Neuer User mit allerhand Löschungen

Der Weg ist mit surface=gravel gemappt, was ziemlich typisch für die Waldwege dort wäre. Das ist aber auf dem Foto so nicht erkennbar. Die Abweichung müßte geklärt werden. Am besten wäre es vermutlich, wenn sich das gesamte Gebiet mal ein Mapper anschaut. Vielleicht was für die nächste Fahrradtour …

hier wurden die toten Fichten vor 4 Wochen rausgefahren, die Stelle ist immer Nass. Genau diese Unwissenheit nervt mich bis hinten gegen. Nur Mutmaßung vom Schreibtisch aus. Ich habe schon ein mal angeboten gemeinsam das zu besichtigen. Wie bei diesen fake Kohlenmeiler, nicht diskutieren ! Löschen.

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ich würde ja gerne ,hier 15 Link´s reinstellen mit Begründung warum da was wie geändert werden muss. Geht aber nicht.

Das Mapping besagt nicht, dass dort aktuell ein Kohlemeiler steht (so wie hier und da im Arnsberger Wald, z.B. in Hirschberg aus Tradition immer wieder welche gebaut werden). Das Mapping besagt, hier war mal ein historischer Meilerstandort. Das erkennt man vll. nicht mitten im Unterholz oder im Grad, auf LIDAR-Bildern aber durchaus, wenn man weiß wonach man schauen soll.
Es wäre schon sehr verwunderlich, der Arnsberger Wald war voll von Meilern, und ausgerechnet in Deinem Wald soll es keine gegeben haben?

Von daher: überlege Dir bitte Deine Wortwahl. Du kennst diesen Wald. Wir wissen, was wann wie gemappt wird.

Zu Deinem ersten Foto: wurde das Foto am südlichen oder nördlichen Ende des Weges aufgenommen?

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Dann ist das entweder großer Zufall, dass die Rückegasse genau vor kurzem genutzt wurde oder sie wird regelmäßig genutzt und ist damit keine Rückegasse sondern ein Weg.

Das mit den Kohlemeilern verstehe ich nicht, es behauptet doch niemand, dass dort etwas steht, es ist eingetragen, dass dort wohl vor 300 Jahren mal etwas stand.

Es ist dieser Tonfall, der mir und vermutlich auch etlichen anderen nicht gefällt.
So funktioniert OSM nicht. Hier versucht man in der Regel einen überwiegenden Konsens herzustellen, auch wenn das bei weitem nicht immer gelingt, und versucht Lösungen zu finden, die den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort entsprechen. Der Löschhammer ist da ein verpöntes Instrument und das führt von daher zu einer gewissen Skepsis zu den Behauptungen.
Das heißt jetzt überhaupt nicht, dass alle Beanstandungen grundlos sind, aber dieser Ansatz zur “Verbesserung der Karte” war und ist mE vorsichtig gesagt nicht optimal.

Nur mal zum Beispiel Kohlemeiler:
Mit dem regelmäßigen Betrieb von Kohlemeilern hat man schon vor 100 bis 300 Jahren aufgehört. So weit reicht mit Sicherheit das Gedächtnis auch eines Opas nicht zurück.
Dass ein Fachmann etwas im Gelände oder im Luftbild erkennen kann, wo der Laie nichts sieht, weiß ich aus eigener Erfahrung.
Ob das hier der Fall war und ob so etwas überhaupt in die OSM-Datenbank gehört, steht auf einem anderen Blatt.
Aber ein “ich sage, weg damit” ist ein für OSM unpassender Ansatz.

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Dem stimme ich zu und die alten Meilerplätze sind speziell in den DGM Darstellungen sehr gut zu identifizieren, auch wenn man vor Ort drüber laufen würde, ohne es zu bemerken, weil fast alle mittlerweile völlig unter Vegetation und Laubschichten verschwunden sind - ich selber habe bereits einige aufgesucht, einfach, weil es mich interessiert hat.

Richtig, und ob es Sinn macht, derartige Plätze auf Basis von DGM in OSM zu erfassen, auch wenn vor Ort praktisch nichts davon zu sehen ist, wage ich zu bezweifeln, wird aber so auf der Wikiseite dem Mapper geradezu angeraten:

Sources: Use high resolution Digital Elevation Model images for tracing (e.g. LiDAR images)

Davon abgesehen, gibt es 10.000ende davon und kaum einen Zipfel Wald in Deutschland, in dem nicht dereinst einmal geköhlert wurde. Ob wir die alle in OSM verewigen wollen? M.E. ist das eher was für die Historic Map, es sei denn, es ist ein Platz, der für Interessenten hergerichtet und mit entsprechenden Infotafeln versehen wurde.

