Privatweg, Durchfahrt verboten

Halte ich für den falschen weg denn “Durchfahrt verboten” ist nicht access=no/foot=yes - Was ist mit horse z.b.? Halte ich für erlaubt denn Reiten ist nicht fahren.

Ich habe so ein Problem bei OSM mit “Overblocking”. Es wird überall das maximal schädliche access restriction draufgebastelt - Gleich mit access=private (Was gleichbedeutend mit access=no ist weil vom Router nicht unterscheidbar war in die gruppe Private gehört).

Damit machen wir uns langfristig das routing der Karten für Spartenanwendungen wie Pferde, Fahrräder, Mopeds etc kaputt. Ist halt total “Autozentrisches” denken.

“Wenn ich mit dem Auto nicht durch darf, darf ja niemand da durch”

Flo

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Also wir haben Verkehrsschilder nach StVo auf unserem Gelände, an den Zufahrten, und an öffentlichen Straßen für unsere Bahnübergänge aufgestellt, sogar Lichtzeichen und Schranken. Möglich, dass da im Vorfeld Genehmigungen eingeholt wurden, oder teilweise nachträglich genehmigt wurden. Jedenfalls durften wir schon immer solche Verkehrsschilder aufstellen. Auf jedem größeren Werksgelände findet man Verkehrsschilder, die sogar verbindlich sind. Wir hatten früher über 40 Verkehrsunfälle auf Werksgelände pro Jahr und haben anhängende Rechtsstreitigkeiten aufgrund der Beschilderung immer gewonnen.

Das ist wohl so.
Wir haben hier einen Bauernhof, der 2 Zufahrten in 2 unterschiedliche Gemarkungen hat. Seine Einfahrten hat er mit dem runden, weißen Schild mit rotem Rand und “Durchfahrt verboten” versehen.
Damit sind “Fahrräder, Mopeds etc.” schon mal erfasst. Er verweigert aber auch Wanderern den Durchgang. Die fallen zwar nicht unter die Beschilderung, aber er kann natürlich von seinem Hausrecht gebrauch machen.
Keine Ahnung wie man die Verbote alle richtig erfassen kann, ich hätte in den Anfängen der Garmin-Navigation lieber auf manchen gesperrten-, und falsch bezeichneten Weg verzichtet statt mit der Motorradgruppe vor dem Sperrschild oder einer Sperre zu stehen.

Das ist ja genau der Punkt. Dadurch das das KLAR auf einem Werksgelände ist darfst du das weil es eben klar ist das es nicht von der öffentlichen Hand ist.

Flo

Klar - Aber mappen erstmal das was nachweislich da ist. Also das Zeichen 250 + Durchfahrt verboten also vehicle=destination.

Wenn dann mehr kommt - Nach dem motto - “Betreten verboten” dann kann man das natürlich taggen. Sollte aber in einem note dokumentieren woher das kommt.

Aber hier mit der Gießkanne überall ein access=private zu verteilen macht halt die Karte kaputt.

Flo

vs.

So klar scheint das nicht zu sein.

Um mal auf das korrekte Tagging zurückzukommen:

maxweight=2.8
maxweight:emergency=none
vehicle=destination
operator:type=private
traffic_sign=DE:262[2.8],DE:1026-33
note=Beschildert ist: 2,8t, frei für Einsatzfahrzeuge; Privatweg, Durchfahrt verboten

Zumindest verstehe ich das “frei für Einsatzfahrzeuge” so, dass die Gewichtsbeschränkung nicht für diese gilt. Zwar ist DE:1026-33 eigentlich „Einsatzfahrzeuge frei“ und nicht „frei für Einsatzfahrzeuge“, aber das sollte wohl nicht relevant sein, oder? Was das “Privatweg, Durchfahrt verboten” angeht, kann ich das ja nicht in traffic_sign packen, oder?

Den LKW hat man in der StVO doch mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t definiert, damit der Führerschein-Klasse-B entsprechend begrenzt werden kann.

Wenn man z.B. einen PKW / Kleintransporter mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t fahren will, braucht man eine Fahrerlaubnis-Klasse-C (bzw. man hat noch einen alten Führerschein mit dem man auch LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5t fahren darf).

Wie sieht ein LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse unter 3,5t denn aus?
Ich kann mir darunter nichts vorstellen - kenne nur die 7,5t-LKW als kleinste LKW in DE und Kleintransporter / Kleinlaster .

Das ist eine steuerrechtliche Frage und hängt ganz von Lust und Laune des zuständigen Finanzbeamten ab. Einem Fahrzeug in der Gewichtsklasse unter 3,5 t sieht man von außen in der Regel nicht an, ob es ein PKW oder LKW ist.

