Import Liste von Arzpraxen nach § 13 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz

Ich würde gerne die Liste von Praxen und Kliniken die Schwangerschaftsabbrüche anbieten in die OSM importieren. Dabei habe ich zwei grundsätzliche Punkte die ich gerne in der Community diskutieren möchte. Zunächst aber meine ursprünglichen Gedanken bzgl. des Vorgehens: Meine Idee war ein manuelles durchgehen der Liste, dabei sollten Gynäkolog*innen die bereits eingezeichnet sind healthcare:speciality=abortion;gynaecology eingetragen bekommen und ggf. andere Details die auf Website etc… zu finden sind. Bei Praxen die nicht verzeichnet sind wäre eine aktuelle Website mit ausreichenden Information das Kriterium sie neu einzuzeichnen. Übernommen werden aus der Liste praktisch nur der Fakt das Schwangerschaftsabbrüche angeboten werden.

1. Lizenzbedingungen

Ich bin initial davon ausgegangen, dass ein Import der Daten keine gesonderte Lizenz benötigen. Das ist wahrscheinlich aufgrund des Datenbankschutzrechts in der EU falsch. Ich habe daher Edits eingestellt und eine Mail nach Erlaubnis an die BAK geschrieben (nach Vorlage im Wiki). Gibt es hier Erfahrungen mit solchen Mails? Habt ihr Erfolgsgeschichten oder andere Geschichten? Habt ihr Ideen wie ein Alternatives vorgehen aussehen könnte?

E-Mail an die BAK

Guten Tag,

vielen Dank, dass Sie die Daten zu Praxen und Kliniken die Schwangerschaftsabbrüche anbieten zur Verfügung stellenn

Ich trage ehrenamtlich zum OpenStreetMap-Projekt [1] bei, einem gemeinschaftlichen offenen Projekt zur Schaffung eines globalen Geodatensatzes, der von jedermann frei genutzt werden kann [2].
Die OpenStreetMap wird sogar auf der Website der Liste zur Visualisierung verwendet: Liste

Das Projekt will auch möglichst umfangreichen Gesundheitsinfrastruktur dokumentieren, darunter auch ärztliche Spezialisierungen. Wie sie sicher wissen ist aufgrund der erst kürzlich geänderten gesetzlichen Lage Informationen ob Praxen/Kliniken Schwangerschaftsabbrüche anbieten selten öffentlich verfügbar. Gerne würden wir daher auf die Liste die Sie nach§ 13 Abs. 3 SchKG führen zurückgreifen. Es ist möglich, dass diese Liste nach dem Datenbankschutzrechts geschützt ist.

Wir respektieren die geistigen Eigentumsrechte anderer mein Anliegen ist daher eine explizite Erlaubnis zm verwenden der Daten zu erfragen.

Im einfachsten Fall würde eine Erklärung wie diese ausreichen:

“Die Bundesärztekammer erlaubt, dass Geodaten, die teilweise von der Liste der Ärztinnen und Ärzte sowie der Krankenhäuser und Einrichtungen nach § 13 Abs. 3 SchKG stammen, in die Geodatenbank des OpenStreetMap-Projekts aufgenommen und unter einer freien und offenen Lizenz veröffentlicht werden” [3]

Ich bitte auch darum, dass eine eventuelle Erklärung, zu Informationszwecken veröffentlicht werden kann.

Unten finden Sie eine Informationssamlung. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, werde ich mein Bestes tun, um Ihnen zu helfen, oder ich kann die Lizenzarbeitsgruppe unseres Projekts bitten, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen,
Julian-Samuel Gebühr

Informationssamlung

[1] Das OpenStreetMap-Projekt hat derzeit über 1.400.000 registrierte Mitwirkende weltweit. Unsere Hauptwebsite ist https://www.openstreetmap.org.

