Jagdreviergrenzen

Hallo zusammen,

ich hab schon die Suche mit mehreren Begriffen “gefoltert”, aber ich bin auf nichts brauchbares gestoßen.

Ich bin auf der Suche nach den Jagdreviergrenzen in Niedersachsen oder bundesweit, sofern es das gibt.
Ich hatte gehofft, dass es in der Art von “Administrative Grenzen in OSM” etwas gibt, aber ich bin nicht fündig geworden.
Auch auf diversen Jagd-, Jäger und Hegeringseiten habe ich nichts gefunden.

Weiß von euch jemand wo ich die Grenzen herbekomme?

Zur Not würde ich die Grenzen auch selbst zeichnen, nur brauche ich erst die eigentlichen Grenzen.

Schon vielen Dank für Eure Tips und Hinweise!

Gruß
Tom

Ich würde mal vermuten, daß die Grenzen durch die Landesvermessungsämter aus den Liegenschaftskarten abgeleitet werden. Das müßten dir aber Jagdrevierpächter oder der Jagdverband genau sagen können. Was möchtest du denn damit machen?

Gruß Klaus

Ich möchte die Jagdgebiete exportieren und in QGIS nach KML exportieren und in eine andere Karte importieren.

Mit Jägern und Ämtern hab ich bereits gesprochen/telefoniert.
In der Regel wird das Gebiet mit den Jägern abgegangen, um die Grenzen kennenzulernen.
Da es sich bei den Jägern oft um ältere Herren handelt (nicht böse gemeint!!!), sind diese mit den Möglichkeiten des Internets nicht sehr vertraut und legen großen Wert auf die traditionelle “Übergabe” der Jagdgrenzen.

Tom

In Bayern gibt es ein Jagdkataster: http://vermessung.bayern.de/grenze/liegenschaftskataster/jagdkataster.html

Woraus sich die Frage nach dem gewünschten Bundesland ergibt.

Gruß Klaus

Hallo,

Hier meine Erkenntnisse aus Brandenburg

ich denke man muß erst mal unterscheiden zwischen Eigenjagdbezirken und genossenschaftlichen Jagdbezirken. Beide basieren auf administrative Grenzen. Eine Eigenjagd hat man, wenn man als Grundstückseigentümer eine bestimmte zusammenhängende Flächengröße im Eigentum besitzt. Genossenschaftliche Jagdbezirke haben z.B. die Gemarkungen zur Grundlage, aber auch da nur, wenn es eine gewisse Mindesgröße gibt, ansonsten werden zwei Gemarkungen zusammengeführt. Innerhalb einer (großen) Gemarkung können es aber mehrere Jagdgenossenschaften geben.
In den Landkreisen werden die genossenschsftlichen und Eigenjagdbezirke bei der Unteren Jagdbehörde geführt. Wie die Jagden innerhalb eines genossenschaftlichen Jagdbezirkes geregelt werden, kann ich nicht sagen. Bei Eigenjagden (die angemeldet sein müssen) schließt man als Grundstückseigentümer mit einem Jäger einen eigenen Jagspachtvertrag ab.

Sven

Eigentlich haben wir wieder das gleiche Problem wie mit den Wahlkreisen - oder täusche ich mich da?
Daten in OSM eintragen, damit man sie auf einer anderen Karte sieht - oder so ähnlich.

Grummel, Grummel
Walter

Vielleicht, wobei ich eigentlich bezweifle, jemals belastbare Grenzen der Jagdbezirke zusammenzubekommen… Da das bos auf die Katastergrenzen runtergeht, vin Bundesland zu Bundesland verschieden sein wird und sich in wesentlich kürzeren Zeitabständen ändert, als die Wahlkreise…

Richtig, da gibt es wichtigeres. Jagdgrenzen funktioniert meiner Meining nach nur als Overlay aus einer eigenen Datenquelle für ein begrenztes Gebiet.

Daten in die OSM-DB: nein.

Sven

Einige wollen ja auch die Grenzen von Forstgebieten in OSM eintragen. Das geht dann leider auch noch oft schief…

Generell bin ich schon der Meinung, dass das OSM-Projekt auch für solche Mapping-Zwecke eine Heimat sein kann oder sogar sollte.
Allerdings geht das erst dann, wenn eine klarer “separation of concerns” durch das Datenmodell gegeben ist.
Da das so bald nicht passiert und eine geeignete QS fehlt, muss es wohl eigene, separate Datenquellen geben.

Die Jagdreviere stellen vermutlich keine klar begrenzten Gebiete dar, sondern eher Listen mit Flurstücken.

Gruß Klaus

Das kann durchaus sinnvoll sein.
Im Reichswald (Kreis Kleve) sind die Forstgebiete durch kleine Tafeln am Wegrand markiert. Da hat das jemand schön sauber durch die umgebenden Wege als Multipolygon eingetragen.

Aber der Reichswald ist eh etwas besonderes. Da haben die Wege namen wie A, B, C, D usw. und sind überwiegend nach dem Motto rechtwinklig, praktisch, gut angelegt. Bei nur wenigen Erhebungen (alle unter 100 m) war das vielleicht durchaus richtig.

