Hallo,
mit DWG-Hut auf bin ich auf eine Auseinandersetzung zwischen zwei Mappern in der Nähe von Wuppertal aufmerksam geworden:
Hier geht es um die Frage, ob ein straßenbegleitender kombinierter Fuß- und Radweg mit oneway=yes
getaggt werden soll.
Eine Seite in der Auseinandersetzung sagt: “Fußgänger dürfen hier definitiv in beide Richtungen laufen, ein oneway=yes
wäre irreführend, maximal müsste es ein oneway:bicycle=yes
sein, aber die Ampelscheiben legen nahe, dass Radverkehr bidirektional vorgesehen ist”.
Die andere Seite sagt: “Straßenbegleitende Fahrradwege sind immer oneway=yes
, dazu muss keine separate Beschilderung vorliegen, und lt. Wiki gilt oneway=yes
sowieso nur für Fahrzeuge, tut als dem Fußgängerverkehr hier keinen Schaden”.
Ich poste das hier, um die beiden an der Auseinandersetzung beteiligten Mapper einzuladen, ihren Standpunkt hier selber ausführlicher darzulegen, falls ich das oben unvollständig getan habe, und damit andere ihre Meinung dazu sagen können.
Bye
Frederik