Polizeiliche Hausdurchsuchung wegen Betreten von Wildfütterung

Hallo zusammen,

bei mir wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt, weil es einem Forstmitarbeiter nicht passte dass ich durch sein Gebiet ging und er eine Falschaussage bei der Polizei gemacht hat. Eine absolute Frechheit !!!

Hier die Einzelheiten:

Ich bin am 8. März 2020 nördlich oberhalb der Isar zwischen Wallgau und Vorderriß querfeldein unterwegs gewesen. Ich wollte erkunden ob es einen Steig, der in älteren Karten dort eingezeichnet ist, noch gibt. Leider habe ich an diesem Tag dort oben mein Smartphone verloren, das ich an diesem Tag nicht mehr auffinden konnte.

Mein Abstieg führte über einen Forstweg, der durch die Wildfütterung “Schröfeln” führt. Dort traf ich auf einen Mitarbeiter der bayerischen Staatsforsten, der von meinem Antreffen nicht gerade begeistert war. Er wollte gleich meine Personalien, die ich ihm nicht gegeben habe, weil er mir keinen Grund dafür nennen konnte. Leider war es mir nicht möglich mit dieser Person ein normales Gespräch zu führen. Er meinte immer nur ich würde mutwillig Wild aufscheuchen, das seine Ruhe braucht, um keinen Wildverbiss zu verursachen.
Der Forstmitarbeiter wurde emotional, ich wusste nicht ob er gleich auf mich losgehen würde. So habe ich gesagt das dieses Gespräch keinen Sinn hat und bin gegangen. Er ist mir später mit seiner Quad hinterhergefahren und hat mein Autokennzeichen notiert.
Es besteht kein Betretungsverbot für diese Wildfütterung, an kurzen Zufahrtsstraße steht nicht mal ein Schild dass das Betreten unerwünscht ist.

Hier ist die Wildfütterung bei der die Begegnung stattfand:
https://www.openstreetmap.org/way/802703769

Am nächsten Tag bin ich nochmals hin um vielleicht doch noch mein Smartphone zu finden. Leider ohne Erfolg. Beim Rückweg auf der Teerstraße bin ich dem Forstmitarbeiter nochmals begegnet, ich vermute er patroullierte nach mir ab, weil er mein Auto erkannte. Unser zweites Gespräch verlief leider ähnlich dem ersten. Leider vergaß ich zu sagen, dass ich wegen der Suche nach dem Smartphone nochmals dorthin bin, was ihn evtl. beruhigt hätte.

Am 6. Mai erfuhr ich dass eine Hausdurchsuchung in meiner Wohnung stattfand wegen Jagdwilderei während ich in der Arbeit war. Dazu kam es, weil der Forstmitarbeiter behauptete, ich hätte Geweihstücke (“Abwurfstangen”) an mich genommen und ein Richter aufgrund dieser Falschaussage die Hausdurchsuchung anordnete. Gefunden wurde nichts.
Eine Woche später habe ich meine Aussage (Inhalt etwa dieser Text) bei der Polizei gemacht.

Ich habe mich entschieden auch an die lokale Presse zu gehen. Ein befreundeter Dipl.Forstwirt hat mir gesagt dass der Zeitpunkt des Abwurfs der Geweihe in dieser Region später sein müsse, was ein weiterer Beleg für meine Unschuld ist.

Hoffentlich bewirkt ein Zeitungsartikel dass dieser Forstmitarbeiter derartiges Verhalten in Zukunft unterlässt bzw. ihm zukünftig nicht mehr so leicht geglaubt wird.

Darum gehts mir hier.
Er könnte sonst immer wieder derartiges behaupten wenn ihm jemand im Wald nicht Recht ist.

Gruß,
Martin

Danke für den Bericht, ich hoffe er wird wegen der Falschaussage belangt.

Leider geht aus Deinem Post nicht hervor, ob Du lediglich eine Aussage bei der Polizei in einem Verfahren gegen Dich gemacht hast, oder ob Du Deinerseits eine Anzeige wegen falscher Beschuldigung erstattet hast.

Ich habe bei der Polizei nur ausgesagt und keine Anzeige wegen Verleumdung gemacht. Eine Anzeige würde uns vor Gericht bringen wo unsere Aussagen dann gegenüberstehen würden und ich schwerlich gewinnen kann. Rechsschutzversicherung habe ich dafür keine. So ist meine Aussage zurück an den Staatsanwalt gegangen.
Ein Schreiben wie die Sache ausgegangen ist sollte ich noch bekommen.

Die Hausdurchsuchung hat ergeben, dass die vom Forstmitarbeiter gemachte Anschuldigung unwahr ist. Wenn das Verfahren gegen Dich eingestellt wurde kannst Du ihn wegen Verleumdung anzeigen. Könntest Du auch so.

