Ich hatte vor einiger Zeit mal recherchiert, ob man E-Roller durch die Fußgängerzone schieben darf. Dabei bin ich unter anderem auf BGH, 18.01. 1990, 4 StR 292/89 gestoßen; ich hab’s mir jetzt nicht nochmal angeschaut, aber wenn ich mich richtig erinnere ging es um ein in einer Fußgängerzone geparktes Motorrad. Das Gericht hat die Frage, ob man da ein Motorrad parken darf erst gar nicht bearbeitet, weil man das Motorrad dort nicht hätte hinschieben dürfen.
PS: Das ist eigentlich alles ziemlich Off-Topic hier. @mods-germany kann man das mal auslagern?