Besonders wer einen Sprinter, Pickup oder ähnliches Fahrzeug hat, will das Fahrzeug i. d. R. als LKW zulassen, wegen der unterschiedlichen Besteuerung: PKW werden nach Hubraum und ggfs. CO2-Emissionen besteuert, LKW ausschließlich nach zulässigem Gesamtgewicht (in der Gewichtsklasse ein Kleckerbetrag). Aber wie gesagt, ein klares Kriterium, wann ein Fahrzeug ein PKW oder LKW ist, gibt es jedenfalls in der Gewichtsklasse unter 3,5 t nicht.

Ich würde mich in dem Fall ja fragen, was die Beschränkung verursacht.

Wenn da eine Brücke ist, die einfach nicht mehr als 2.8t trägt, dann nützt dir das Schild als Feuerwehrfahrzeug zum Löscheinsatz nix, wenn du im Graben liegst/stehst.

Wenn sich der anliegende Kleingartenverein beschwert hat, dass die Vertriebsmitarbeitenden mit ihren 3.5t SUV durch die Straße braten aber trotzdem wohl gerne ein in Flammen stehendes Vereingebäude gelöscht haben möchte, ist die Freigabe des Maximalgewichts für Einsatzfahrzeuge freilich sinnvoll.

*wirft 5 Euro ins Stereotypenschwein*

K

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Bei den Gewichtsbeschränkungen geht es i. d. R. nicht um Brücken/Straßen, die sofort einstürzen wenn das Fahrzeug 100 kg über dem Limit ist, sondern um solche, die so schadhaft sind dass sie weiteren Schaden nehmen würden wenn da jeden Tag an die zwanzig 40-Tonner drüberdüsen. Das eine Feuerwehrauto das alle Jubeljahre mal über die Brücke muss macht da nichts.

Allerdings ist das Schild “Einsatzfahrzeuge frei” in der Praxis sehr sinnlos, denn mit Sondersignal ist man sowieso von allen Regeln der StVO befreit.

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Völlig richtig, ich habe nicht unabsichtlich etwas überspitzt. Ich bin als THWler in der komfortablen Situation, dass ich mir den Weg zu meinem Einsatzort in der Regel genau planen kann - denn uns ruft man für gewöhnlich erst an, wenn keine Eile mehr geboten ist.

Das ist eine steuerrechtliche Frage und hängt ganz von Lust und Laune des zuständigen Finanzbeamten ab. Einem Fahrzeug in der Gewichtsklasse unter 3,5 t sieht man von außen in der Regel nicht an, ob es ein PKW oder LKW ist.

je nach Land kann das z.B. bedeuten dass in einem „PKW“ hinten keine Sitze sind und keine Fenster.

Der tag für die Fzgklasse in OpenStreetMap ist „goods“

Gruß Martin

Das geht nach dem Verhältnis Sitzplätzen zu Ladefläche, bzw was der Hersteller in dem COC eingetragen hat. Deshalb der Unterschied bei VW-Bus zum VW-Transporter.
Hier hat mal ein Karosseriemeister einen Mini von Limousine zum offenen Pickup umgebaut. Der wurde dann mit 2 Sitzen und Ladefläche als LKW zugelassen. der brachte vielleicht 750Kg auf die Waage und das zul. Gesamtgewicht blieb wie vorher beim Mini.
Für Einsatzfahrzeuge braucht man keine besonderen Verkehrszeichen, Einsatzfahrzeuge brauchen sich nicht an die Einschränkungen halten. Bei Brückenhöhe und Tragfähigkeit halten die Fahrer natürlich die Einschränkungen lieber ein.

Sicher, dass man mit Blaulicht eine Limitierung des maximalen Gesamtgewichts ignorieren darf? Das käme mir doch arg riskant vor, falls es Alternativrouten gibt.

Rein rechtlich dürfen sie es (§ 35 StVO). Natürlich sollte man als Fahrer eines solchen Fahrzeugs dabei den gesunden Menschenverstand nicht ausschalten, also über eine Holzbrücke würde ich auch mit Sondersignal nicht mit einem 10 t schweren Tanklöschfahrzeug drüberfahren.

Einsatzfahrzeuge dürften theoretisch mit Sondersignal auch an Bahnübergängen dem Zug die Vorfahrt nehmen, bzw. Halbschranken einfach umfahren. Machen sie aus gutem Grund nicht, denn irgendwann kracht es dann doch.

Sicher, dass man mit Blaulicht eine Limitierung des maximalen Gesamtgewichts ignorieren darf?

bezieht sich „Einsatzfahrzeuge“ auf Fahrten mit Sonderrechten? Ich dachte es geht bei diesem Schild insbesondere um Fahrten ohne Blaulicht.

Ich sehe das genau so, habe aber vor einiger Zeit schon einmal das Internet nach einer expliziten Aussage dazu durchforstet und nicht gefunden. Für Einsatzfahrzeuge im dringlichen Einsatz (Blaulicht) gelten die meisten Vorschriften der StVO gemäß §35 ohnehin nicht, da bedarf es keines Zusatzzeichens. Von daher ist eigentlich klar, dass das Zusatzzeichen 1026-33 für Einsatzfahrzeuge im “normalen” Einsatz (ohne Blaulicht) gilt.