Privatweg, Durchfahrt verboten

Moin!

Hier ist ein Schild auf einer Straße, die durch ein Firmengelände führt: “Privatweg, Durchfahrt verboten”. Eingetragen hat das jemand als access=private, aber müsste das nicht eher access=destination sein? Ist sowieso ein wenig seltsam dort, weil es die Verlängerung einer öffentlichen Straße ist und die Stadt selbst noch das Maximalgewicht ausgeschildert hat, aber eben dahinter erst das Privatweg-Schild kommt. Meinungen?

access=destination bezieht sich auf das Schild “Anlieger frei” und damit zwangsläufig auf eine öffentliche Straße. Für Privatwege (die so beschildert sind) gibt es nur entweder access=private (wenn Durchfahrt verboten ist) oder access=permissive (wenn Durchfahrt erlaubt ist).

Ich sollte wohl anmerken, dass man über diese Straße auch eine andere, öffentliche Straße erreichen kann. Deswegen wäre Durchfahrt etwas anderes als bei einer normalen Zufahrtsstraße.

[quote=“Nadjita, post:1, topic:4488”]
die Stadt selbst noch das Maximalgewicht ausgeschildert hat, aber eben dahinter erst das Privatweg-Schild kommt. [/quote]
Bist Du sicher, dass die Stadt das Schild aufgestellt hat? Dann könnte das Schild vor einer nicht sichtbaren Grabenbrücke stehen, oder die Zufahrt bis zum Firmengelände vom Belag her nicht höher belastbar sein. Unsere Firma stellt an unseren Zufahrten zum Gelände selbst Schilder auf und hält Diese auch selbst in Ordnung. Es sind übliche Verkehrsschilder, die auch frei im Handel erhältlich sind.
Wie zu taggen ist, wurde ja schon geschrieben.
Es gibt übrigens mehr Privatwege als man denkt. An den Feldern gehören sie oft den Landwirten, neben Bahnanlagen der Bahn, und in Gartenkolonien dem Kleingartenverein.

Der Privatweg an sich lässt sich erfassen mit operator:type=private.
Ob nun access=private oder access=destination richtig ist, hängt vor allem davon ab, wie das Wort “Durchfahrt” zu verstehen ist. Ich würde hier auch eher zu access=destination tendieren - es geht ja wohl nicht darum, dass man nicht auf das Gelände fahren darf, sondern nur, dass man nicht die Abkürzung zu der anderen Straße nehmen darf. Man müsste sich auch noch entscheiden, ob es access=* oder vehicle=* sein muss, schließlich ist ja nur das Fahren nicht erlaubt.

Wo meinst Du denn in Hannover?
Hans

Es geht um die Straße vorbei am Aldi in Misburg Süd, welche dann zu GP führt.

Kurz vor dem “Privatweg, Durchfahrt verboten”-Schild (ca. 20m davor, hab leider kein Foto vom Schild) ist das hier:

An der Hauptstraße, über die man zu dieser Straße abbiegt, dann von beiden Richtungen dies:

image

Sorry für die Qualität, ist nicht mein Foto.

Ich sehe auch den Widerspruch 2,8-Tonner zu LKW, aber es sieht so aus, als ob sich das mit den 2,8t auf den Bereich zum Privatweg bezieht, wie es auch @Limbo52 vermutet.

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Nein, die Schilder sind kein wirklicher Widerspruch.
Ab dem 1. Bild Schild kein Fzg über 2,8t , Ab Anderter Straße nach 400m ist Ende für alle Fzge die zu LKWs zählen. Vermutlich steht da Schild 1.
Ein Bus ist schwer, aber kein LKW. Es gibt auch leichtere LKW als 2,8t.
Ist leider weniger mein Revier, ich komme nur bis zum Misburger Hafen, und sonst vom anderen Ende der Stadt.

Der Laster bezieht sich auf das zulässige Gesamtgewicht, das Gewichtsschild auf das tatsächliche Gewicht. Kleiner aber feiner Unterschied.

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Müssten wir hier nicht über Vehicle=private reden?

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Ich würde sogar soweit gehen das das vehicle=destination ist. Denn fahren kann man nur mit Fahrzeugen.

Und

Kann ich nicht nachvollziehen - Wo steht das bitte?