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Historische Meilerplätze sind erkennbar an der kreisrunden geebneten Fläche und man könnte sie vor Ort auch archäologisch nachweisen anhand von Kohlespuren, d.h. die Erde dürfte unterhalb der obersten Schicht eine schwarze, holzkohledurchsetzte Schicht enthalten.

Ich gehe davon aus, dass derjenige, der diese eingetragen hat, dafür eindeutige Quellen hatte. In meiner Gegend sind davon auch in den Wäldern sehr viele in OSM eingetragen. Daneben gibt es auch viele steinzeitliche Hügelgräber. Auch von diesen sieht man nicht viel. Ob es sich bei einem kleinen Hügelchen um ein Hügelgrab oder um eine andere Erhebnung handelt, kann ein Laie ebenso wenig erkennen, wie ein Laie nicht einen Köhlerplatz erkennen kann.

Was soll aber daran stören, wenn eine umfassende Geodatenbank auch solche nur schwer erkennbare Bodendenkmäler enthält? Diese werden ja in Standard-Karten gar nicht angezeigt, wären aber auf einer entsprechenden Themenkarte gut darstellbar.

Für mich gehören Kohlemeiler als eindeutig vorhandene, historische Spuren genauso in OSM wie dort ja auch andere historische Bodendenkmähler wie z.B. Reste einer mittelalterlichen Wallanlage dort hineingehören.

Mir sind übrigens auch schon amtliche topografische Karten begegnet, in denen ehemalige Köhlerstellen eingezeichnet waren.

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Statt Wege zu löschen sollte man lieber ausgewiesene Ruhezonen im Wald in OSM eintragen. Das ist um so leichter möglich, wenn diese auch vor Ort beschildert sind. Ich kenne einige Beispiele, da sind solche Bereiche im Wald entsprechend mit Hinweisschildern versehen.

Um Radfahrer und Fußgänger aus einem Waldabschnitt herauszuhalten ist das Löschen von vor Ort sichtbaren Wegen eine denkbar ungeeignete Methode. Ja, immer mehr Menschen nutzen den Wald als Erholungsraum. Das liegt aber nicht an OSM und dieser Trend lässt sich auch nicht eindämmen, indem man Daten aus der OSM-Datenbank löscht.

Um ein Routing über Wege zu verhindern, für die es eine Nutzungseinschränkung gibt, ist das Versehen mit den passenden access-Werten die bessere Option.

Wenn etwas im Wald nach einem Weg aussieht, es ist aber tatsächlich nur eine Rückegasse, dann wäre es doch weit besser, in OSM wäre dieses als Rückegasse eingezeichnet und somit klargestellt, dass es sich nicht um einen Weg handelt, als wenn da gar nichts eingetragen ist. Dazu sollte aber sicher sein, dass es sich tatsächlich lediglich um eine Rückegassen handelt und das nicht nur ein vorgeschobenes Argument eines Waldbesitzer ist, der auf diese Weise glaubt, Menschen aus “seinem” Wald raushalten zu können. Mal abgesehen davon darf man laut NRW-Waldgesetz zu Fuß auch auf einer Rückegasse unterwegs sein, sogar abseits davon.

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Interessant, da würde ich gerne mal ein Beispiel sehen.

Leider hat mal vor vielen Jahren meine Frau meine Kartensammlung “entsorgt”… aber ich erinnere mich, dass dort irgendwo auch einzelne Köhlerstellen in einer topografischen Karte eingetragen waren.

LESEHINWEIS:

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Ich finde, je größer der Aufwand der vor-Ort-Überprüfung, desto bedeutender muss etwas sein, um noch gemappt werden zu können. Mir ist klar, dass sowohl “großer Aufwand” als auch “bedeutend” subjektiv sind, aber für mich ist ein Kohlemeiler, dessen Existenz ich nur anhand einer Grabung feststellen kann, ziemlich deutlich jenseits dieser Grenze. Ich würde sowas nicht mappen.

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Das Foto ist von Nord nach Süd aufgenommen, die vorderen 100m waren mal eine Rückegasse bzw, die vor kurzen noch ein mal für ein paar tote Fichten genutzt wurde. Da hinter Ruchtung Süden ist nichts weiter als die Grenze von Buchenwald zu Käferfläche.

bin ich auch absolut der Meinung, wenn dort Fundamente oder eine Ruine steht, ok dann kann das ja eingetragen sein, aber alles andere gehört in eine Historische Mapp.

