highway=cycleway im de.Wiki (ex-Erledigt: cycleway und Benutzungspfl.)

sind highway=cycleway immer “benutzungspflichtig”? Und falls ja, das wäre doch eine länderspezifische Bedeutung die nicht in den allgemeinen Teil gehört, oder?

Frage wegen https://wiki.openstreetmap.org/w/index.php?title=DE%3ATag%3Ahighway%3Dcycleway&type=revision&diff=2264921&oldid=2264597

weil das im deutschsprachigen Wiki ist frage ich nochmal nach, m.E. gehört das revertiert

Das halte ich für Unsinn. Ein Benutzungpflichtiger radweg wird durch bicycle=use_sidepath auf dem Hauptweg signalisiert.

Flo

Wie ich sehe, ist der Unsinn schon revertiert. Gute Aktion!

@ dieterdreist

Diese Aktion habe ich jetzt nicht wirklich verstanden … Die Wikiseite beginnt mit dem Verkehrszeichen DE:237 - dieses kennzeichnet nach StVO einen ausgewiesenen benutzungspflichtigen Radweg, und das gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in den (halbwegs) deutschsprachigen Nachbarländern Schweiz und Österreich. Von daher war die Änderung von Radelspass m.E. durchaus berechtigt.

Rechts auf der Wikiseite ist ein entsprechender Radweg abgebildet, mit Zeichen DE:237. Also ein ganz klar benutzungspflichtiger Radweg. Korrekterweise steht etwas weiter darunter: Impliziert bicycle=designated Wenn man die Benutzungspflicht hier nicht goutiert, müsste das ja dann auch entfernt werden, oder?

Wenn man den Tag highway=cycleway neutral halten will, also ohne Benutzungspflicht, dürfte man sich nicht auf das Zeichen DE:237 beziehen. Das müsste also dann zumindest aus dem Seitenkopf ebenfalls entfernt werden.

Hallo Map_HeRo, hier kein Deutscher, aber mein Deutsch reicht aus um das Bild anzuschauen und zu sehen, dass da etwas fehlt, nämlich die zweite Straße, die, von der die Radler weg sollen. Oder muss ich in Deutschland bei dem Schild zwingend abbiegen, auch wenn mein Ziel nicht in der Richtung liegt, in die der “pflichtige” Weg führt? In Österreich ist dem nicht so, nicht einmal für Leute die zu Fuß dem “Radweg” folgen :slight_smile: Meines Wissens auch in DE nicht, zumindest für Autos. Das Schild steht dort wohl eher, um motorisierten Verkehr zu verbieten. Wie gerechtfertigt das nun wieder ist, das steht auf einem andren Blatt. Dafür, einen Radweg aus dem Weg hinter dem Schild zu machen könnte es aber reichen?

Aus dem Schild allein geht ein highway=cycleway hervor und jegliche andere Verkehrsart ist verboten. Eine Benutzungspflicht ist nur im Zusammenhang mit einer parallel verlaufenden Straße gegeben, aber auch da gibt es Ausnahmen und auch noch zwei weiter Schilder (DE:240 und DE:241) welche die Pflicht kennzeichnen.
Allein betrachtet hat das Schild erst einmal nichts mit Benutzungspflicht zu tun, sonder ist nur eine Zugangsbestimmung bzw -beschränkung.

Abgesehen davon gibt es zumindest in Österreich auch ausgewiesene Radwege ohne Benutzungspflicht, die quadratisch statt rund sind, aber natürlich auch highway=cycleway
https://kommunalbedarf.at/strasse-verkehr/verkehrszeichen/neuhauser-verkehrszeichen/flache-verkehrszeichen/stvo-53-hinweiszeichen-wegweiser/69980/53/27-radweg-ohne-benuetzungspflicht-anfang-flaches-verkehrszeichen

cycleway impliziert erst einmal nur, wer den Weg benutzen darf, aber nicht wer muss, was sowieso nur abgebildet werden kann, indem die Einschränkungen an den anderen Wegen angegeben werden. Ein entspr. Abschnitt dazu im Wiki wäre aber wohl nicht schlecht.

Ich probier es noch einmal: Das runde blaue Schild auf dem Bild im Wiki, da hat MapHeRo recht, ist ein Gebotszeichen, (DE:237, AT:16, CH:2.60). Es ordnet die Pflicht zur Benützung des Radweges an, es macht den Radweg zu einem benützungspflichtigen Radweg.

Ich habe Zweifel daran, dass das Schild, so wie es mir auf dem Foto erscheint, dort überhaupt stehen darf. Weil da ist keine Fahrbahn zu sehen, die eine solche Anordnung berechtigen würde. Und angeordnet werden darf nur aus besonderen örtlichen Verhältnissen heraus.