Edbert (EvanE)

Ich werde heute mal mit dem Vermessungs- bzw. Katasteramt telefonieren und mich erkundigen, ob die Ämter diese Informationen haben.

Ich berichte nach …

Tom

Leider war ich nicht erfolgreich.
Das Katasteramt hält sich in der Regel an die Flurstücke/Gemarkungen und im Zweifel wird beim zuständigen Jagdpächter nachgefragt. Der berichtigt dann manuell die Karte.

Auf diese Weise komme ich nicht weiter…

Ich glaube (d.h. ich bin mir nicht ganz sicher), aber in Baden-Württemberg ist die Verpachtung von Jagdrevieren Sache der Gemeinden. Diese legen wahrscheinlich die Grenzen der Jagdreviere mittels Flurstücksgrenzen fest. Und Flurstücksgrenzen sind somit Teil des Liegenschaftskataster und nicht so einfach zu bekommen, wenn du sie veröffentlichen willst.

Das Erfassen der Jagdreviergrenzen kann auch für die “Allgemeinheit” sinnvoll sein. Sinnvoller vielleicht als Gemarkungsgrenzen im Verbandsgemeindesystem, die kaum mehr als historischen Wert haben.
Es soll ja schon vorgekommen sein, dass sich so ein Freund des Grünen Sports nicht so ganz korrekt verhält, entweder gegen andere Erholungssuchende oder Tierbesitzer, oder durch illegales Anlegen von Wildfütterungen, Sperrungen von Waldwegen, Ausweisen nichtgenehmigter Wildruhezonen etc.
Da kann es nur sinnvoll sein, den jeweils Verantwortlichen (d.h. den Jagdpächter) ermitteln zu können. Die ganze Jagdhierarchie mit Unterverpachtungen, Jagdgästen, Jagdhelfern usw. ist für Outsider nämlich undurchschaubar, und im Fall von Beschwerden versteckt sich meist einer hinter dem anderen…

Das stimmt so nicht ganz. Ich nehme mal an das INSPIRE hier weitestgehend bekannt sein dürfte. Im Anhang 1 stehen da die Katasterparzellen.

Viel Spaß beim abzeichnen

MbG
nicht die Göre

Mir sagt jetzt Inspire nichts, aber ich befrage mal Hr. Google.

Mir geht es hauptsächlich darum bei Wildunfällen 1. die richtige Zuständigkeit des Jagdberechtigten schneller zu ermitteln und 2. bei verletzen und flüchtigen Tieren die angrenzenden Jagdpächter auch darüber in Kenntnis setzen zu können.

Wäre mir neu, dass INSPIRE eine legale Quelle für OSM ist.

INSPIRE verlangt nicht, das die Daten unter einer offenen Lizenz abgegeben werden. Blos weil man die Daten über OGC-Dienste beziehen kann, darf man sie noch lange nicht für OSM nutzen. INSPIRE kümmert sich — wenn ich mich recht erinnere — nicht um Lizenzen.

also ihr habt es ja richtig gut, wenn ihr mein Zeug nicht lesen wollt klickt ihr das einfach weg. Die Skatkumpels von meinem Onkel haben es da nicht so einfach :sunglasses:
sie müssen sich immer anhören was ich für neue Hobbys habe und sich dann dafür interessieren und gute Ratschläge geben :slight_smile:

der Preis dafür ist das mir die Nase dann manchmal platt gedrückt wird. :roll_eyes:

achso was ich sagen wollte
da wird schon was dran sein wenn er das sagt.

  1. Edit
    weil manchmal gesagt wird bei mir wäre manches durchnander deshalb habe ich das mal geschrieben wie das dazu gekommen ist

  2. Edit
    ich kann aber jetzt nicht fragen die spielen nur alle 4 Wochen

Zuständig ist bei Wildunfällen erst einmal die Polizei auch aus Versicherungsgründen. Wild ist rechtlich gesehen ein herrenloses Gut. Der Jagdausübungsberechtigte hat ein Aneignungsrecht, muss es aber nicht zwangsläufig ausüben.
Das Jagdkataster hat mit dem Kataster- und Vermessungswesen nichts zu tun (Jagdkataster – Wikipedia - die Definition ist nicht ganz korrekt, trifft aber den Kern). Jagdreviergrenzen entsprechen i.R. Eigentumsgrenzen, wobei die Unteren Jagdbehörden die Grenzen auch von amtswegen arrondieren/festlegen können, wenn es sinnvoll ist, z.B. an Straßen oder bebauten Flächen. In Brandenburg müssen Jagdreviere von den Unteren Jagdbehörden bestätigt werden. Dürfte m.E. aber in allen Bundesländern so sein. Diese wären somit erste Adresse für eine Anfrage.
Zu beachten wäre noch, dass es in Deutschland drei Arten von Jagdrevieren gibt: Eigenjagdbezirke, Gemeinschaftsjagdbezirke und Verwaltungsjagdbezirke (i.R. Landesforsten).
Macht m.E. nicht viel Sinn, das System für OSM auseinander zu klamüsern.

Gruß Gert