Nach Suche im alten und neuen Forum habe ich diesbezüglich nichts gefunden. Vielleicht habe ich das Konzept auch nicht verstanden, aber wie ist das bezüglich Haftung?
Ich gebe einen existierenden Wanderweg in OSM ein und deklariere ihn zu leicht oder er endet an einem Abgrund, was ich aber nicht einzeichne und es kommt zu einem Unfall. Wie schaug es mit der Hafung aus? Man könnte ja sagen ich habe nicht sorgfältig gearbeitet und trage deswegen eine Mitschuld?
Laut Alpverein ist der Wanderer für sich selbst Verantwortlich. Gekennzeichnete Wanderwege müssen von der jeweiligen Stelle ausgezeichnet und gewartet werden. Das versicherungstechnische Risiko liegt aber auch hier beim Wandernden.
um mal den Bogen zu zum Beitragsfaden Erfassen von Naturwaldreservaten zu spannen. Die da genannten freigegebenen Daten entfalten auch keine Rechtsverbindlichkeit:siehe Downloaddienst: