Merkwürdige Beschilderung verbietet Zufahrt zu bewohntem Gebäude

@ Galbinus

Ich schrieb in #30

Damit dürfte klar sein, dass es sich um einen Privatweg ohne öffentlichen Verkehr handelt.

Weiß ich nicht. Denn Radfahrer und Fußgänger dürfen da ja offensichtlich ohne Einschränkung entlang.

Das wäre dann wohl “halböffentlich” … würde im Falle eines Falles also vermutlich einer gerichtlichen Klärung bedürfen, mit unklarem Ausgang.

Damit wieder zurück zu der beschriebenen Beschilderung, die ich hoffentlich so getaggt habe, dass auch kritische Betrachter es akzeptieren können.