Gemarkungsgrenzen als admin_level=10?

Die Gemeinde Urbach mit admin_level=8 ist unterteilt in Unterurbach und Oberurbach, beide mit admin_level=10. Ist das so korrekt?

Hintergrund: die beiden Teilorte waren nur etwa 150 Jahre (von 1819 bis Ende 1969) getrennte Gemeinden und soweit ich bisher recherchieren konnte, gibt es m.W. keine innerkommunale Selbstverwaltung. Ja, es waren mal zwei Dörfer und vor Ort spricht man durchaus auch heute noch von Unterurbach und Oberurbach. Mit der neuen Urbacher Mitte wachsen die beiden ehem. Dörfer noch enger zusammen.

Auch in den descriptions steht zu den AL10-Relationen, dass es sich um Gemarkungsgrenzen handeln, soweit so richtig. Aber bilden wir in OSM überhaupt Gemarkungsgrenzen ab? Und wenn ja, als AL=10?

DE:Grenze - OpenStreetMap Wiki gibt Admin-Leveel 10 in Baden-Württemberg für

an, ansonsten würde admin_level=11 auch passen.

könnte auch bedeuten: “Gemarkung des Ortsteils *urbach” …

lt. Wikipedia:

Die ehemaligen Gemeinden sind heute vollständig zu einem Ort zusammengewachsen. Lediglich die beiden Ortskerne zeugen noch von der früheren Selbstständigkeit der beiden Ortsteile. Ortschaften im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung bestehen nicht. Verwaltungstechnisch bestehen in einigen Bereichen (z. B. Schul- und Wahlbezirke) die Bezeichnungen Urbach-Nord und Urbach-Süd.

Ich sehe es daher eher als historisch (wenn auch natürlich in Form der Gemarkung erhalten geblieben)

Von der Verwendung der Begriffe Ober- und Unterurbach her (ich kenne ein paar Urbächer) verläuft die gedankliche Grenze vom Friedhof über das Grüne Band bis zum Kreisverkehr und dann entlang des Urbachs bis zur Mündung in die Rems.

PS: und dann ist da noch die Quellenfrage. Die Grenze zwischen beiden Ortsteilen ist vor nicht einmal einem Jahr gemappt worden. Da stand m.W. Maps4BW nicht mehr zur Verfügung, und m.W. waren darin auch nie Gemarkungsgrenzen abgebildet. Alle mir bekannten Quellen sind lizenztechnisch nicht zulässig.

Ich würde die Quellenfrage vornan stellen.

Im GeoPortal des LGL BW (das lizenztechnisch wohl nicht nutzbar ist), ist diese Unterteilung wie derzeit gemappt zu sehen - und das würde ich durchaus als “existiert offiziell” akzeptieren.

Gemarkungsgrenzen sind in Bayern z.b immer noch relevant. Nach diesem Gebieten werden die Flurstücksnummern vergeben. Flurstücknummern sind wiederum in Grundbüchern vermerkt usw. . Jagdreviere sind heute noch teilweise nach Gemarkungsgrenzen.

Entstehen können diese Grenzen auch heute noch wenn eine Gemeinde mit einer der anderen Gemeinde oder Ortsteilen zusammengelegt werden und sich dabei die Grenzen der jeweiligen Gemeinden ändern.

Das ist unbestritten und nicht nur in Bayern so.

Die reelle Existenz und Bedeutung ist aber nicht meine Frage. Sondern vielmehr ob wir dies in OSM überhaupt erfassen (OSM ist kein Liegenschaftskataster und will auch keins sein) und wenn ja ob als AL 10 oder AL 11.

Nochmal Wikipedia:

Eine Gemarkung ist keine Verwaltungseinheit. Trotzdem fallen die Grenzen (und meist auch die Namen) der modernen Verwaltungseinheiten (Grenzen einer Gemeinde, eines Stadtbezirks, Stadt- oder Ortsteils … oft mit denen einer Gemarkung zusammen. Allerdings wurden bei den Eingemeindungen die Gemarkungen der zusammengelegten Gemeinden oft nicht mehr vereinigt, weswegen heute Gemeindegebiete oft mehrere Gemarkungen … aufweisen.

Für Urbach gilt: es gibt historisch bedingt zwei Gemarkungen, aber verwaltungstechnisch keine Ortsteile. Die wahrgenommene Grenze zwischen beiden Ortsteilen weicht zusehends von der Gemarkungsgrenze ab. Ich möchte wetten, wenn ich in der Urbacher Mitte Urbächer frage, ob wir uns in Ober- oder Unterurbach befinden, werden je nach Standort, wenn überhaupt, nur von alteingesessen Urbächern richtige Antworten kommen.

Da hat bestimmt jemand aus den historischen Flurkarten abgepinselt :thinking:

Die wahrgenommene Grenze zwischen beiden Ortsteilen weicht zusehends von der Gemarkungsgrenze ab.

place kann man dafür verwenden, wenn sich die Wahrnehmung verändert aktualisieren wir die Daten, das kommt vor

Zur Info: verwandt mit diesem internationalen Topic: Some places have both a node and a way

In DE:Grenzen wird erwähnt

Der admin_level=10 passt für Gemeindeteile ohne Selbstverwaltung neben oder unterhalb der Bezirksebene

Damit müssten Gemarkungsgrenzen (wenn überhaupt gemappt) wohl eher noch unterhalb von AL 10 eingeordnet werden (also AL 11, 12, 13, …).

Alles unterhalb AL=9 hat mit administration eigentlich nichts mehr zu tun.
De facto wird das meist genutzt, um Grenzen für Gebiete zu setzen, die im place-Schema unter suburb, village, neighbourhood, hamlet etc. laufen, aber eben keine eigene Verwaltung haben. Valide und zulässige Quellen für die Grenzen gibt es eher selten, deshalb werden die place-Objekte meist als nodes gesetzt, nur Nominatim u.ä. haben bei der Suche mit nodes mehr Schwierigkeiten als mit Flächen, da sie dann mit Entfernungen raten müssen.

Auch nur zulässig, wenn demjenigen die alten Karten vorliegen würden. leo-bw.de ist keine zulässige Quelle.

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Hallo liebe OSMler,
falls noch nicht bekannt: seit gestern sind amtliche Geobasisdaten aus Baden-Württemberg Open Data, u.a. ALKIS, Basis-DLM, DOP20, DGM025; physisch per Dowload oder per Geodatendienst.
Weitere Infos unter www.lgl-bw.de.
Grüße TW

Rechtliches

Die offenen Geobasisdaten und Geodatendienste der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg können unter den Bedingungen der Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (by-2-0 - GovData) unentgeltlich genutzt werden. Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: “Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0”.

Da OSM die geforderte Namensnennung nicht gewährleisten kann sind die Daten für OSM ohne Zusatzvereinbarung nicht verwendbar.

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Dann mit dem LGL oder besser dem MLW Kontakt aufnehmen. Ich hatte früher, 2013, während meiner Zeit auf dem Ministerium, mit Joachim Kast eine entsprechende Vereinbarung ausgehandelt. TW

Soweit ich das mitbekommen habe, war das durchaus bereits der Fall, siehe Maps4BW und basemap.de - bisher ohne für OSM positives Ergebnis.