highway=cycleway im de.Wiki (ex-Erledigt: cycleway und Benutzungspfl.)

Nein, nicht streng nach StVO. Nirgendwo ist definiert, dass VZ 237 ausschließlich an fahrbahnbegleitenden Wegen aufgestellt werden darf. Wenn es nicht neben einer Fahrbahn steht, dann trifft eben dieser Punkt nicht zu. Dieses VZ hat ja schließlich noch ein weiteres Ge- bzw. Verbot: Anderer Verkehr darf diesen Weg nicht benutzen. Und darauf kommt es an, und da ist es egal, ob fahrbahnbegleitend oder nicht.

Ich muss Dir widersprechen, auch wenn ich die Diskussion um das Zeichen DE:237 nicht nochmal aufrollen möchte. Das Zeichen ist seit 1997 primär mit der “Benutzungspflicht” verbunden und diese macht widerum nur Sinn in Zusammenhang mit einer Fahrbahn. In der AVV zur StVO heisst es dazu:

Radwege, die fahrbahnunabhängig irgendwo durch einen Park oder ein Wohngebiet führen, unterliegen keiner Benutzungspflicht und sind daher mit anderen Zeichen oder Piktogrammen auf dem Boden zu kennzeichnen. Es tut allerdings niemandem weh, wenn diese ebenfalls das Zeichen 237 erhalten, Benutzungspflicht hin oder her.

Nicht nur tut es niemandem nicht weh, es ist sogar die einzige Möglichkeit, wie derartige Radwege in die Openstreetmap Eingang finden können, weil nämlich andernfalls, wenn zB auf eine Ausschilderung verzichtet wird und die Nutzung dem Gutdünken der Leute überlassen, die Radwegeigenschaft sich an Ort und Stelle nicht offenbaren würde :smiley:

Im Ernst: Diese Schilder werden wahrscheinlich zur Besucherlenkung aufgestellt. Wenn am Eingang zum öffentlichen Park kein Gehweg- oder am Eingang zum privaten Park kein Radfahren-verboten-Schild steht, dann darf gefahren werden. In manchen Parks der Bundesgärten ist sogar das Schieben bei Besitzstörungsklage verboten.

Ob “darf gefahren werden” aber schon ausreicht, um einen Radweg zu machen? Mit Schild “muss gefahren werden” ja, ohne nein?

Entschuldigung, das hat länger gedauert als ich erwartet hätte. Meine Nase wurde zwischenzeitlich zu einer Brutstätte für Coronaviren umfunktioniert, das lenkt ganz schön ab. Hier mein Vorschlag zum neuen Text für https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:highway%3Dcycleway - neuer Text fett, gelöschter Text durchgestrichen.
Ich bin gespannt, was ihr davon haltet!
(Übrigens sehe ich, dass Hungerburg zwischenzeitlichen einen Abschnitt über Österreich zugefügt hat - sehr schön!)

Der Tag highway=cycleway erklärt einen Weg zum Radweg.

Kartierung

Gehe wie folgt vor, um einen Radweg zu erstellen: Zeichne den Weg und markiere ihn mit dem Tag highway=cycleway. Dies bedeutet, dass der Weg für Radfahrer vorgesehen ist.
Für Wege, die neben der Ausschilderung als Fahrradweg auch noch anderen Verkehrsteilnehmern zugänglich sind (z.B. kombinierte Rad-/Fußwege) nutze die Tags highway=path und bicycle=designated. Benutze access=* bzw. insbesondere dessen Untertags wie foot=, um weitere Zugangsberechtigungen zu beschreiben.
Falls der Radweg einen Namen hat, erfasse ihn mit Gib mit name=
den Straßennamen an (Einige geben das auch bei straßenbegleitenden Wegen, aber es gibt keinen Konsens darüberob straßenbegleitende Radwege den Namen der Straße tragen sollten, ist umstritten). Routingprogramme können diese Information für Wegbeschreibungen benutzen.

Falls der Radweg Teil einer Radroute ist, siehe auch Cycle routes (en).

Um die Oberfläche des Weges zu beschreiben ist smoothness=* in Kombination mit surface=* gut geeignet. (Steht nicht im englischen Text, kommt mir aber vor wie eine sinnvolle Ergänzung. Vielleicht auf englisch einpflegen?)

Zum Tag cycleway=* gibt es unterschiedliche Ansichten. Dabei handelt es sich um eine Eigenschaft, um auf einem anderen Objekt (üblicherweise einer Straße) anzumerken, dass es über Fahrradinfrastruktur (Fahrradspuren oder straßenbegleitende Fahrradwege) verfügt.

Je nach Land und Beschilderung können straßenbegleitende Radwege benutzungspflichtig sein, d.h. die parallel verlaufende Straße darf nicht durch Radfahrer benutzt werden; dies wird erfasst durch bicycle=use_sidepath auf dem highway der die Straße beschreibt falls Straße und Radweg als separate highways kartiert sind. (müsste auch in die englische Fassung eingepflegt werden)

Fußgänger auf cycleways?

Ein Weg, der mit highway=cycleway getagged ist, ist für Radfahrer vorgesehen.

Ob ein Radweg für Fußgänger erlaubt ist, ist je nach Land unterschiedlich, siehe default access restrictions. In Ländern, in denen Fußgänger keinen Gebrauch von Radwegen machen dürfen, werden Ausnahmen markiert mit foot=designated oder foot=yes. In diesem Fall ist es auch sinnvoll, segregated= zuzufügen um zu markieren, ob Fußgänger- und Radverkehr voneinander getrennt sind.*

Wege, die nicht als Radweg beschildert sind, sind typischerweise erlaubt für anderen Verkehr wie z.B. Mopeds oder Reiter. Sie wollten daher nicht als highway=cycleway sondern als highway=path erfasst werden (aber siehe auch Duck tagging).

Wann der tag nicht verwendet werden sollte
Fahrradspuren als Teil der Straße sollten nicht als separater Fahrradweg eingetragen werden sondern mit cycleway=lane als Fahrradspur.

Länderspezifische Besonderheiten
Deutschland

In Deutschland wird der taghighway=cycleway für ausgezeichnetereine Fahrradwege verwendet (designated)die typischerweise mit Zeichen 237 beschildert sind.
Da in der Regel keine anderen Verkehrsteilnehmer erlaubt sind,Cycleways sind damit nur für Radfahrer zugänglich, daher müssen eventuelle ausgeschilderte Ausnahmen explizit angegeben werden (beispielsweise mofa=yes, foot=yes, …).

Wege die lediglich für Fahrräder erlaubt sind, aber nicht ausgewiesene Fahrradwege sind, sollten mit bicycle=yes eingetragen werden.
In Deutschland werden gemischte Rad- und Fußwege (StVO-Zeichen 240/241) sollten mit highway=path, und entsprechenden access=-Tags (typischerweise also bicycle=designated und foot=designated, ergänzt durch segregated=) eingetragen werdenergänzt durch segregated=no (Zeichen 240) bzw. segregated=yes (Zeichen 241).

Mit Zeichen 237, 240 oder 241 beschilderte Wege sind für Radfahrer benutzungspflichtig (Wege mit 240 und 241 außerdem für Fußgänger). Wie im internationalen Teil beschrieben, wird dies erfasst durch bicycle=use_sidepath (plus ggf. foot=use_sidepath).

“Cycleway” wurde anfangs häufig sehr locker gehandhabt und für alle möglichen Wege verwendet, die zum Fahrradfahren irgendwie geeignet sind. Daher sollte für offiziell ausgeschilderte Radwege der Zusatz bicycle=designated verwendet werden.

Für Wege, die neben der Ausschilderung als Fahrradweg auch noch anderen Verkehrsteilnehmern zugänglich sind (z.B. kombinierte Rad-/Fußwege) nutze die Tags highway=path und bicycle=designated. Benutze access=, um weitere Zugangsberechtigungen zu beschreiben. Gib mit name= den Straßennamen an (Einige geben das auch bei straßenbegleitenden Wegen, aber es gibt kein Konsens darüber). Routingprogramme können diese Information für Wegbeschreibungen benutzen.

Zur Kartierung von Fahrradrouten speziell in Deutschland, siehe Fahrradroutentagging Deutschland.

Um die Oberfläche des Weges zu beschreiben ist smoothness=* in Kombination mit surface=* gut geeignet.