[2] Wir haben den Auftrag, unsere Geodaten auf Dauer unter einer freien und offenen Lizenz zur Verfügung zu stellen. Es ist uns nicht gestattet, eine kommerzielle Lizenz zu verwenden, aber kommerzielle Organisationen dürfen unsere Daten unter ähnlichen Bedingungen nutzen.

[3] Unsere Daten werden derzeit unter der Open Database License 1.0 veröffentlicht, Open Data Commons Open Database License (ODbL) — Open Data Commons: legal tools for open data.

[4] Der größte Teil unserer Geodaten wird von Einzelpersonen beigesteuert. Wir sind jedoch sehr dankbar, wenn wir andere Geodatensätze einbeziehen oder von ihnen ableiten können, wenn die Lizenzbedingungen kompatibel sind.

[5] Wir geben alle derartigen Quellen unter Contributors - OpenStreetMap Wiki an, wobei wir auf Wunsch einen spezifischen Wortlaut verwenden. Wir versuchen auch, bei jedem Datenauszug aus unserer Datenbank einen Link zu dieser Seite anzugeben. Aus praktischen Gründen verlangen wir von den Endbenutzern jedoch nicht, dass sie diese Quellenangaben wiederholen, da sie in die Hunderte gehen.

[6] Wir führen auch eine öffentliche Übersicht über die Nutzung von Daten durch Dritte unter Import/Catalogue - OpenStreetMap Wiki und haben in der Regel eine Projektseite für jeden Datensatz, auf der wir beschreiben, wie wir ihn nutzen und ob es irgendwelche Lizenzbeschränkungen gibt, die zu beachten sind.

[7] Wenn Sie spezielle rechtliche Fragen haben, kann die OpenStreetMap Foundation’s License Working Group unter legal@osmfoundation.org erreicht werden und hilft Ihnen gerne weiter.

2. Import Guidlines beachten

Es gibt die Import Guidlines die anzuwenden sind wenn externe Informationen eingepflegt werden. Auf der anderen Seite geht die Leitlinie von automatisierten Datenimporten aus. Mein Eindruck wäre daher, dass viele der Anfordernisse nicht erfüllt werden müssen, da die Gefahren die dadurch verhindert werden sollten nicht in relevantem Maß vorhanden sind. Es wäre einigermaßen viel Aufwand einen formellen Import Prozess anzustoßen. Falls das notwendig ist mache ich das natürlich, aber mich würde hier interessieren was ihr denkt.

Ethische Überlegungen

Eine mögliche Gefahr des mappens ist, dass Ärztinnen, Pflegekräfte oder sogar Patientinnen leichter Anfeindungen oder Anschlägen ausgesetzt sein könnten. Allerdings haben sich die Ärztinnen bewusst dafür entschieden, in der Liste geführt zu werden, die Aufnahme ist freiwillig. Des weiteren ist die Liste bereits jetzt online verfügbar und durch gängige Suchamschinen einfach zu finden. Es ist davon auszugehen, dass Abtreibungsgegnerinnen auch ohne die OSM an die entsprechenden Daten kommen und eine Aufnahme in die OSM dies nicht erheblich erleichtert. Auch wenn Ärzt*innen seit kurzem selbst über das Angebot von Schwangerschaftsabbrüchen informieren dürfen, tun sie das aus verschiedenen Gründen nur selten.

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m.E. ist das nicht auf der gleichen Ebene wie “gynaecology” anzusiedeln sondern unterhalb, als Teil davon, wenn es überhaupt eine “speciality” ist.

Da habe ich mich an die bestehende Dokumentation gehalten, das Tag war Teil eines angenommenen Proosals.

Da healthcare:speciality=abortion seit einiger Zeit für “Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten” im Wiki dokumentiert ist, sehe ich kein Problem darin, es dafür zu verwenden. Hauptintention ist zwar die Erfassung von Abtreibungskliniken, aber warum sollte es dann nicht auch für Praxen Anwendung finden.

