Merkwürdiger Fuß- und Radweg

Im ersten, zweiten und dritten Moment denkt man, die Stadt Herrenberg weiß nicht, wie man einen getrennten Fuß- und Radweg Schild: getrennter Fuß- und Radweg beschildert. Aber vielleicht hat sie ja einen Grund…

Das ist also ein Fußweg (der rechts und links zwei verschiedene Beläge hat), auf dem man (langsam & vorsichtig) mit dem Rad fahren darf.

Ich bin mir sicher, Radfahrer verstehen und berücksichtigen das natürlich :wink:

Meine Vermutung: der rechte Teil war wohl zu schmal um als beidseitigen Radweg gelten zu können :see_no_evil:

In osm ist es aber so erfasst, wie man es sich das ohne Schilder denken würde (abgesehen davon, dass bicycle:oneway=no fehlt).
Soll man das nun so lassen oder an die gehirnintensive, juristisch korrekte Beschilderung anpassen?
Bin gespannt, wie dann surface zu taggen wäre :smile:

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Wie ich gerade noch hier gelesen habe könnte sogar an der anderen Seite ein anderes Schild stehen :crazy_face:
(ich meine aber mich zu erinnern, dass das nicht der Fall war, müsste ich aber nochmal schauen)
image könnte jedenfalls zu dem Schild im Vordergrund passen.

Ja, hat es. Nach den VwV-StVO darf eine Benutzungspflicht von Radwegen in Gegenrichtung innerorts nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden. Der Radweg in Gegenrichtung darf aber - ohne Benutzungspflicht - mit genau der hier zu sehenden Kombination für den Radverkehr freigegeben werden. Der Radweg darf dann, muss aber nicht auch in Gegenrichtung benutzt werden.

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Danke. Das gilt dann so wie hier zu sehen aber (auf dieser Fahrbahnseite) für den gesamten Bereich (rechts und links), oder?
Also wäre die Pflasterung und Straßenmarkierung irreführend?

Ich dachte, dafür benutzt man das alleinstehende Zusatzschild Radfahrer frei. Die Schilderkombination hier bedeutet ja, dass der Radweg in beide Richtungen nicht benutzungspflichtig ist.

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Sorry, in diversen Diskussionen haben wir sowas für eine Fehlbeschilderung gehalten, wenn in eine Richtung ein richtiger Radweg und in die andere Richtung nur ein Schleichradweg (also Gehweg mit Radverkehr frei).

Wie schon @Discostu36 erwähnt hat sieht die StVO für die nicht-benutzungsplfichtige Freigabe in Gegenrichtung das alleinstehende Zusatzschild 1022-10 “Radverkehr frei” vor.

Blockzitat=StVO §2 (4)
Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei “angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden

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2020 stand laut Mapillary noch nur ein Rundes Schild (vermutlich 241)

Wenn in Gegenrichtung (also Normalrichtung) noch ein 241 steht:

highway=path
foot=designated
bicycle=designated
segregated=yes
oneway=no
traffic_sign:forward=DE:241
traffic_sign:backward=DE:239,1022-10,1000-31
(forward/backward beziehen sich auf Normalfartrichtung. Der Weg müsste hier noch gedreht werden!)

sonst:

highway=footway
bicycle=yes
oneway=no
traffic_sign=DE:239,1022-10,1000-31

Und bitte das access=yes entfernen. Das gibt den Weg für ALLE Verkehrsarten frei.
Motor_vehicle=no kann dann auch entfallen.

So wie es jetzt ist dürfen zumindest Reiter und Pferdekutschen dort lang.

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In osm ist es aber so erfasst, wie man es sich das ohne Schilder denken würde (abgesehen davon, dass bicycle:oneway=no fehlt).
Soll man das nun so lassen oder an die gehirnintensive, juristisch korrekte Beschilderung anpassen?
Bin gespannt, wie dann surface zu taggen wäre :smile:

wir bilden bei Wegewidmung und Zugangsberechtigung von öffentlichen Wegen die ausgeschilderte Situation ab, also hier Fußweg mit bicycle=yes
Die unterschiedlichen Beläge kann man mappen oder nicht, eher nicht.

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Der Radweg darf dann, muss aber nicht auch in Gegenrichtung benutzt werden.

Welcher Radweg?

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Kommt halt drauf an, was in die andere Richtung ausgeschildert ist…?

Tja, das ist die große Frage. Auf mapillary sieht es so aus:

image

Von daher: klare Fehlbeschilderung. @Langlaeufer hat schon richtig beschrieben, wie man das taggen sollte: Radweg in beide RIchtungen nutzbar, Fehlbeschilderung erfassen.

Vorsicht, die Bilder auf Mapilary sind von 2020 und älter, da steht auch am anderen Ende nur ein rundes Schild ohne Zusatzzeichen

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Bauliche Merkmale haben selten verkehrsrechtliche Relevanz. Was bei den alten Radwegen, die keine mehr sein dürfen, zu solchen eigenartigen Dingen führt.
Bei einem 1022-10 gibt es andere Vorschriften bezüglich Vorrang der Fußgänger und Tempo der Fahrräder als bei einem 241.
Also 239,1022-10 bedeutet etwas anderes als 241. Bei ersterem hat der Radfahrer weniger Rechte.

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Damals war das wohl aber auch auf der Seite wo ich das Foto gemacht habe anders beschildert: nur ein Rundes Schild ohne Zusatzzeichen Mapillary 2020.
Entweder so: Mapillary 2019, oder so: Mapillary 2021
Die scheinen das gerne zu ändern :smile:

(Übringens gerade noch ein witziges Schild dort gefunden Mapillary 2019 :upside_down_face:)

edit: @Langlaeufer war schneller

Ich nehme erstmal mit: Das aktuelle Tagging zeigt wohl die Situation von 2019 und ich muss nochmal hin um es mir auf der anderen Seite anzuschauen.
Danke euch!

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Du hast ja schon per Bildausschnitt in #2 das wichtigste Indiz geliefert, dass sich auch aus der anderen Richtung die Beschilderung geändert hat, vmtl. in der selben Art, dann wäre es in der Tat veraltetes tagging (incl. überflüssigen tags, siehe Beitrag zu den Reitern),