In Deutschland sind beschilderte Radwege für Fußgänger normalerweise nicht freigegeben. Ob ein Weg sowohl für Radfahrer als auch für Fußgänger zugelassen ist, kann man durch zusätzliche Tags kennzeichnen. Eine bessere Alternative für gemischte Nutzung ist highway=path mit den Zusätzen bicycle=designated und foot=designated.

@ smootheFiets

Sehr gut, und das trotz Corona, ich ziehe meinen Hut …!!.. (ganz ohne Scherz!). Meine Anmerkungen zu Deiner Ausarbeitung:

Zu beidem: auf jeden Fall!

Es würde m.E. nichts schaden, wenn hier der im englischen Wiki nachfolgende Verweis auf die “Bicycle” page ebenfalls eingefügt würde, auch wenn diese Seite nur auf englisch zu Verfügung steht.

Das könnte noch ergänzt werden durch: Möglich ist auch eine Markierung durch Fahrrad-Piktogramme auf dem Boden.

Im Hinblick auf die vorhergehende Ergänzung fände ich hier besser:

Derart ausgewiesene Radwege sind in Deutschland ausschließlich für den Radverkehr freigegeben, daher müssen eventuelle ausgeschilderte Ausnahmen explizit angegeben werden (beispielsweise mofa=yes, foot=yes, …). Dabei ist zu berücksichtigen, dass außerhalb geschlossener Ortschaften Mofas generell alle Radwege benutzen dürfen.

Zuletzt vielleicht noch ein Hinweis auf die Fahrradstraßen?

Fahrradstraßen (Verkehrszeichen DE:244.1) nehmen in Deutschland eine Sonderrolle ein und werden mit bicycle_road=yes getaggt. Siehe dazu auch Key:cyclestreet.

Zu guter Letzt: Ich finde es super, dass eine Diskussion hier im Forum tatsächlich dazu führt, dass eine missverständliche oder auch fehlerhafte Wikiseite tatsächlich umgehend überarbeitet wird … thanks for that, mate!

Off Topic: Corona … ich hoffe, Du hast es ohne Nachwirkungen überstanden … meine besten Wünsche an Dich!

Das sieht doch schon sehr gut aus, vielen Dank und ich hoffe Du hast Deine Immunisierung ohne anhaltende Folgen überstanden.

Hier halte ich cycleway=separate noch erwähnenswert, da leider häufig vergessen wird cycleway=track abzuändern.

Vorsicht. Piktogramme stellen definitive keine Benutzungspflicht da und werden auch bei der Entwidmung nicht unbedingt entfernt. In meiner Gegend werden viele blaue Schilder abgebaut, z.B wegen 30er Zonen, zu schmal, zu gefährliche Einmündungen oder Übergänge oder auch weil die Wege in schlechten Zustand sind (Baumwurzel, Schlaglöcher).

Aber ja, genau das soll damit beschrieben werden. Piktogramme sind genau für solche Fahrradwege vorgesehen, die eben keiner Benutzungspflicht unterliegen, aber laut StVO/AVV trotzdem ausschließlich mit Fahrrädern befahren werden dürfen. Deswegen der Hinweis auch an dieser Stelle, an der es um Radwege ganz allgemein geht.

Die Benutzungspflicht wird in der Ausarbeitung von smootheFiets erst im übernächsten Absatz thematisiert. Da geht es dann ausschließlich um die Zeichen 237, 240 und 241. Piktogramme spielen in diesem Zusammenhang dann keine Rolle.

Letzten Satz ergänzt.

Zu Piktogrammen auf dem Asphalt: Während meiner Tätigkeit in einem Kommunalpolitischen Ausschuss, der sich mit Verkehrsfragen befasste, wurde mir gesagt, dass Piktogramme auf der Fahrbahn keinerlei rechtliche Bedeutung hätten, sie wären nur ein zusätzliche Hinweis auf das entsprechend Verkehrsschild. In meinem Fall bezog sich dies auf ein aufgemaltes Tempo 30… rechtlich wirksam sei lediglich das entsprechende Schild.