Wichtiger finde ich, andere “Spezialisierungen” der Einrichtungen so weit möglich zu recherchieren. Ich hatte @moanos beispielsweise mal auf einen Edit hingewiesen, der aus einer Klinik mit Schwerpunkt Psychiatrie und Altersgesundheit plötzlich eine Abtreibungsklinik machte, da die beiden Schwerpunkte nicht genannt waren (sondern nur die Abtreibung).

@moanos: Es tut mir leid, wenn mein damaliger Kommentar dich hinsichtlich deines Vorgehens verunsichert hat. Meiner Meinung nach machst du nichts verkehrt, wenn du die Liste lediglich als Grundlage nimmst, um darauf aufbauend die Aktualität/Existenz/Schwerpunkte der Einrichtungen zu recherchieren und in OSM einzutragen. Das ist dann sogar doppelter Gewinn, da weitere Praxen und Attribute (wie Kontaktmöglichkeiten) in die OSM-Datenbank kommen. Das ist dann auch kein Import im engeren Sinne mehr.

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Hauptintention ist zwar die Erfassung von Abtreibungskliniken, aber warum sollte es dann nicht auch für Praxen Anwendung finden.

So sehe ich das auch. Also klar kann darüber diskutiert werden ob es nicht noch ein besseres Tagging dafür gibt, ich denke aber das aktuelle ist funktional und grundsätzlich richtig. Sollte da irgendwann mal noch ein spezifischeres Tagging kommen können wir das ja dann immer noch anpassen.

Es tut mir leid, wenn mein damaliger Kommentar dich hinsichtlich deines Vorgehens verunsichert hat.

Hat er, aber in einer guten Weise indem ich mir nochmal mehr Gedanken über das Vorgehen gemacht habe, und das mit den Spezialisierungen ist ja wirklich wichtig! :slight_smile:

Ich habe im Bezug auf dieses Problem mit de DWG Kontakt aufgenommen. Im Zuge dessen hat @woodpeck mich darauf hingewiesen, dass mein Vorgehen so nicht i.O. ist. Ein Ausschnitt der denke ich okay ist hier zu teilen:

Das Argument “Fakten können nicht geschützt werden” greift in der EU wegen des Datenbankschutzrechts nicht; die Bundesärztekammer darf selbst bestimmen, wer die von ihr zusammengetragenen Daten zu welchem Zweck nutzen darf. Du müsstest also dort nachfragen und um eine Genehmigung zur Übernahme von Daten in OpenStreetMap bitten, bevor Du diese Arbeit fortsetzt.

Auf meine Nachfragen habe ich dann keine Antwort mehr bekommen aber ich denke es ist eh sinnvoller das erstmal hier in der Community zu diskutieren.

Tja, das war es wohl mit dem Vorhaben…

Sehr geehrte XXXX,
die Bundesärztekammer führt im Auftrag des Gesetzgebers die Liste der Ärztinnen und Ärzte sowie der Krankenhäuser und Einrichtungen, die ihr mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches vornehmen.

Eine Weiterleitung an Dritte oder die Abgabe von Erklärungen, die darauf gerichtet sind, Dritten Derartiges zu gestatten oder Daten aus der Liste zu lizensieren ist uns nicht erlaubt.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Also basierend auf dieser Liste werde ich nicht mehr mappen. Ich finde den Grundsatz aber weiter sinnvoll und werde mir überlegen wie das weiter möglich wäre. Eine Idee wäre profamilia zu fragen, die haben eine entsprechende Liste, die ist allerdings nicht öffentlich d.h. die erfolgsaussichten sind da gering. Ein paar Praxen haben es auf der Website stehen aber das über Suchmaschinen zu finden wird zumindest schwierig. Alle Praxen durchtelefonieren wird auch kompliziert, eine Mail an ausgewählte gynäkologischen Kliniken schon wahrscheinlicher. Persönliches Wissen geht natürlich immer, aber das wird zumindest kein flächendeckendes Mapping ermöglichen. Außerdem ist da wieder die Frage ob das dann überhaupt veröffentlicht sein soll.