Die Staatsanwaltschaft muss das dann verfolgen. Auch wenn es vielleicht gegen Geldbuße eingestellt wird oder ein Strafbefehl ergeht, hat das disziplinarische Folgen für den Forstmitarbeiter / -beamten.

Für Dich entstehen keine Kosten, weil die Staatsanwaltschaft ja von Amts wegen ermittelt. Was anderes wäre es, wenn Du ihn auch noch zivilrechtlich angehen würdest.

IANAL

Da die Hausdurchsuchung etwa 2 Monate später stattfand hätte ich genug Zeit gehabt, die Gegenstände wegzubringen (oder zu verkaufen). Deshalb ist dies leider kein Beweis für meine Unschuld.

Muss sie? Wie ich höre, stellen die Verfahren auch gerne mal ein, so dass es nichtmal vor Gericht geht.
Wenn man ein Verfahren haben will, muss man sich einen Anwalt suchen und als Nebenkläger auftreten, ggfs. ein Klageerzwingungsverfahren anstrengen. Oder was in der Richtung.

Und die Falschaussage muss letztlich bewiesen werden.

Wäre also viel Aufwand+Kosten für wahrscheinlich nichts.

Mir stellen sich einige Fragen. Vielleicht habe ich die auch nur, weil ich kein Jurist bin und die Abläufe daher nicht kenne.

Du warst am 08.03. und 09.03. im Wald. Beide Male hat dich der Forstmitarbeiter gesehen. Am 06.05. fand dann eine Hausdurchsuchung statt - fast 2 Monate später. Was ist denn in der Zwischenzeit passiert? Hast du in dem Zeitraum kein Schreiben bekommen, dass ein Verfahren/eine Anzeige gegen dich läuft und du dich dazu äußern sollst? Dass man kein Schreiben erhält, dass in Kürze eine Hausdurchsuchung ansteht, ist ja logisch, aber du musst doch zumindest gewusst haben, dass gegen dich ermittelt wird. Und wenn du das gewusst hast, wie hast du darauf reagiert (ignoriert oder Anwalt eingeschaltet)? Je nachdem kann die Hausdurchsuchung eine Folge davon gewesen sein.

Der hat ja vielleicht nicht gesagt “der martinst sammelt Abwurfstsangen”, sondern “da sammelt immer jemand Stangen und das Auto vom martinst steht da oft rum und den trifft man an ungewöhnlichen Stellen im Wald an”. Letzteres stimmt ja. Dass man dann eine Hausdurchsuchung macht, ist die Entscheidung des Staatsanwalts und des Richters. Presse find ich gut, aber Anzeigen wird nix bringen.

Genau das habe ich im zweiten Satz sinngemäß gesagt. Wäre schön, wenn Du so zitierst, dass Aussagen nicht aus dem Kontext gerissen werden.

Dann wäre eine Hausdurchsuchung ziemlich unverhältnismäßig; noch dazu in Abwesenheit. Das ist ehrlich gesagt, ziemlich harter Tobak.

@martinst Wenn das in der Presse veröffentlicht wurde wäre ein Link hier im Forum sehr interessant. Ich denke es interessiert nicht nur mich, wie das weitergegangen ist, auch wenn es ab dem Zeitpunkt, als Du Dein Handy verloren hast, eigentlich nicht mehr OSM bzw. Kartographie relevant war.

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Hier nochmal komplett:

Und ich behaupte, dass sowas gerne mal komplett folgenlos eingestellt wird. Keine Geldbuße, kein Strafbefehl, keine disziplinarischen Folgen.

Presse ist definitiv gut. Was ich auch formal machen würde ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Kollegen. Denn wenn der so agiert wird es nicht das erste mal sein, und er macht das in Ausübung seiner Dienstpflichten. Also sollte sein Vorgesetzter davon wissen wie er gegen Besucher des Staatsforstes vorgeht die ja ein Betretungsrecht haben.

Am Ende ist es Vortäuschen einer Straftat, Falschaussage etc. Sowas kann auch mal empfindlich für ein Dienstverhältnis sein.

Flo

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Nichts. Ich habe kein Schreiben erhalten. Erst mit der Hausdurchsuchung habe ich von der Anzeige gegen mich erfahren.

Nein, er hat explizit behauptet er hätte mich dabei gesehen. Hier die relevante zweite Seite:
edit: auf Anraten entfernt

Ich kann aus eigener Erfahrung zum Thema Hausdurchsuchung sagen das die auch gerne mal ein Jahr später kommen. Und dann wollen die “Den internet PC” - Sie hätten für mein IT Equipment mit einem 7.5to kommen müssen. Haben sie dann schnell eingesehen das das unsinnig ist.