Übertragen auf einen Radweg bedeutete dies, dass ein Fahrrad-Piktogramm auf einem Weg lediglich einen Hinweis darstellt, dass hier Radfahren vorgesehen ist aber keinerlei Aussage darüber trifft, welche weiteren Verkehrsarten dort noch zulässig sind (Fußgänger, Traktoren, PKW) und eine Radwegbenutzungspflicht lässt sich daraus auch nicht ableiten.

Bei mir in der Gegend wurde an diversen Radwegen das blaue Fahrradweg-Schild abmontiert und durch ein “Radfahrer frei”-Schild ersetzt, entweder als Zusatzschild zu einem blauen Fußwegschild, manchmal einfach solo. Letzteres bei Fußwegen, die man von der Bauart her als Fußweg erkennen kann (Bürgersteig oder straßenbegleitender Weg außerhalb einer Ortschaft, dem man aufgrund seiner Breite ansieht, dass es sich nicht um einen asphaltierten Feldweg handelt sondern dieser Weg für Fußgängerverkehr gedacht ist. Im Letzteren Fall steht dieses Schild “Radfahrer frei” nach meiner Beobachtung aber nur in der einen Fahrtrichtung, also in der Fahrtrichtung, in der man links der Straßenfahrbahn unterweg ist.

Aus anderen Diskussionen habe ich in Erinnerung, dass nur ein mit dem blauen Fahrrad-Lolly ausgeschilderter Weg benutzungspflicht sei, nicht ein unausgeschilderter (Mehrzweck-)Weg und nicht einer lediglich für Fahrräder durch Zusatzzeichen freigegebener Weg.

Insofern sehe ich schon die Benutzungspflicht eines Radweges an den blauen Fahrrad-Lolly gebunden. Sie steht auch in der Anlage 2 zur StVO bei den Verkehrszeichen 237 (Radweg-Lolly) und 240 / 241 (Rad- und Fußweglolly) so ausdrücklich drinnen. Das es auch entsprechend ausgeschilderte Radwege gibt, bei denen es nebenan keine Auto-Fahrbahn gibt, sehe ich als keinen Widerspruch dazu. Die Frage wäre nur, aber welcher Entfernung zu einem solchen Radweg darf man nicht mehr auf einer Straße fahren, also was ist z.B. in Alleen, wenn zwischen Radweg und parallel verlaufender Straße 20m liegen?

Die aber meiner Meinung nach eigentlich spannende Frage ist:

Bedeutet “bicycle=designated” dass ein Weg für das Radfahren vorgesehen ist (also auch für nicht benutzungspflichtige Radwege) oder werden nichtbenutzungspflichtige Radwege korrekt mit “bicycle=yes” versehen? Hierbei ist zu bedenken, dass z.B. auch der nichtausgeschilderte Gehweg mit “foot=designated” eingetragen wird und nicht nur der mit dem blauen Fußgänger-Lolly ausgeschilderte Fußweg. Allerdings besteht meines Wissens auch für den nichtausgeschilderten Fußweg eine Benutzungspflicht und Fußgänger dürfen auf der parallel entlang führenden Fahrbahn nur unterwegs sein, wenn der Fußweg durch ein Hindernis versperrt ist (siehe §25 StVO).

Im Gegensatz zu den blauen Radweg-Schildern, die mitsamt ihrer Bedeutung in der Anlage 2 zur StVO aufgeführt sind, sind die Zusatzschilder wie Radfahrer frei (Zusatzzeichen 1022-10) nicht in der StVO oder einer Anlage zur StVO aufgelistet und von der Bedeutung her definiert, auch nicht Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) - deren genaue Bedeutung muss wohl aus irgendwelchen Verwaltungsvorschriften hervorgehen.

Schaust Du § 39 StVO. Die Bedeutung ergibt sich dann aus dem zusätzlichen Text “frei”

Ein “anderer” Radweg braucht keine Piktogramme. Siehe https://www.adfc-diepholz.de/radwege-ohne-benutzungspflicht/

Da stellt sich die Frage: sind solche ehemaligen Radwege, die jetzt noch für Radverkehr freigegeben sind, noch cycleways auf OSM? Oder werden die jetzt paths? Das unter der Annahme, dass kein Schild 239 (Fußweg) hängt, aber eventuell noch Fahrradpiktogramme auf dem Boden sind.
Benutzungspflichtig sind sie natürlich nicht, also müsste etwaiges bicycle=no/use_sidepath von der Straße gelöscht werden (sofern da kein explizites Fahrradverbot ausgeschildert ist).

