Der Weg erschien mir auf Mapillary merkwürdig , darum habe ich mir das heute vor Ort angesehen.
Es geht um diesen Weg: https://www.openstreetmap.org/way/324950413
In der Mitte dieses Weges liegt ein Landwirtschaftlicher Betrieb auf dem der Landwirt auch wohnt.
Beschildert ist das an beiden Wegenden so:
Das führt zu: vehicle=agricultural traffic_sign=DE:250,1026-36
Für mich heißt das: Der Bauer darf zwar zu seinem eigenen Hof fahren, besuchen dürfen ihn aber nur Fußgänger. Verstehe ich das richtig?
Ich tendiere dazu das Tagging zu ändern in: vehicle=destination traffic_sign=DE:250,1020-30
Ich denke das es so eigentlich auch gemeint ist. Wie seht ihr das?
Das ist der alte Zwist zwischen offizieller Beschilderung und gemeinter Absicht.
Wenn man das Schild genau nimmt, darf selbst der Bauer mit seinem Privat-Pkw nur mit einer Mistgabel im Kofferraum zum Haus fahren .
Na ja, etwas “freier” darf man das schon auslegen:
jeder, der an den Hof was anliefert hat “landwirtschaftliches” Interesse (seien es Steine zum Pflastern des Hofes, … und sei es nur eine Flasche Wein/Bier, ein Kuchen zum Sonntagnachmittag, …)
jeder, der mit dem Bauern etwas besprechen will hat ein “landwirtschaftliches” Interesse im weitesten Sinne
Absicht ist klar: Man will verhindern, dass das Sträßchen als Schleichweg genutzt wird (wozu sollte man das? Kommt man ja nirgends raus). Korrekt wäre also ein “Anlieger frei”. Aber das hätte man vielleicht erst bestellen und dafür zunächst einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars in Kiel einreichen müssen, während im Schuppen noch 50 Stück “land- und forstwirtsch” auf Budget vom letzten Jahr rumlagen, die unbedingt weg mussten. Was macht eine Verwaltung da sinnvollerweise?
Der Bauer hat sicherlich eine Genehmigung dafür, mit all seinen Fahrzeugen (auch privater PKW) solche gekennzeichneten Wege befahren zu dürfen. Seine Besucher werden sich um das Schild wahrscheinlich nicht groß kümmern und erst bei einer Kontrolle und Protokoll könnte es zu einer Diskussion Bauer <-> Behörde kommen.
Das Tagging in OSM daran anzupassen, was gemeint sein könnte, halte ich für keine gute Idee. Der nächste Mapper macht dann aus VZ 250 ein VZ 260, “weil es bestimmt so gemeint ist”.
@Nop: Die Beschilderung kommt so 1000fach in Deutschland vor (und meiner Meinung nach sollte es meistens VZ 260 sein).
Ich halte es dagegen für eine sehr gute Idee, weil es die Brauchbarkeit der Daten erheblich verbessert. In diesem Fall wäre ein Router, der sich strikt ans Tagging hält, ja gar nicht dazu in der Lage, eine legale Route zu dem Gehöft zu berechnen. Für den Anwender ist die Schuldfrage dann klar: “OSM ist scheiße”.
Nicht falsch verstehen: Natürlich sollen wir nicht nach Lust und Laune mappen, wie es uns in den Kram passt. Aber wenn objektive, nachvollziehbare, vernünftige Gründe für ein Tagging sprechen, das von der Beschilderung abweicht (Lieblingsbeispiel: Track mit strenggenommen Radfahrverbot wegen Z.250, über den eine ausgeschilderte Radroute verläuft), sehe ich darin keine Willkür und keinen Dammbruch und auch sonst nichts Verwerfliches, sondern einfach vernünftigen Pragmatismus
Ein Freund von mir hat auch jahrelang auf einem Bauernhof gewohnt wo an beiden Enden so ein Schild stand (bzw. die Kfz/Motorrad-variante). Gelebte Realität war, dass jedermann der dort hinwollte, also Briefträger, Besucher, etc. mit dem Auto hinfahren konnte, obwohl es strikt ausgelegt ordnungswidrig gewesen wäre.
Am südlichen Ende diese Weges (Ecke B203/B5) gibt es ein Hinweisschild,dass hier eine Zufahrt zu den beiden Häusern am Nordende ist. Way 35046457 sollte wohl eher ein highway=unclassified sein.Zusammen mit dem oben erwähnten Way 324950413 würde das einen hervorragenden Schleichweg zwischen B203/B5 und K57 ergeben.
ohne Not oder erkennbaren Grund Fahrräder von dem Weg auszunehmen ist sicherlich auch eine Fehlbeschilderung die eher nicht intendiert gewesen sein sollte
Ich würde traffic_sign=* so lassen wie es ist. Dort sollte auf jeden Fall eingetragen sein, was vor Ort ausgeschildert ist, alles andere wäre schlicht falsch.
Bei wiedersinnigen Beschränkungen bin ich jedoch durchaus bereit, davon abzuweichen und die gelebte Praxis mit einer erklärenden Note eintragen (z.B. “vehicle=agricultural;destination” + “note=nicht ausgeschilderte destination aufgrund von Zufahrtssituation zum Hof gesetzt”). Zudem würde ich hier auch wrong_sign=yes und bicycle=yes eintragen. Laut Radwegweiser ist Radfahren hier eigentlich vorgesehen. (Speziell dazu gibt es hier auch einen eigenen Thread https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=69372)). Zielführend (oder alternativ frustrierend ;)) dürfte auch sein, die entsprechende Kommune auf die wiedersprüchliche, somit fehlerhafte und je nach Ansicht damit auch ungültige Beschilderung hinzuweisen.
frag halt alle 3, vermutlich wissen die Ämter schon, wer da zuständig ist. (3 Kommunen kann es eigentlich nur auf einem Punkt geben, vermutlich kommen nur 2 in Frage, oder?)
Am besten gibt man den Hinweis auf die fehlerhafte Beschilderung als Frage hintenrum:
“Auf dem Musterweg, da darf man doch sicher mit dem Rad fahren, oder?”
“Ja klar darf man da mit dem Rad fahren.”
“Dann steht da aber ein falsches Schild …”
“…?!.. äh, ja, Zeichen 250 …?!.. da muss ich mal mit dem Bauhof sprechen …”
Dann hat man auf jeden Fall schon mal die amtliche Bestätigung, dass hier ein “wrong_sign=yes” absolut berechtigt ist.
Welchen Sinn soll das haben? Der Weg ist bereits Teil der Relation “Radverkehrsnetz Kreis Dithmarschen” und eine bestimmte Radroute, die noch nicht in OSM erfasst ist, führt dort offenbar nicht lang.