Es gibt übrigens auch einen Ständigen Ausschuss für geographische Namen, dem auch das auswärtige Amt angehört. Dieser gibt immer wieder Empfehlungen heraus, wie Städte (Inland und Ausland) genannt werden sollen. Bekannt sicher durch den GN250 Datensatz, aber international gibt es auch immer wieder Listen. So z.B. ähnlich wie vom Auswärtigen Amt, die der Staatennamen, oder die der offiziellen Deutschen Exonyme (aber auch dort steht Pressburg, obwohl eine Empfehlung des SAfgN ist, möglichst Landessprache zu nehmen, es seidenn die Aussprache wäre nicht klar, oder die Schrift eine andere. Es gibt sogar speziell fur die Ukraine ein Dokument zur Verwendung geographischer Namen der Ukraine in deutschsprachigen Bildungsmedien, aber da dieses von 2021 ist, steht dort natürlich noch Kiew.
Der Vorteil einer Orientierung am SAfgN wäre, dass dort alle deutschsprachigen Länder vertreten sind und es kein nationaler Alleingang wäre.
Last, but not least, gab es in den frühen 70ern diverse UN-Arbeitsgruppen zu diesem Thema (inklusive eines ellenlangen Protokolls) und ein formales Ersuchen den StAGN den Begriff des Exonyms zu definieren. Daraus ist dann E/CONF.61/L.24 erwachsen. Leider liegt das nur abfotografiert vor, weswegen daraus Zitieren schwierig wird. Es sagt auch, dass ein Exonym nur dann ein Exonym ist, wenn es nicht einer der amtlichen Namen ist. So ist „Bozen“ kein Exonym, weil es einer der offiziellen Namen der Stadt ist. Als Vorschlag wird auch gebracht, den offiziellen Namen und das Exonym zusammen zu nennen, falls dies von Vorteil sein könnte, also „Kiew / Kyjiw“ oder „Kyjiw (Kiew)“, usw. Ich gebe das hier nicht wertend wieder. Das sind nur Vorschläge, die man sich auch überlegen könnte und es wird „eine Lanze gebrochen“ dafür, Exonyme nicht zu vergessen, weil sie Teil der kulturellen Identität einer Sprache sind.
Sorry, ich bezog mich auf die Spalte im Dokument des auswärtigen Amtes und da steht Transliteration. Es geht im konkreten fall Kiew/Kyjiw ja um Transliteration aus dem Russischen vs. dem Ukrainischen. Aber genaugenommen geht es ja um Exonyme.
Das ist der amtliche Name inklusive Beiname. Der Unterschied ist, dass man den Beinamen weglassen darf, wenn er nicht Teil des Namens ist. Der Name aber wird immer als Ganzes genannt. Deswegen kann man „Freie und Hansestadt“ weglassen, „Bad“ und „am Main“ hingegen nicht, weil diese Teil des eigentlichen Namens werden. Haben wir, wie gesagt, im verlinkten Thread schon besprochen. Kann mich allerdings auch falsch erinnern.