Und ja - Ich würde da auch gegen die Polizei was machen weil das vorgehen definitiv unverhältnismäßig ist. War bei mir auch so. Da hat jemand über ein von mir betriebenen TOR Exit Node bei Amazon zeugs für jemanden 3. bestellt - Für 80€. Derjenige hätte das auch einfach zurück schicken können.

Aber wie wenig da reicht um zu einer Hausdurchsuchung zu kommen kann man sich in einem älteren Talk von Udo Vetter anhören - Und das ist teilweise Hahnebüchen:
https://www.youtube.com/watch?v=paDTqMBcz-c

Stattdessen Anzeige, Staatsanwalt, Amtshilfe im anderen Bundesland, Staatsanwaltschaft, Amtsrichter vor Ort für die Hausdurchsuchung, Polizei die vorbei kommt, Aussage vor Ort von mir, und den weg zurück über die Staatsanwaltschaften.

Ich denke in meinem Fall hat das Verfahren bestimmt 5000€ gekostet, 12 Monate gedauert und Rausgekommen ist nichts. Gut das sie wenigstens die Haustür heile gelassen haben.

Flo

Da steht “Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen…”. Falls das nicht nur ein Textbaustein ist, würde ich eigentlich annehmen, dass man im Rahmen der Ermittlungen als Tatverdächtiger zunächst mal angehört wird. Das kann natürlich auf später verschoben werden, wenn Gefahr im Verzug ist. Das war aber offenbar hier nicht der Fall, wenn 2 Monate vergangen sind. Eigenartig…

Ich schlieiße mich aeonesa an: Halte uns auf dem Laufenden.

Warum ist es nicht so dass man als TOR Exit Node Betreiber für Straftaten haftet die über seinen Anschluss gemacht werden? Ich dachte das sei so wegen der Störerhaftung.

Das klingt sehr deutlich nach “Falschaussage”, wobei unklar ist, ob derjenige sich damit herausreden kann, dass er dann wohl irgendwas falsch gesehen hat (ich dachte, der hatte was in den Händen, muss mich wohl geirrt haben).

Grundsätzlich gilt aber die Unschuldsvermutung. Solange keine nachgewiesene Tat Deinerseits gibt, hast Du als unschuldig zu gelten.

Die Krux: Wenn trotz ergebnisloser Hausdurchsuchung aufgrund der Aussage des Forstmitarbeiters das Ganze vor Gericht ginge, würde ich Dir trotz fehlender Rechtsschutzversicherung dazu raten, einen Anwalt aufzusuchen. Obwohl selbst ein Gerichtstermin kaum zu einer Veruteilung allein aufgrund einer solchen Behauptung ohne weitere Indizien und Beweise führen dürfte sondern das Verfahren mangels Beweise eingestellt würde. Zumal Du ja eine absolut plausible Erklärung für Deine Anwesenheit im Wald hast.

(Abgesehen davon: bei dem Vorwurf von Vorsatzstraftaten bieten die meisten Rechtsschutzversicherungsverträge keinen Schutz)

Aber bei dem behaupteten Tatbestand eines einfachen Diebstals nicht sonderlich wertvoller Gegenstände in Verbindung mit der dünnen Indizienlage (Behauptung eines Forstmitarbeiters, etwas gesehen zu haben ohne jegliche diese Behauptung stützende weitere Indizien), gehe ich ziemlich sicher davon aus, dass eine entsprechende Anklage von der zuständigen Staatsanwaltschaft überhaupt nicht zugelassen wird und Du in ein paar Monaten (das dauert leider oft lange), eine Mitteilung bekommst, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde.

Deinen Ärger kann ich sehr gut verstehen, es ginge mir nicht anders und es belastet sehr, wenn so etwas über Wochen, vielleicht sogar Monate, im Raum steht. Und man hat immer die Sorge, dass doch irgendetwas hängenbleibt.

