Hallo,
ich bin der Meinung, dass die Standard-Regeln, die sich aus den jeweiligen Landeswaldgesetzen ergeben, nicht erfasst werden sollten. Das heißt, dass Radfahrverbote nur dort erfasst werden sollten, wo es durch explizite Beschilderung verboten ist.
Oft, erst recht in Baden-Württemberg mit seiner gehassten Zwei-Meter-Regel, werden Radfahrverbote der Landeswaldgesetze weder streng befolgt noch nennenswert durchgesetzt. Die Regel geht halt an der Praxis vorbei und ist ein Papiertiger. Zwar sind eigentlich fast alle schmalen Wege für Radfahrende illegal, bei einzelnen Wegen ist die illegale Nutzung den Verantwortlichen jedoch ein derart großes Ärgernis, dass sie das Radfahren durch Beschilderung, bauliche Sperren oder Kontrollen einzudämmen versuchen. Auf dem restlichen Wegenetz kümmert sich niemand darum.
Würden wir alle illegalen Wege mit bicycle=no (bzw. access=no, falls sie für den gesamten Verkehr [1] gesperrt sind) taggen, würden wir zwar in der Theorie unseren Datenbestand für streng-legales Radrouting leichter nutzbar machen. Im Gegenzug würden wir den Datenbestand aber entwerten. Es wäre für Nutzer, die die Rechtslage liberaler auslegen, nicht mehr einfach unterscheidbar, ob sich das Verbot aus dem Landeswaldgesetz oder örtlichen Anordnungen (Verkehrszeichen, Schilder, Schutzgebietsverordnungen) ergibt. Die Konsequenz wäre, dass wir zwar einen großen Aufwand hätten, alle Wege bezüglich bicycle=yes/no zu prüfen, aber die Konsumenten das Tag wegen Wertlosigkeit ignorieren würden (oder eine parallele Datenerfassung anstreben würden). Bedenkt bitte, dass bicycle=no außerhalb des Waldes auch legitim verwendet wird, z.B. um Radfahrverbote zu erfassen. Wir bicycle=no zu häufig halbfalsch verwendet, wird die legitime Nutzung des Tags unmöglich und die Forderung nach einem alternativen strengen Tag für Radfahrverbote kommen. Das wird dann aber nicht von bestehenden Routern verwendet, da die Fahrzeugklassen und Hierarchien des Access-Taggings in OSM quasi in Stein gemeißelt und Änderungsversuche zum Scheitern verurteilt sind.
Ich bitte zu bedenken, dass man zwar mit bicycle:source=* oder access:source=* eingeschränkt maschinenlesbar die Quelle des Verbots erfassen kann. Es stellt aber Datenkonsumenten vor ähnlich große Herausforderungen wie die korrekte Implementierung der Landeswaldgesetze anhand bestehender OSM-Tags und OSM-Waldpolygone (und was ein Wald ist, ist noch eine andere Frage, die auch beim expliziten Taggen eine Rolle spielen würde).
Deshalb möchte ich dafür werben, nur dort bicycle=no zu erfassen, wo es sich aus der Beschilderung oder anderen besonderen örtlichen Vorschriften (z.B. Schutzgebietsverordnungen) ergibt.
Das heißt also:
- In Baden-Württemberg: Radfahren ist verboten, wenn bicycle=no erfasst ist. Ansonsten sind standardmäßig highway=path/footway verboten, sofern kein bicycle=yes/designated/permissive(/destination/delivery/agricultural/forestry) oder width>2.0 getaggt ist. highway=track ist standardmäßig erlaubt. highway=cycleway is standardmäßig erlaubt. Im Übrigen gelten die normalen Hierarchie-Regeln für Zugangsbeschränkungen.
- In Rheinland-Pfalz: Radfahren ist verboten, wenn bicycle=no erfasst ist. Ansonsten ist das Radfahren verboten, wenn der Weg als highway=footway (nicht path) ohne bicycle=* getaggt ist (Voraussetzung: Beschilderung als reiner Fußweg durch Zeichen 239 der StVO). In allen anderen Fällen ist es erlaubt. Mapper und Leute, die anderen Mappern auf die Finger schauen, haben die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass im Wald highway=footway oder bicycle=no nur erfasst wird, wo es explizit so beschildert ist. Diese Aussage basiert auf der Kurzkommentierung des DIMB für Rheinland-Pfalz. Im Übrigen gelten die normalen Hierarchie-Regeln für Zugangsbeschränkungen.
Viele Grüße
Michael
[1] Fußverkehr ist auch Verkehr.
EDIT: Fußnoten korrigiert