Ein für Radler freigegebener Fußweg (Zeichen 239 + Zusatzzeichen Radfahrer frei) dürfte ja wohl footway, bicycle=yes sein, oder? So kartiere ich das jedenfalls bisher.

5 Meter oder wenn der Radweg andere Vorfahrtsbestimmungen hat als die Fahrbahn.

Im “Kettler” wird das auch nochmal bestätigt.

Siehe StVO:

Ein Gehweg ist auch dann ein Gehweg, wenn er kein Schild oder Piktogramm hat.
Ein Radweg ist auch dann ein Radweg, wenn er kein Schild oder Piktogramm hat.

Piktogramme werden nur für gemeinsame Geh- und Radwege gebraucht:

Es ist immer wieder schön zu lesen, wie Ihr Euch im Kreis dreht und zu keinem Ergebnis kommt. Und immer die Beispiele bringt, die der eigenen Meinung gerade zuträglich sind oder die relativ eindeutig aussehen.

Ja, diesen Radweg kann man mit halbwegs gesundem Menschenverstand erkennen. Aber nicht immer sind die Situationen erkennbar. Gehwege haben an den Kreuzungen auch zunehmend abgesenkte Bordsteine, um Rollifahrern das Queren zu erleichtern. Die Radfahrfurt ist abgenutzt und nicht erkennbar, Der Radweg nicht eindeutig andersfarbig…
Es gibt Radwege, da verläuft kein erkennbarer Gehweg daneben. Oder es gibt daneben einen baulich getrennten Gehweg, aber der Radweg ist nicht straßenbegleitend - da wollen hier einige, dass mangels Benutzungspflicht kein VZ 237 stehen darf. Wie soll dann aber klar gemacht werden, dass Fußgänger diesen Weg nicht benutzen dürfen?

Korrekt. Braucht nicht, kann aber schon. Piktogramme haben keine verpflichtende Wirkung, hinweisende aber schon.

Korrekt. Wenn der Radweg aber als solcher zu erkennen ist (siehe z.B. https://www.adfc-diepholz.de/radwege-ohne-benutzungspflicht/)), darf er von anderen Fahrzeugen nicht benutzt werden, auch nicht vom “ruhenden Verkehr” (also “zuparken”).

Korrekt. Unausgeschilderte Mehrzweckwege sind auch keine highway=cycleway, sondern entweder “track” oder “path”, auch wenn sie ein Zusatzzeichen Fahrräder frei (egal ob mit Symbol oder ausgeschrieben) gemäß StVO §39 Absatz 3 haben.

Korrekt, immer vorausgesetzt, der Weg ist bauartlich als solcher zu erkennen, wie z.B. vom ADFC im oben verlinkten Artikel beschrieben ist.

Das blaue Fußgänger-Schild beinhaltet gemäß StVO keine Benutzungspflicht, da diese bereits in der Grundverordnung §25 Absatz1 festgelegt ist. Sind Gehwege vorhanden, egal ob beschildert oder nicht, müssen Fußgänger diese benutzen, es sei denn, die Wege sind blockiert.

Die Frage, ob eine Benutzungspflicht für Radwege explizit zu taggen ist, wurde bereits weiter oben behandelt. Das korrekte Attribut wäre dafür nicht “designated”, sondern “obligatory”, aber ein entsprechender Tag existiert nicht und ist, wenn ich die zuvor geführte Diskussion richtig interpretiert habe, auch nicht erwünscht.

Highway=cycleway impliziert bicycle=designated, sagt aber nichts über die Benutzungspflicht aus. Bicycle=yes gehört an track und path, auf denen Radler neben anderen Verkehrsteilnehmern zugelassen sind.

Solange ein Radweg als solcher bauartlich oder durch Kennzeichnung (Piktogramme) zu erkennen ist, ist es m.E. ein highway=cycleway.

Korrekt.

Korrekt.