Insofern ist tatsächlich zu überlegen, ob man zum Gegenangriff übergehen sollte und eine Anzeige wegen Verleumdung oder Falschaussage stellen sollte. (Wobei: Man sollte bei einer solchen Anzeige den erhobenen Vorwurf schildern, diesen als haltlos zurückweisen und eine Anzeige gegen den Forstmitarbeiter wegen aller in Frage kommen Straftatbestände stellen. Denn du bis ja kein Jurist und kannst nicht wirklich einschätzen, wie der in Frage kommende Straftatbestand genau lauten könnte. Damit beantragst Du bei der Polizei, in der Richtung zu ermitteln und die Sache muss der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden. Ob das dann dazu führen wird, dass das Verfahren gegen dich am Ende eingestellt wird, vermag ich nicht einzuschätzen. Immerhin würdest Du aber den Forstmitarbeiter in Erklärungsnot bringen. Denn er wird sich dann dazu gegenüber der ermittelnden Polizei dazu äußern müssen. Andererseits könnte man diesen Forstmitarbeiter - wenn er skrupellos ist - auch mit einer solchen Anzeige dazu verleiten, etwas zu konstruieren, z.B. einen guten Kumpel dazu zu bringen, als Zeuge auszusagen, dass er Dich auch gesehen habe. Sowas ist mir mal im Bereich eines kleinen Autounfalls passiert. Auf einer schmalen Straße gab es wegen Unachtsamkeit auf beiden Seiten eine Kollisiion meines linken Außenspiegels mit dem linken Außenspiegel eines entgegenkommenden Fahrzeugs. In beiden Autos saß nur 1 Person und es gab (eigentlich) keine Augenzeugen. Erst als wir beide schon eine Weile ausgestiegen waren und unsere Daten austauschten, kam eine Person hinzu, die wohl von der anderen Fahrerin eingesammelt werden sollte. Vor Ort sagte sie: Ich habe nichts gesehen, nur das Geräusch gehört, da ich ja noch hinter der Kurve war. Hinterher gegenüber der Versicherung gab sie aber an, den Unfall gesehen zu haben und dass die Schuld einseitig bei mir war… Tja, das war zwar kein polizeiliches Ermittlungsverfahren aber was sollte ich machen: Keine Chance bei meiner Aussage gegen die der gegnerischen Fahrerin mit einer (angeblichen) Zeugin… - weil die Situation eindeutig zu sein schien, hatte ich nicht darauf bestanden, dass vor Ort ein von beiden Seiten unterschriebener Unfallbericht erstellt wurde.

Daher: Ob Gegenangriff sinnvoll ist oder nicht, musst du selber einschätzen.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall einen vollen Erfolg!

Ich werde nicht zum Gegenangriff übergehen und selbst Anzeige erstatten.
Denn die Chancen stehen schlecht und das Thema spuckt mir eh schon viel zu lange im Kopf rum - ich will damit abschließen.
Ich werde mich am Montag an den Tölzer Kurier wenden um durch einen Zeitungsartikel dem Forstmitarbeiter einen Denkzettel zu verpassen dass man so mit seinen Mitmenschen nicht umzugehen hat. Denn er wird zum Gerede unter Kollegen werden und sich bei seinen Vorgesetzten dazu äußern müssen.

Falls der öffentliche Druck nicht groß genug erscheint so dass er sich (für mich ja nicht überprüfbar) beim Vorgesetzten evtl. nicht melden muss, könnte ich, wie von flohoff vorgeschlagen, noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Dann muss er zum Chef.

Ich glaube Jäger ticken anders: Sie sehen in ihren Jagdtrophäen einen ideellen Wert so dass ich mir schon vorstellen könnte dass viel Geld dafür gezahlt wird.

Ich halte euch auf alle Fälle auf dem Laufenden.

ah geh, so a stinknormals krickal kriagst am flohmarkt nachg’schmissn / ab 15€ die meisten 25€/ 30€ “sofort kaufen” bei ebay aktuell die erstn Treffer, es muass scho a richtigs altes Prachtgeweih sein, des bringt vllt. was.

Ansonsten ist mir sowas noch nie passiert, ich kann das egtl. kaum glaubn, ich hatte schon etliche Begegnungen, aber so nicht. Wenn ihr euch gegenseitig angebrüllt habt (?) ist das natürlich nicht förderlich. Am besten ist, wie beim klassischhen Reklamationsgespräch den Anderen erst mal seinen Unmut kundtun lassen und dann, nach ca. 5 Minuten einhaken. Dann ist die Luft raus und man kann im Normalfall wieder reden. Funktioniert oft aber nicht immer. Hast du irgendwas gesagt was du da machst? der hat dich doch sicher gefragt warum du da bist.

wars am ende der?
https://www.sueddeutsche.de/bayern/berufsjaeger-in-vorderriss-wildes-land-1.2111167

Jagdrecht ist Herrenrecht (im Sinne mittelalterlicher Adelsherren). Zwar wird kein Adelstitel mehr benötigt, aber Jagdverbände sind korrupt unterwegs, z.B. neuen Abgeordneten das Jagdhandwerk beizubringen. Unter Staatsanwälten und Richtern sind auch überdurchschnittlich viele Jäger vorhanden. Man sollte also mit einer unangemessenen Reaktion dieser “Herren” gegen einen aufmüpfigen Untertanen (dies ist die tatsächliche Straftat) rechnen.