Radfahrstreifen in 30 km/h Zonen

Und source:maxspeed=DE:zone:30.

Ist falsch oder?

DE:zone30 105 Tsd
FR:zone30 64 Tsd
PL:zone30 17 Tsd
NL:zone30 12 Tsd
BE:zone30 11 Tsd

DE:zone:30 37 Tsd
AT:zone:30 9 Tsd
HU:zone:30 4 Tsd

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Warum sollte das falsch sein?

Ich dachte weil alle anderen (außer die Östereicher auch) XX:zoneNN verwenden ohne weiteren Doppelpunkt
source:maxspeed | Keys | OpenStreetMap Taginfo
Search results | OpenStreetMap Taginfo

Die Wikiseite erlaubt alledings beides: DE:Key:source:maxspeed - OpenStreetMap Wiki (seit von 19. Januar 2011 durch Dieterdreist )
und die Wikiseite auch: Key:source:maxspeed - OpenStreetMap Wiki (seit 5. Januar 2013 durch Soldier Boy)

Wäre irgendwie toll wenn man sich für eine Syntax entscheiden könnte :frowning:
Die Zahlen würden für ZoneNN sprechen, erst recht, wenn man die Werte von maxspeed:type dazu nimmt.

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Ich bin für jeden solchen Schuss ins Knie der Verwaltung dankbar, da die Markierung von Schmutzstreifen vielen Autofahrern suggeriert, man könne locker mit zu wenig Abstand überholen … Oft werden Schmutzstreifen auch zu nahe an Parkern markiert. Vernünftige Anwendungszwecke für das Teufelszeugs fallen mir eigentlich nirgends ein …
Leider halten sich viele Verwaltungen auch nicht an Vorgaben, deswegen findet man doch benutzungspflichtige Radwege und obsolete Malereien in Tempo-30-Zonen …

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Vorsicht, das sind keine Schutzstreifen! Auch dein Artikel sagt “von einem dem [Schutzstreifen] vergleichbaren unterbrochenen Markierung ergänzt.”

vergleiche auch hier Positive Ergebnisse bei Tests mit neuer Straßenmarkierung | Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Schutzstreifen haben eine Mindestbreite von 1,25m (die gefühlt gerne ignoriert wird) und dürfen nur auf Straßen bis max. 50 km/h angeordnet werden.

Genau, denn in der VwV-StVO zu Nummer I 5 zu § 2 Absatz 4 Satz 2 steht:

Ein Schutzstreifen für den Radverkehr ist ein am rechten Fahrbahnrand mit Zeichen 340 markierter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Radverkehr“ versehener Teil der Fahrbahn.

Hervorhebung von mir hinzugefügt.

Quelle: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

Somit handelt es sich ohne Sinnbild „Radverkehr“ (auf dem Boden) nicht um einen Schutzstreifen.

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