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Ich auch nicht. Ich würde es aber auch nicht löschen.
Die Grenze ist für mich erreicht, wenn es die sonstige Bearbeitung des Gebietes stört.

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ich starte noch mal neu:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie als Privatwaldbesitzer, der mit zunehmender Sorge die Entwicklung und Nutzung der auf Ihrer Plattform veröffentlichten Kartenmaterialien beobachtet. Es ist zweifellos begrüßenswert, dass Sie mit Ihren Karten Radfahrern, Wanderern, Läufern und anderen Naturfreunden eine Orientierungshilfe bieten. Jedoch muss ich auf erhebliche Missstände hinweisen, die das Eigentumsrecht von Privatwaldbesitzern, die Integrität der Wälder sowie den Schutz von Natur und Tierwelt betreffen.

In den Karten sind häufig Wege verzeichnet, die in der Realität keine offiziellen oder dauerhaft begehbaren Wege sind. Besonders kritisch ist die Darstellung von Rückegassen, die nach forstwirtschaftlichen Maßnahmen, wie dem Holzeinschlag infolge des Borkenkäferbefalls, entstanden sind. Diese Rückegassen sind nicht für die allgemeine Nutzung durch Wanderer oder Radfahrer vorgesehen, sondern dienen ausschließlich der Erschließung während der Forstarbeiten. Nach Abschluss dieser Maßnahmen sollen diese Flächen sich wieder natürlich entwickeln. Eine unkontrollierte Nutzung durch die Öffentlichkeit steht dieser Entwicklung entgegen.

Darüber hinaus hat der Wald viele sensible Phasen, in denen jegliche Störung schwerwiegende Folgen für das Ökosystem haben kann, wie zum Beispiel während der Rotwildbrunft oder der Naturverjüngung. Freizeitaktivitäten wie das Pilzsammeln oder Mountainbiking führen zu zusätzlichem Stress für die Tierwelt und behindern die Erholung geschädigter Flächen. Die unkontrollierte Begehung von Rückegassen und anderen nicht freigegebenen Bereichen des Waldes ist daher weder im Sinne des Waldschutzes noch im Einklang mit den Rechten der Waldbesitzer.

Nach geltendem Recht, wie zum Beispiel dem Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen (LFoG NRW), haben Waldbesitzer ein Mitspracherecht bezüglich der Nutzung ihrer Flächen. Besonders wichtig ist hierbei § 2 LFoG NRW, der regelt, dass das Betreten des Waldes nur auf Wegen erlaubt ist. Absatz 2 stellt klar, dass Rückegassen und Wirtschaftsgassen nicht als Wege im Sinne des Gesetzes gelten und somit nicht betreten werden dürfen. Zudem berechtigt § 11 Absatz 1 LFoG NRW Waldbesitzer dazu, „vorübergehende Betretungsbeschränkungen zum Schutz des Waldes und der forstlichen Maßnahmen“ anzuordnen, beispielsweise während forstwirtschaftlicher Tätigkeiten oder bei Naturverjüngung.

Es ist dringend erforderlich, dass bei der Erstellung und Pflege von Kartenmaterialien die Interessen und Rechte der Waldbesitzer berücksichtigt werden. Ich bitte Sie daher, eine klare Unterscheidung zwischen offiziellen, öffentlich zugänglichen Wegen und Rückegassen oder nicht freigegebenen Flächen vorzunehmen. Wege, die in der Realität nicht oder nicht mehr vorhanden sind, sollten umgehend entfernt oder herabgestuft werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Ich erwarte, dass Sie als verantwortungsbewusste Betreiber der Plattform den notwendigen Respekt gegenüber den Eigentümern wahren und die Pflege der Natur und des Waldes unterstützen. Dies erfordert, dass Sie die Eingaben von Waldbesitzern ernst nehmen und in angemessener Weise in das Kartenmaterial einarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Schlüter

Das steht da nicht. Da steht nur, dass man für das Radfahren feste Wege benutzen muss. Zu Fuß darf man grundsätzlich den ganzen Wald betreten.

Mit Betonung auf vorübergehenden. § 11 LFoG NRW hat auch einen ganz anderen Wortlaut als wiedergegeben.

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Jagd übrigens auch. Führt nachweislich sogar zum Tod von Tieren. Vielleicht mal dagegen vorgehen. Hochsitze sind auch kein schöner Anblick in der Natur.

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Irgendwo in meinem Hinterkopf flüstert eine Stimme: “Eisenbahnen … Eisenbahnen”

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