Die Frage wird weder in der StVO noch in der zughörigen VwV eindeutig beantwortet. Die unterschiedlichen Anforderungen an die Mindestbreite der Radwegte sind zwar sehr detailliert in der VwV festgehalten, aber wie weit sich der straßenbegleitende Radweg von der Straße entfernen darf, bis die Benutzungspflicht erlischt und man dann doch wieder auf der Straße radeln darf, ist m.W. nicht festgelegt. Ich selber kenne benutzungspflichtige Radwege die sich an manchen Stellen auch über die von Dir genannten 20 Meter entfernen, aber an allen Kreuzungen und Abzweigungen, die nicht nur für den Motorverkehr relevant sind, liegen Straße und Radweg eigentlich immer dicht beieinander.

Wenn ich als Radler also an einer Kreuzung so einen benutzungspflichtigen Radweg sehe, nehme ich den als braver Bürger erst mal … wenn ich nach 300 Metern feststelle, dass mein Radweg sich immer weiter von der Straße entfernt, muss ich mich entscheiden, ob ich zurückfahre und doch die Straße nehme oder auf den Sachverstand der zuständigen Behörde vertraue, dass Radweg und Straße wieder zusammenführen, bevor ich an meinem Ziel vorbei geradelt bin …

Die von Wulf4096 angeführten 5 Meter gelten nicht für die Radwegführung im Sinne Deiner Frage, sondern nur für die Abbiegeregeln an Kreuzungen. Der zitierte Auszug aus der VwV bezieht sich ausdrücklich auf §9 Absatz 3 der StVO, in dem diese Regeln ausgeführt werden.

Finde ich gut, kürzer ist sowieso immer besser, wer soll denn das alles lesen. Der Absatz “Fußgänger am Radweg” braucht keine Überschrift und könnte noch eine Kürzung vertragen, d.h. die Beispiele mit “Foot=yes” in den Deutschlandabschnitt verschieben.

Ich ja hab meinen Einschub verkürzt, auch wenn es schmerzt, die eigene Dichtung zu stutzen. Ging zu sehr ins Detail, von wegen Benutzungspflicht. In Österreich sind nämlich alle “Radfahranlagen” (Term aus der StVO) benutzungspflichtig, am ehesten so wie Gehwege, die das in DE ja auch sind. Ich weiß nicht, wo das hinschreiben, das gehört eigentlich auf eine Übersichtsseite, nicht dreimal zu einzelnen Tags, nicht?

PS: Wie heißt die Richtlinie gegen den Schilderwald? Schilder dürfen nicht auf offensichtliches hinweisen. Weil es oben geheißen hat, ein Schild “kann” aufgestellt werden, “muss” aber nicht - vielmehr gilt, entweder “muss” es, oder “darf nicht”.

Hier stört mich das oder.
In D wären das für mich path oder auch footway, sobald keine bauliche Trennung vorhanden ist. Noch brennender finde ich auch die Frage, ob ein ehemaliger DE:241 mit jetzt ausschließlichen Erkennungsmerkmalen Trennlinie und gegebenenfalls Piktogrammen an den Übergängen wirklich noch geteilt ist oder ob die Trennung aufgehoben ist. Bei DE:239 plus “Fahrrad frei” ist die Trennlinie wohl ohne Wirkung.

Wie schon geschrieben, gibt es official, was mMn genau den Unterschied zwischen “blauem Schild” und nur designated zum Ausdruck bringen kann. Für die Benutzungspflicht braucht es aber immer Tags auf den “Hauptwegen”, da hilft ein “obligatorisch” nicht wirklich weiter.

Da frage ich mich jetzt aber schon, warum das Trottoir und auch der Fahrradweg bzw. -streifen häufig von Lieferverkehr zugestellt wird. M.E. sollten der auf der Straße halten. Habe aber noch nie gesehen, dass eine Streife dies beanstandet hat. Vorbeifahren an entsprechenden Situationen sehe ich sie oft.

Da liegst du auch richtig, dass es so wäre. Sie sollten nicht nur auf der FAHRBAHN halten, sie müssen es sogar. Dass Polizeien und weitere Ordnungsbehörden das weitverbreitet mit zugekniffenen Augen nicht wahrnehmen wollen, hat damit ja aber nichts zu tun.