So ein Schild steht u.a. hier:
Es ist eine Straße, die von Autos befahren werden darf, aber nach etwa 1 km in einen asphaltierten Feldweg mit Zeichen DE:250,1022-10,1026-36 übergeht, der wiederum in den Nachbarort führt und daher von allen Ortskundigen als Schleichweg genutzt wird, auch wenn es verboten ist.
Offiziell können also von außerorts her nur Fahrradfahrer (und Landwirte) den Ort über diese Straße erreichen.
Ein weiteres steht an einer Stelle, wo ein von außerorts kommender Rad/Gehweg in eine Ortsstraße übergeht, also vergleichbare Situation.