Fuß-/Radweg nur mit Piktogramm

Ich bin kürzlich auf einen straßenbegleitenden Weg gestoßen, der mit einem Fahrrad- und einem Fußgängerpiktogramm und Richtungspfeilen auf der Fahrbahn markiert ist, an dem aber keine Verkehrzeichen angebracht sind. Ich habe zwar Informationen gefunden, z.B. hier, dass ein gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Radwegbenutzungspflicht mit übereinander angebrachten, durch einen waagerechten Strich getrennte Piktogramme markiert werden kann. Hier aber stehen die Piktos nebeneinander und die rote Fahrbahnmarkierung in den Kreuzungsbereichen lässt vermuten, dass das eher als benutzungspflichtig gemeint ist.

Welche rechtliche Bedeutung hat diese Art der Markierung und wie taggt man so etwas?

Link zu mapillary.com

Das ist ein gemeinsamer Rad- und Fußweg ohne Benutzungspflicht für Radfahrer.
Ein sehr schönes Beispiel für eine mustergültige Markierung durch Sinnbilder.

Ohne blaues Schild keine Benutzungspflicht sondern nur ein Hinweis auf die vorgesehene Benutzung.
Die Radfahrerfurten (breite gestrichelte Linien ggf. auch mit Farbe) an Kreuzungen und Einmündungen sind entlang von Hauptstraßen Pflicht, selbst wenn es sich nur um einen Gehweg mit Radverkehr frei handeln sollte. Daraus kannst du keine Benutzungspflicht ableiten, sondern lediglich, dass Radfahrer dort erlaubt sind.

Tagging als separate Linie (wegen der baulichen Trennung durch Grünstreifen auf jeden Fall zu bevorzugen)
highway=path
bicycle=designated
foot=designated
segregated=no
traffic_sign=none
oneway=yes

dann an der Fahrbahn noch
sidewalk:both=separate
cycleway:(left/right/both)=separate (je nachdem ob auf einer oder beiden Straßenseiten)
ggf. auch bicycle=yes um zu zeigen, dass man auch auf der Fahrbahn fahren darf

oder falls der Radweg nicht separat sondern nur als Attribut an der Fahrbahn erfasst ist:
sidewalk=both
cycleway:(left/right/both)=track (je nachdem ob auf einer oder beiden Straßenseiten)
cycleway:(left/right/both):segregated=no
cycleway:(left/right/both):traffic_sign=none

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Das geht minimal an der Fragestellung vorbei:

Das Ergebnis ist wahrscheinlich das gleiche, allerdings nicht ganz so mustergültig, denn:

indem eine Piktogramm-Kombination in regelmäßigen Abständen aufgebracht wird, die aus den Sinnbildern „Fußgänger“ (oben) und „Radverkehr (unten) gemäß § 39 Absatz 7 StVO mit einem trennenden Querstrich aber ohne umschließenden Kreis besteht.
Und das ist

stimmt…

P.S.

Es sind mehrere Fehler aufgetreten: 1) Hauptteil ist zu kurz (Minimum sind 10 Zeichen) 2) Hauptteil scheint unklar zu sein, ist das ein ganzer Satz?

Ich glaube du verstehst es trotzdem

Hier wirst du ggf. Kritik von anderen bekommen.
In designated ist nicht ohne Grund das Wort “sign” drin :wink:

Lübecker Methode sieht hier nur ein “bicycle=yes” vor.

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Kommt halt drauf an was man unter “designated” versteht. Die Diskussion wurde ja schon oft geführt und ist nie zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen. :wink:

Lübeck ist nicht die (OSM)-Welt. :earth_americas: :wink:

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kann die Benutzungspflicht auch aus Markierungen alleine resultieren, wenn die so aussehen wie hier z.B.?

Das ist wohl eher ein Micromapperproblem, wenn man bei dem Bild nach der Benutzungspflicht frägt, obwohl man gegenüber schon einen blauen Lolly hat. Schilder stehen halt normalerweise nicht auf dem OSM-Kreuzungsknoten :face_with_monocle:
Man sollte soetwas IMHO nicht pseudogenau mappen. Sonst beginnen alle “Zone 30”-Wege erst 10 bis 20 Meter nach dem Abbiegen in dieselben :popcorn:

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§ 39 Abs. 5:
Auch Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen sind Verkehrszeichen. … Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen.

