In D bedeutet das Schild “Privatgrund” oder “Privatweg”, dass die StVO eben nicht git. Eine ensprechende Beschiderung “hier gilt die StVO” würde diese hier gelten lassen (rechts vor links, Höchstgeschwindigkeit, Gurtpflicht …). Auf dem Privatgrund (ohne die Geltungserweiterung) wäre beispielsweise ein Verkehrsunfall eben kein Verkehrsunfall und Schilder aus der StVO könnte man ignorieren. Die fehlende öffentliche Widmung und Eintragung ind das Wegeverzeichnis der Kommunne vermittelt mir dieses Schild ebenso.
Mag sein, dass das Schild in seiner Form und dem Hinweis “Privatweg” tatsächlich keine rechtliche Bindung besitzt, was das Verbot des Befahrens mit (motorisierten) Fahrzeugen betrifft und es von @Hungerburg ganz oben im ersten Satz beschrieben wurde. Aber wie schon von @Nadjita @Mammi71 und mir geschrieben, sollte das Hausherrenrecht beachtet werden und da verstehen wir wohl alle drei “keine motorisierten Fahrzeuge”. Das mag eine subjektive Deutung des Schildes sein, aber lehnt sich an den gesunden Menschenverstand und die Achtung vor dem Eigentum anderer an.
Dass Fahrräder hier fahren dürfen (sollten ) schließe ich nicht kategorisch aus, zumal auf dem Weg (wie hier Ist surface=gravel richtig? geschrieben, mehrere Radrouten Relation: Wabe 51 (289055) | OpenStreetMap , Relation: Wabe 50 (289054) | OpenStreetMap und Relation: 63-91 (12897917) | OpenStreetMap verlaufen und ich nicht bezweifle, dass der Betreiber der Radrouten (Münsterland Tourismus) es unterlassen hat, die erforderlichen Verträge mit dem Besitzer des Wegens zu schließen.