Bei einer Autobahn hätte er vermutlich keinen Erfolg, denn normalerweise werden die sauber nur eingeschränkt für den öffentlichen Verkehr gewidmet, nämlich genau passend eingeschränkt zu dem auf Autobahnen zulässigen Verkehr. Dann darf und muss auch die Beschilderung als Autobahn der Widmung folgen.
Normalerweise werden Autobahnen auch nur zusätzlich zu normalen Landstraßen gebaut, da kann man den Langsamverkehr auf diese verweisen. Interessant könnte es werden, wenn eine Autobahn ersatzlos eine bisher für alle gewidmete Straße ersetzt … Dann gäbe es Betroffene, die klageberechtigt wären.
Bei Kraftfahrstraßen scheint das mit der Widmung nicht in jedem Falle sauber zu laufen.
die Ortsumfahrung Wolfartsweier der B3 war anfangs als Kraftfahrstraße beschildert. Irgendwann waren diese Schilder weg und es standen auch nicht ersatzweise Rad- oder Fußverbote o.ä. s würde mich nicht wundern, wenn da nicht irgendein Rad- oder anderer Zweiradfahrer dahinter steckt, der sich mal nach der Widmung erkundigt hat und dann vermutlich die Schilder angefochten hat … (Für die ebenfalls betroffene Landwirtschaft ist die Straße eher uninteressant, weil erhöht zu den Feldern gelegen …)
Jedenfalls darf die Beschilderung nicht dauerhaft der Widmung widersprechen, dazu gibt’s genug Urteile in alle Richtungen …
Warum sollte er es nicht versuchen dürfen?
Mag sein, dass er gar Erfolg hätte, wenn die Anordnung dieser Maßnahme schlecht begründet ist von der Verwaltung.
Es gab schon Autofahrer, die erfolgreich Schutzstreifen weggeklagt haben. Radfahrer dürfen das dagegen nicht, meint das OVG Lüneburg … Das Recht geht manchmal komische Wege …
Kommt drauf an …
Wenn es keine Änderung der Widmung gab, was oft der Fall ist, wäre es leicht wegzuklagen.
Bei Widmungsänderungen wäre es ebenfalls überprüfenswert, ob die korrekt begründet ist, schließlich ist in der freien Landschaft als Default das Reiten erlaubt, wie auch das Radfahren. Abweichungen müssen daher gut begründet sein.
Merkt man …