Ergo: Das VZ auf der Fahrbahn allene löst keine Benutzungspflicht aus, weist aber auf einen benutzungspflichtigen Radweg hin. Die verbindlichen Schilder, auf die hingewiesen wird, stehen gegenüber und wahrscheinlich neben oder hinter dem Fotografen.
Die weißen gestrichelten Linien beidseits des blauen Streifens sind Radverkehrsführungsmarkierungen. Diese sind ebenfalls Verkehrszeichen! Diese markieren die Fortführung des benutzungspflichtigen Radweges über die Kreuzung hinweg, auch wenn man auf der Kreuzug selbst kein blauen Lolli aufstellen kann. Ob die Farbe zwischen den Fahrbahnmarkierungen nun blau oder rot ist, ist dabei unerheblich.
Ein nicht-benutzungspflichtiger Radweg wäre an dieser Stelle möglichrweise mit VZ 138 und evtl. ZZ 1000-32 auf der Fahrbahn markiert, oder VZ205 mit darüber befindlichem ZZ. Ein Gefahrenzeichen (VZ 138?) ist jedenfalls am Pfosten auf der Mittelinsel angebracht.

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Ich bin eben vom Link aus drei Kreuzungen “zurück gefahren” und auch dort stand nirgendwo ein blauer Lolli.
→ imho nicht benutzungspflichtig

imho mit: bicycle=yes + foot=yes

Bis auf oneway=yes und traffic_sign=none ist das bereits so getaggt. Ich werde das so ergänzen.

Westlich der verlinkten Position ist der Weg nur durch einen Bordstein von der Fahrbahn getrennt. Dort habe ich den Weg an der Fahrbahn auf diese Weise getaggt.

In beiden Fällen sind die Markierungen auf der Fahrbahn damit leider nicht erfasst. Ich halte das für eine wichtige Information, um solche Wege von anderen für den Radverkehr vorgesehenen Wegen zu unterscheiden, bei denen weder ein Verkehrszeichen noch Piktogramme auf der Fahrbahn vorhanden sind, wie bei diesem hier.

Das haben ja Engländer hier schon ausreichend erklärt, dass es nicht ohne grund von sign kommt :wink: Diskussionen hin oder her, die Lübecker Methode ist in deutschland am weitverbreitesten. Ergibt auch Sinn, denn diese ist die einzige, die ohne aufwendige Traffic_sign-Unterscheidung (also international einheitlich) die Unterscheidung zwischen benutzungspflichtigen und nicht benutzungspflichtigen Radwegen ermöglicht.

Die Benutzungspflicht wird mit foot=use_sidepath bzw. bicycle=use_sidepath an der Straße erfasst.

designated bedeutet vorgesehen/ausgewiesen. Das geht auch mit entsprechenden Markierungen/Piktogrammen.
In solchen Fällen also meiner Meinung nach foot=designated + bicycle=designated.

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Das ist wohl eher ein Micromapperproblem, wenn man bei dem Bild nach der Benutzungspflicht frägt, obwohl man gegenüber schon einen blauen Lolly hat.

das Bild war nur ein Beispiel, stell dir vor das vertikale Schild stünde da nicht

dann siehe bereits meine Erläuterung bzw. § 39 Abs. 5 StVO:

Das blaue Verkehrszeichen auf der Straße dürfte es nicht geben, wenn das vertikale Schild nicht da steht. Da muss ich mir dann auch nichts vorstellen.

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Ich seh da keinen Nutzen drinn, außer als Quellenangabe für das bicycle=*. Du könntest source:bicycle benutzen um das zu dokumentieren.

Die Fragestellung, wie wir Situationen mappen, die es bei Anwendung aller Vorschriften gar nicht geben dürfte, ist aber immer wieder sehr real. Da brauche ich mir gar nichts vorzustellen, denn das steht ja OTG vor meiner Nase.

Darauf, dass Markierungen auf der Fahrbahn auch Verkehrszeichen sein können, wurde ja schon hingewiesen:

Und als solche sollten sie auch in OSM erfasst werden.

richtig, die Frage ist aber welche Konsequenzen (für Radfahrer) diese (Fahrbahn-) Zeichen haben. Sind es nur Hinweise oder folgen daraus Ge- oder Verbote. Für einen einen Radweg macht es keinen Unterschied ob da nun Piktogramme sind oder nicht, es sei den er wäre ohne Piktogramm gar nicht mehr als Radweg erkennbar. Daher denke ich source:(cycleway/bicycle) reicht hier aus um festzuhalten, woran man erkannt hat, dass es ein Radweg ist.

Ist ein Weg erkennbar (Farbe, Piktogramme, bauliche Radwege, …) für die Benutzung durch Fußgänger bzw. Radfahrer bestimmt, aber nicht mit einem (blauen) Verkehrszeichen beschildert, besteht ein Benutzungsrecht, aber keine Pflicht. Wobei entsprechende Radwege ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten sind, somit Verbot für Fußgänger.
Eine Benutzungspflicht kann sich aber indirekt ergeben, da Fußgänger bei Vorhandensein eines Gehweges nicht auf der Fahrbahn laufen dürfen. Radfahrer hingegen dürfen auch dann weiterhin auf der Fahrbahn fahren, es sei denn es ist explizit verboten auf dieser mit dem Rad zu fahren (Zeichen 254 - Verbot für Radverkehr, Kraftfahrstraße, …).