Ich habe hier wieder ein Sahnestück: Wie soll man das erfassen? Das ist doch kein Geh- und Radweg!
Der rechte Weg nach dem Ortsschild:
Ich habe hier wieder ein Sahnestück: Wie soll man das erfassen? Das ist doch kein Geh- und Radweg!
Der rechte Weg nach dem Ortsschild:
Der Linkspfeil (Zeichen 1000-10; Richtung, linksweisend) unter dem Schild bedeutet doch, dass man den Weg auf der linken Straßenseite des Betrachtenden verwenden soll oder?
Nach der Kreuzung beginnt ein Fußweg mit Zusatzschild “Fahrrad frei”. Ich vermute dass dieser dort gemeint ist.
Auf dem Rückweg wird dieser auch zum gemeinsamen Weg: Mapillary cookie policy use
Das Schild ist nicht für die, die schon auf dem Radweg fahren, sondern für die, die von links kommen. So zumindest verstehe ich das. Sieht für mich aus, als wäre es nur nicht 100%ig korrekt gedreht. Aber ja: das ist ein Geh- und Radweg
Edit: von der anderen Seite sieht man das ganz gut:
Mir geht es vor allem um diese Stelle in paar Meter weiter:
Der Weg ist dann nur noch 1m breit. Wenn überhaupt.
Hallo,
für mich ist das gemeinsamer Fuß-,Radweg Fahrtrichtung nach links also oneway:bicycle=yes.
nach der Brücke ist es Fahrtrichtung beidseitig oneway:bicycle=no
https://www.mapillary.com/app/?pKey=1582098908904236&focus=photo&lat=52.850916300001&lng=9.599793300001&z=17&x=0.8283359657653453&y=0.4186874143930135&zoom=1.92090395480226
Gruß
Danfost
Ich fantasiere mal:
Sobald möglich, sollen Fußgänger auf den erhöhten Bordstein ausweichen und die Radfahrer fahren quasi getrennt auf der Fahrbahn weiter. Kurz später kommt da dann nämlich eine Zusammenführung
Dass in so einem Fall ein 240er ziemlich hanebüchen ist, sollte klar sein, nicht zuletzt, weil man auf einmal eine farbliche Trennung von Fuß- und Radweg hat. Ich würde dann tatsächlich bis zur Stelle, auf die Dein Pfeil zeigt als 240er mappen, danach aber 240 + segregated=yes
. Nicht schön, aber es läuft ja darauf hinaus.
Was würdest Du bezüglich Benutzungspflicht (bicycle=use_sidepath) sagen?
Ich sehe den Weg als benutzungspflichtig an, auch wenn er in Abschnitten kaum zumutbar ist
Wenn man von der Ernst-August-Straße kommt, sieht man aber kein Schild. Daher zweifel ich das an. Auch sonst taucht nach dem Ortsschild kein einziges 240 oder 241 auf.
Auch das 239 mit Rad frei auf der linken Seite spricht gegen einen benutzungspflichtigen Radweg:
Solche farblich unterschiedliche Pflasterungen auf einem Radweg, der mit Verkehrszeichen 240 beschildert sind, kenne ich aus Detmold. Und der dortige Hintergrund ist mir auch bekannt. Das waren früher mit Verkehrszeichen 241 ausgeschilderte Wege, die man vor einigen Jahren neu mit 240 beschildert hat, wahrscheinlich, weil die Breite des für Radfahrer rot gepflasterten Fahrstreifens nicht mehr den heutigen Standard entspricht (zu schmal). Die Pflasterung hat man dabei nicht geändert.
Ich bin auch Nadjitas Auffassung. Der Weg ist als benutzungspflichter kombinierte Geh- und Radweg beschildert und ist somit auch ein solcher. Dass er sicherlich nicht den aktuellen Standard entspricht, ist in dem Fall für mich nicht ausschlaggebend.
Den Pfeil unter Zeichen 240 sehe auch ich als Hinweis darauf, dass dieser Weg von Radfahrern nur in Pfeilrichtung befahren werden darf.
Ich gehe davon aus, dass die Verantwortlichen davon ausgehen, dass Fußgänger ab Beginn des Bürgersteigs dann über den nicht abgesenkten Bordstein auf den Bürgersteig wechseln, was aber zum einen nicht beschildert ist, zum anderen der Wechsel auf den Bürgersteig nicht barrierefrei ist, zum dritten auch der verbleibende Radweg (besser gesagt, die Radspur zwischen Straßenbäumen und Bürgersteig) von der Breite her nicht den aktuellen Mindestanforderungen entspricht. Anderseits: Es wäre illusorisch zu glauben, dass eine Änderung der Standards (früher waren deutlich schmalere Radwege zulässig als heute) innerhalb weniger Jahre zu einer baulichen Anpassung führen.
Das ganze ist leider mal wieder ein Beispiel einer nicht wirklich durchdachten Beschilderung. Besser wäre es sicherlich, man würde die Radwegbenutzungspflicht ab dem Mac-D-Schild aufheben.
Ab der Abzweigung wäre für mich der Radweg speziell im Herbst und bei winterlichen Verhältnissen unzumutbar und ich würde ihn nicht benutzen, um mich nicht selbst zu gefährden, auch wenn er als benutzungspflichtig ausgeschildert ist.
Ich frage mich, wie weit das 240 überhaupt gültig ist. Denn das muss nicht explizit ausgewiesen sein:
Wo das Ende eines Sonderweges zweifelsfrei erkennbar ist,
bedarf es keiner Kennzeichnung. Ansonsten ist das Zeichen mit
dem Zusatzzeichen “Ende” anzuordnen.
Dies ist in meinen Augen spätestens dann der Fall, wo der separate Bürgersteig beginnt. Das würde auch erklären, warum genau auf dieser Höhe auf dem linken Gehweg das Zeichen 239 mit “Rad frei” steht.
Wer konnte damals als der Weg pro-forma mitgebaut wurde schon vorhersehen das denn auch mal jemand benutzt. Die Straße führt/kommt zur/von der Autobahn das habe ich mir nur einmal angetan und ich würde mich als alter Rennradler schon als Eisenhart bezeichnen.
Um diese krude beseitigungspflichtigen Konstruktionen zu ändern müsste man den halben Ort wegreisen oder die Straße künstlich verengen. Solange niemand dagegen angeht werden die Schilder so bleiben.
Aber momentan wird es da ja eher ruhig sein
Wenn nicht beschildert dann kein (Rad)Weg.
Selbst wenn beschildert, unzumutbar. Der (nicht) mögliche Abstand zu parkenden Autos (mehr als ein Meter, die Empfehlung des ADFC), setzt dem ganzen die Krönung auf.
Wenn er als Radweg beschildert wäre, wäre er meines Erachtens auch als Radweg in OSM einzutragen. Die unzumutbare breite könne man mit width=0.5 eintragen.
Das auf dem Foto ist lediglich eine Fahrbahnrandmarkierung, die etwas weiter als üblich vom Bordstein entfernt aufgemalt wurde, aus welchem Grund auch immer.
Ich frage mich auch die ganze Zeit, wo man da einen Radweg sehen könnte. Vielleicht steht irgendwo in der Nähe ein Schild dazu?