Zeichen 237, 240, 241, 239 markieren zuallererst Sonderwege für die jeweils abgebildeten Verkehrsteilnehmer, “anderer Verkehr ist unzulässig” laut StVO. Eine Benutzungspflicht ergibt sich nur bei fahrbahnbegleitenden Wegen - hat @Skyper ja schon geschrieben. An “Wegen durch die Pampa” schließen die Schilder also nur andere Verkehrsteilnehmer aus.

abgesehen davon dass sich „Benutzungspflicht“ aus dem Kontext ergibt, die Seite ist die deutsche Beschreibung des tags in OpenStreetMap, weltweit. Landesspezifische Besonderheiten gehören in einen eigenen Abschnitt

+1
In NL gibt es auch Radwege, die nicht benutzungspflichtig sind. Gekennzeichnet mit dem (rechteckigen!) Schild NL:G13:
https://duckduckgo.com/?q=fietspad+g13&t=fpas&iax=images&ia=images
Verboten für alle Verkehrsteilnehmer außer Radler und Fußgänger. Radler dürfen aber auch auf die Straße wenn sie wollen.
Und natürlich sind die cycleways auf OSM.

In Belgien gibt es auch sowas, bilde ich mir ein.

Die Benutzungspflicht wird auf der parallelen Straße erfasst. Mit use_sidepath.
(Straßen neben einem G13 kriegen von mir cycleway=separate als Empfehlung für den Router aber eben kein Verbot für Fahrräder)

OT: Kann man irgendwo nachlesen, welche Radwege in NL benutzungspflichting oder erlaubt für welche Teilnehmer sind? Die ganzen bromfietsen und scooter auf den Radwegen gehen mir gehörig auf die Nerven, dabei dürfen sie m.W. zumindest innerorts den Radweg nicht benutzen.

Baßtölpel

Nochmal: Die Wikiseite beginnt mit dem Schild DE:237 (rund, blau, Fahrrad). Dieses Schild bedeutet laut StVO:

Dies ist nicht nur in Deutschland so, sondern auch in anderen Ländern, für die die deutschsprachige Wiki relevant ist, z.B. in Österreich und der Schweiz (@ Hungerburg: daher mein Hinweis auf die “halbwegs” deutschsprachigen Länder, da z.B. viele Schweizer Wert darauf legen, kein Deutsch zu sprechen, sondern Schwyzerdüütsch, war also nicht abwertend gemeint). In beiden Ländern gibt es dieses Schild ebenfalls mit der Bedeutung “benutzungspflichtig für Radfahrer”, auch wenn dort in den Verordnungen die Formulierung “Benutzung obligatorisch” verwendet wird.

Das Schild ist dafür vorgesehen, ausschließlich an straßenbegleitenden Radwegen aufgestellt zu werden. Das heisst nicht, dass der Radweg sich stets in unmittelbarer Nähe der Straße befinden muss, es ist durchaus möglich, dass so ein Weg sich mehr als 100 Meter von der Straße entfernen kann (vor allem bei Überlandstrecken kommt das öfter vor), aber dennoch die Straße weiter begleitet.

Im Hinblick auf das Musterfoto auf der Wikiseite kann es also durchaus sein, dass die begleitete Straße sich in einigen Metern Entfernung z.B. rechts vom Weg befindet (@ Hungerburg).

Die weitere Bedeutung dieses Schildes ist der Ausschluss aller anderen Verkehrsteilnehmer, wie bereits mehrfach korrekt angemerkt.

Das hier zusätzlich angeführte rechteckige blaue Radwegschild, mit den Radwege ohne Benutzungspflicht gekennzeichnet werden, gibt es in Deutschland nicht. Für den Radverkehr freigegebene Wege ohne Benutzungspflicht sind entweder garnicht nicht exta beschildert (Feldwege, Waldwege, Landsträßchen) oder aber mit den Zusatzschild 1022-10 Radfahrer frei.

Fazit: Wenn der Tag highway=cycleway für einen Radweg ganz allgemein, egal ob mit oder ohne Benutzungspflicht, gelten soll, dann sollte das Schild DE:237 nicht als Referenz im Kopf der Wikiseite erscheinen und genau so wenig auf dem Musterfoto, denn da, wo das Schild (alleinstehend) abgebildet ist, bedeutet es korrekt: Dies ist ein benutzungspflichtiger Radweg, der für alle anderen Verkehrsteilnehmer gesperrt ist.

Nur darauf wollte ich mit Beitrag #4 hinweisen.

es geht auch ein bisschen darum, ob bei highway=cycleway fett “Ein ausgewiesener benutzungpflichtiger Fahrradweg” als erster Satz steht.
Dass es in Deutschland und anderswo benutzungspflichtige Radwege gibt (im Sinne von wer dort Rad fährt darf nicht auf der Straße fahren, keine Pflicht im Sinne von er darf nicht auf dem Gehweg schieben, oder muss dann ggf. auf der Straße schieben wenn er auf dem Gehweg Fußgänger behindern würde?) sollte da durchaus stehen, aber halt eingeordnet in den Kontext. Nicht jeder highway=cycleway ist benutzungspflichtig.

Also, ich habe mich hier bisher zurück gehalten, da es so bisschen, naja zwiespaltig sehe. Ich kann beide Seiten verstehen.

Jedoch habe ich mal an @dieterdreits jetzt paar Rückfragen:

Wer ein Fahrrad schiebt, ist kein Radfahrer mehr… Eine Benutzungspflicht für einen Radweg kann es ja nur für Radfahrer geben.

Ich suche immernoch nach Exemplaren…? Ich finde persönlich keinen… :smiley: Kann ja sein, dass ich irgendwas außer acht lasse oder nicht auf dem Schirm habe. Mir würde aber so wirklich kein Beispiel einfallen.

Da gebe ich Dir durchaus Recht, aber die deutschsprachige Wiki hat natürlich in erster Linier Relevanz im deutschsprachigen Raum. Und die Benutzungspflicht in Zusammenhang mit dem Zeichen DE:237 gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Schweiz und in Österreich und in den Niederlanden glaube ich ebenfalls.

Ok, muss nicht sein, dann sollte aber auch das Zeichen DE:237 noch vor dem ersten Satz da weg …

Da gebe ich Dir ebenfalls Recht, aber das habe ich auch nicht behauptet. Ich bin auch nicht der Meinung, dass der Tag highway=cycleway immer die Benutzungspflicht impliziert (also bicycle=designated), aber in Verbindung mit dem Zeichen DE:237 schon. Und das sollte dann aus der Wikiseite auch so hervorgehen.

Ist das wirklich so? Zumindest faktisch wird dieses Schild auch an Radwegen aufgestellt, die nicht straßenbegleitend sind. Spontan fallen mir diese Stellen ein:

https://www.mapillary.com/app/?lat=48.120210390861&lng=11.537336087732&z=17&pKey=143153404399809&focus=photo

https://www.mapillary.com/app/?lat=48.116832151346&lng=11.538158094516&z=17&pKey=214211866901361&focus=photo

https://www.mapillary.com/app/?lat=52.466311111111&lng=13.337488888889084&z=19.042486467882544&pKey=367129934727435&focus=photo

highway=cycleway heißt doch lediglich, dass ein Weg ein Radweg ist, ergo dass der Weg für die Nutzung durch Radfahrer vorbehalten ist, anderer Verkehr diesen also nicht nutzen darf (§2 Abs. 1 und §25 Abs. 1 StVO). Auch unbeschilderte Radwege dürfen nicht von anderem Verkehr genutzt werden!
Es gibt ohnehin keine Radweg-Benutzungspflicht, sondern nur ein (bedingtes) Verbot, auf der Fahrbahn mit dem Rad zu fahren bzw. die Pflicht, irgendwelche Radwege zu nutzen. Das ist keine Eigenschaft des Radwegs, sondern der Fahrbahn.

Das Wiki hat doch gleich ein tolles Beispielbild: https://wiki.openstreetmap.org/w/images/7/7d/Path-bicycledesignated.jpg
Das ist ganz offenbar ein Radweg, also highway=cycleway. Und mangels begleitender Fahrbahn macht der Begriff “benutzungspflichtig” hier noch weniger Sinn als sonst.

Was bedeutet der Begriff? “Beschildert” verstehe ich, aber was ist “ausgewiesener”?

In der Tat, https://wiki.openstreetmap.org/w/images/7/7d/Path-bicycledesignated.jpg ist das denkbar schlechteste Bild, das man für den openstreetmap Tag Highway=Cycleway wählen kann. Denn das Schild weist einen Radweg als benützungspflichtigen aus, wo diese Eigenschaft, die Benützungspflichtigkeit, sich ja erst aus dem Zusammenspiel mit einer weiteren Straße (Fahrbahn oder auch Gehweg) ergibt; die im Bild, wenn überhaupt vorhanden, so ausgeblendet ist. (Vermutlich ist dort gar keine, und die Gemeinde hat das Schild nur aufgestellt, weil ein Fahrverbot für motorisierten Verkehr um einiges umständlicher durchzudrücken ist. Und ganz abgesehen davon, dass der asphaltierte Streifen im Bild auch nach einem passablen Spazierweg aussieht.)

Dieser Zusammenhang wäre mir auch neu. Gibt zahlreiche (Geh- und) Radwege, die zum Glück nicht straßenbegleitend sind.

+1

dürfte übrigens in Wien mit Blick auf den Leopoldsberg sein
https://www.openstreetmap.org/#map=19/48.26805/16.36388

per Verkehrsschild als Radweg ausgewiesen