Frage zu Einrichtungen für Kinder/Jugendliche und Jugendherbergen

Hallo liebe OSM-Community

Ich betreibe eine Karte, die Daten aus OpenStreetMap verwendet, um die Abstandsregeln für das neue Cannabisgesetz zu visualisieren.
Dadurch werde ich durch Anfragen von Nutzer*innen immer wieder mit dem Problem konfrontiert, dass Fragen zu Einrichtungen auftauchen, bei denen ich spontan nicht wüsste, wie die überhaupt zu taggen wären.

Für Kinder- und Jugendeinrichtungen habe ich spontan nur diese Tags gefunden:

  • social_facility:for=child
  • social_facility:for=juvenile

Wenn ich jetzt zum Beispiel eine Therapieeinrichtung für autistische Kinder wie https://autismus-dortmund.de/ habe, ist es dann korrekt, das mit social_facility:for=child zu taggen, oder müsste es etwas anderes sein?

Eine andere Frage betrifft Jugendherbergen. Da habe tourism=hostel gefunden, was nicht existiert wäre ein tourism=youth_hostel, wobei ich überhaupt nicht weiß, ob es viele Herbergen gibt, die nicht explizit Jugendherbergen gibt und das vielleicht ein Problem ist, was gar nicht existiert.

Ich hoffe, ihr könnt mir vielleicht etwas weiterhelfen.

LG
Bubatzkarte

Hallo,

Hinter tourism=hostel verbergen sich neben den DJH-Jugendherbergen auch privatwirtschaftliche Hostels. Wenn der String “Jugendherberge” oder “DJH” im Namen auftaucht oder der Betreiber einer der Landesverbände ist [1], ist es eine Jugendherberge.

Viele Grüße

Michael

[1] AFAIR gibt es in Bayern auch einige DJH-Herbergen, die nicht von dessen Landesverband betrieben werden.

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Aus Interesse, könntest du diese evt. verlinken?

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Klar: https://bubatzkarte.de

@Nakaner Danke für die Idee mit dem Namen, das war überaus hilfreich. :grinning:

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Kinder, hm? healthcare:speciality=^(pediatric|child|abortion|fertility|obstretic) jetzt, und natürlich die Chance, dass die Tagliste in Zukunft wieder angepasst werden muss.
Für die Erkennung von Fuzo kann man ja auch erstmal einfach highway=pedestrian dahernehmen (und später entscheiden, wie man den Z242-Fall behandelt).

Interessante Karte und Darstellung.

Jedoch weist Diese Karte (und scheinbar auch andere) einen systematischen Fehler auf: sie folgt pauschal der 100-Meter-Regel.
lt. Gesetzestext ist aber nicht vom Umkreis von 100 m um die entsprechenden Einrichtungen die Rede, sondern von “Sichtweite”. Die ist im urbanen Bereich allein durch die Bebauung in den meisten Fällen mehr oder weniger deutlich geringer. Die 100m-Regel greift nur dann, wenn die tatsächliche Sichtweite größer ist, dann ist sie auf maximal 100m beschränkt., zusätzlich dadurch eingeschränkt, dass die 100m vom Eingangsbereich aus zu messen sind.
Die letzte Beschränkung vom Eingangsbereich würde ich vorsichtshalber ebenfalls ignorieren, das ist irgendwie unklar, was damit gemeint ist.

Ich weiß nicht, ob es Algorithmen gibt, mit denen man die “Verschattung”, also zumindest die Bereiche “hinter” Gebäuden, die somit außer Sichtweite liegen, herausrechnen kann (hohe Hecken und Sichtschutzzäune würde ich mangels flächendeckender Erfassung vorerst mal noch außen vor lassen).
Ebenso kenne ich stellen, wo neben einem Sportplatz ein Straßendamm verläuft. Die andere Seite vom Straßendamm liegt dann zwar noch innerhalb der 100 m, aber außerhalb der Sichtweite.

PS: und dann steht da noch was von “öffentlichem Konsum”, also müsste der “private” Bereich auf Privatgrundstücken ebenfalls ausgenommen werden? Zumindest soweit nicht einsehbar.

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@Mammi71 Die Karte kann etwas genaueres als Umkreise nicht darstellen. Eingangsbereiche sind in den Daten kaum eingetragen und die Berechnung von Schattenwurf durch Gebäude, wäre noch wesentlich aufwendiger als das, was jetzt schon überlastet ist.
Letztendlich ist sie als Hilfe geeignet, aber in die entsprechende Richtung schauen und sehen, ob da tatsächlich ein Spielplatz oder ähnliches zu sehen ist, müssen die Menschen selber.

