutlich das gleiche gilt, oder?).

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Laut § 45 (1d) StVO “können auch Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet werden”. Es sollten hier dann eigentlich auch die Regelungen nach (1c) gelten, steht da zwar nicht direkt, aber so würde ich das interpretieren.

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Das ist schon so.

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Interessant übrigens, dieser Fund. Schutzstreifen sind nach aktueller Gesetzeslage also nicht direkt unzulässig in 30-Zonen, aber daraus folgend mit welcher Markierung sie markiert werden sind sie unzulässig.

Ich schätze mit dieser Regelung schießt die Regierung sich in den eigenen Fuß (bzw. in den Fuß der Verwaltung). Sind doch Schutzstreifen insbesondere beliebt zur Verkehrsberuhigung, auch (oder insbesondere?) auf Straßen in denen sowieso schon eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h herrscht. Insbesondere diese 2-1 Straßen (Schutzstreifen auf beiden seiten, sonst keine Fahrbahnmarkierungen) sind bei Verkehrsplanern ja zzt sehr beliebt.

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was ist denn ein cycleway-quest? :see_no_evil:
Bezieht sich das auf street complete?
Nicht benutzungspflichtige Radwege können ja durchaus weiterhin vorhanden sein.

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Beim overlay wird es aber trotzdem rot angezeigt, oder? Bei zone:maxspeed ist es jedenfalls so.

Edit: (Oh sorry, post falsch verstanden)

Nein, im Overlay wird es nicht rot angezeigt. Es ist editierbar, aber es wird nicht rot angezeigt.

Kann ich dir ein Gegenbeispiel liefern - dann vermutlich ein Bug.
z.B. und alle anderen Straßen hier in der 30er Zone mit zone:maxspeed=DE:30

Hallo,

Bitte die Unterscheidung von Zone 30 und Streckenbegrenzung 30 beachten.

Schutzstreifen sollen markiert werden, wenn man keinen Platz (oder Geld) für bauliche Radwege hat und man nicht genügend Platz für Radfahrstreifen hat. In der Zone 30 darf es keine Schutzstreifen und Radfahrstreifen und auch keine benutzungspflichtigen Radwege geben, da die Geschwindigkeitsunterschiede geringer sind und gerade dann erst recht Radwege an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten mehr Gefahren schaffen als sie auf der Strecke durch die Separation vermeiden.

Selbst ohne Schutzstreifen markiert man innerorts auf Hauptverkehrsstraßen mittlerweile (zumindest in Baden-Württemberg) oft keine Leitlinien mehr, da diese zum schnelleren Fahren verleiten.

Nicht benutzungspflichtige Radwege können existieren, ebenso Gehwege mit “Radverkehr frei”. Aber alles andere sollte™ eigentlich nicht existieren. Daher sollte für die Zone 30 das Cycleway-Quest zumindest abgespeckt werden. Es gibt zwar hier und da Straßenverkehrsbehörden, bei denen die StVO-Novelle von 1997 (!) noch immer nicht angekommen ist und selbst glasklare Unzulässigkeiten anordnen (benutzungspflichtige Radwege in der Zone 30, da gibt es null Ermessensspielraum). Von derlei Anomalien sollte man sich aber – auch zur besseren Nutzung der Mapper-Freizeit – nicht abhalten lassen. Man kann sie ja immer noch per iD und JOSM mappen.

Viele Grüße

Michael

Besser einen Bug Report für soetwas aufmachen. Ich seh schon wo das Problem ist. StreetComplete sucht nach source:maxspeed, maxspeed:type, zone:maxspeed oder zone:traffic und erwartet als Value in dem Fall DE:zone30 (bzw. jede Zahl ≤ 30). Aber der Wert für zone:maxspeed is DE:30. Die Annahme dass die Werte dieser vier Keys alle jeweils nach dem gleichen Schema aufgebaut sind, ist offenbar falsch. Hmpf.

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