“Anlieger frei” ist überhaupt nur ein Zusatzzeichen zu einer weiteren Sperrung wie z.b. ein Zeichen 250 oder Zeichen 260. Bezieht sich auf eben motor_vehicle oder vehicle. Ein “access=" kann man nach StVO nicht beschildern daher sind "access=” auf öffentlichen Straßen zu 95% falsch. (Access=no z.b. bei vollsperrungen ginge)

Da aber Privatleute keine StVO Zeichen aufstellen dürfen bleibt ihnen ja nichts anderes als die üblicherweise Gelben Schilder aufzustellen die eben via Text beschreiben was zulässig ist oder nicht.

Also sowas wie:

“Befahren verboten”
“Durchfahrt verboten”
“Betreten verboten”

Privatweg selber führt zu keinem weiteren schild. Ich tagge dann “ownership=private” um eben die Straßenunterhaltungspflicht zu dokumentieren.

Ach ja - Und gut ist auch immer den Exakten Wortlaut des Schildes als “note” auf den Weg zu packen damit andere das nachvollziehen können.

Flo

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Nein, der Laster bezieht sich auf die Fahrzeugart, egal welches Gewicht. Mit einem VW-Bus darfst Du rein, mit einem VW-Transporter nicht. Deshalb gibt es immer Ärger auf dem Wertstoffhof.
Ganz bescheuert ist Das mit der Feuerwehr. Wird das Fahrzeug als LKW gebaut, und dann beim Spezialisten zur Feuerwehr umgerüstet, steht in den Papieren LKW. Wird das Fahrzeug zum Spezialisten mit der Bahn transportiert, und bekommt erst nach dem Umbau Papiere, dann wird es als Feuerwehrfahrzeug und nicht als LKW zugelassen. Zum Tragen kommt der Umstand, wenn die Feuerwehr ohne Sonderrechte unterwegs ist.
Die 2,8t beziehen sich auf alle Fzge.

Das ist falsch. Der Laster ist in der StVO legaldefiniert als:

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Ein Laster mit einer zulässigen Gesamtmasse unter 3,5 t darf also am Lasterschild vorbei.

Wie kommst Du auf diese Idee?
Die Schilder sind frei käuflich und Du kannst sie auf deinem Gelände aufstellen, wie Du möchtest.
Es gibt auch Bahnübergänge im öffentlichen Verkehrsraum, und die Anlagen und Beschilderung stellt das Eisenbahninfrastukturunternehmen auf. Genehmigende Behörde ist die Landeseisenbahnaufsicht.

Man müsste sich auch noch entscheiden, ob es access=* oder vehicle=* sein muss, schließlich ist ja nur das Fahren nicht erlaubt.

genau, es muss vehicle heißen, access wäre zu viel.

Ein “access=" kann man nach StVO nicht beschildern daher sind "access=”

„Durchgang verboten“.
Oder 2 weiße runde Schilder mit rotem Rand, einmal mit Fußgänger drin.

Zusatzschild „Schusswaffengebrauch“ :wink:

Sie dürfen aufgestellt werden, aber nur dann, wenn sie weit genug weg von öffentlichen Straßen stehen so dass es keine Verwechslungsgefahr mit offiziellen Schildern gibt. In diesem Beispiel hier in der direkten Verlängerung einer öffentlichen Straße, anscheinend ohne weitere Abgrenzung durch ein Tor ist das sicher nicht gegeben.

Oder foot=yes ergänzen. Vorteil dieser Variante: access=private wird auf Carto gerendert, vehicle=private nicht. Aber wir taggen ja nicht für den Renderer.

Oder foot=yes ergänzen. Vorteil dieser Variante: access=private wird auf Carto gerendert, vehicle=private nicht. Aber wir taggen ja nicht für den Renderer.

ist aber was anderes, dort ist nur für Fahrzeuge der Zugang begrenzt, die Ausnahme mit foot=yes ist nur ein Spezialfall. Carto ist wirklich egal hierbei

Z.b.:

https://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE110060400&psml=bsndprod.psml&max=true

Immer dann wenn eine verwechselung mit Schildern der öffentlichen Hand möglich ist dürfen diese nicht aufgestellt werden.

Flo