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Ich habe hier gleich mal ne Frage zu einer Einrichtung bei uns, welche sicherlich auch mit in diesen 100 m Radius gehören sollte.
Ist da was an der Einrichtung vom Ortsverband des Kinderschutzbundes falsch eingetragen oder ist das jetzt ein besonders makaberes Beispiel… :thinking:

Ich glaube, die haben da auch einen Spielplatz… gleich morgen noch ergänzen… damit kann man dann den “Schutzradius” prima erweitern… :face_with_hand_over_mouth:

Heute im TV (Nachrichtensendung) gesehen, bevor ich sie hier gesehen habe, krass wie viele “rote Bereiche” es gibt.

Ich wüsste ja zu gerne wie viele Leute wegen dieser Karte neue Mapper werden (Danke für deinen Aufruf dazu) und ob die relevanten Objekte, wie z.B. noch nicht gemappte Spielplätze nun verstärkt gemappt werden.

Super das du “bei Spenden” als aller ersten Link zu Spenden für OSM aufrufst. :+1:

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Ist zwar OT, aber als ich heute Joggen war, dachte ich mir, Crack rauchen und Saufen ist in Sichtweite des Spielplatzes nicht verboten, Kiffen neuerdings schon. Was sagen jetzt die Berufsschüler der Berufsschule in direkter Nachbarschaft zum Spielplatz? Neue Freistundenbeschäftigung suchen?

Ich wohne in ziemlicher Nähe zur Freien Waldorfschule Aachen am Nelson-Mandela-Park.

Wenn ich zu meinem Lieblings-Edeka über den Professor-Beltz-Weg spaziere, bin ich am Kreuzungsbereich Schiller- Ecke Goethestraße mittel-fett wie´n Brett. Nur vom atmen …

So ähnlich wird auch im Eingangs-Bereich zum Freddy-Hirsch-Forum am Couven-Gymnasium gebufft.

Wir kennen uns :slight_smile: !

Pardon @Bubatzkarte und mit Verlaub, diese ganze Bubatz-Geschichte mag zwar ehrlich gut gemeint sein, schlussendlich könnt Ihr die aber inne Pfeife rauchen s.t.s …

Die kichern sich über Euch schlapp die Mädels und Jungs.

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Hallo zusammen,
hier ein paar Hinweise in Schwelm, wo die Stadtverwaltung Kirchen so getaggt haben möchte, dass es in der Bubatzkarte erscheint, weil dort auch Jugendarbeit stattfindet.
Mir fällt da nichts ein, was nicht ‘Tagging für den Renderer’ wäre. Und nur weil da vermutlich eine Gruppenstunde in der Woche stattfindet kann ich ja schlecht ein Jugendzentrum o.ä. draus machen. Das sehe ich höchstens noch beim CVJM ein. Jemand eine Idee?

Wenn jemand eine sinnvolle Idee hat, wie man die Hinweise bearbeiten könnte, tut es :slight_smile:

@qugeb
Tagging nur für irgendeinen Renderer ergibt keinen Sinn. Wenn etwas, was korrekt getagged ist, falsch dargestellt wird, muss der Renderer korrigiert werden.

Vielleicht wäre es sinnvoll, nachzufragen, wie die jeweilige Kinder- oder Jugendeinrichtung denn heißt und was für eine Einrichtung es genau ist, damit sich das in das bestehende System eingliedern lässt.

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Ein mal in der Woche? Da kennen Sie die Jugendarbeit in Schwelm aber schlecht. Immerhin stehen da bei allen Gemeinden große Verbände hinter, wie CVJM, BDKJ, DPSG, KJG … und die machen nicht nur Gruppenarbeit sondern auch offene Arbeit (wie ein Jugendzentrum) Aber, selbst wenn es nur eine Stunde in der Woche wäre, sind diese Kinder und Jugendlichen zu schützen.

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@Bubatzkarte
Was ist mit Flüchtlingsunterkünften, die ja derzeit überall aus dem Boden schießen?
grafik
KLICK

Wie sieht das übrigens bei allen Einrichtungen an “Schließungstagen” aus, wenn niemand vor Ort ist, der überhaupt was sehen könnte (Ferien, Wochende, Feiertag)?

Die ins Spiel genommenen Bahnhöfe (und alles andere private) haben ja nur Hausrecht, muss man die jetzt auch einfärben? Wenn, dann jedenfalls nur als Fläche ohne Umgebung.

In jedem öffentlichen Bereich läuft ein Kiffer Gefahr, ein Kind vor die Tüte zu bekommen! Sollte eigentlich selbstverständlich sein, das zu berücksichtigen.

Das ist alles so unausgegoren! Warten wir noch 2-3 Jahre, dann fallen erste (verbindliche) Gerichtsentscheidungen…

:man_facepalming:

Weil sich die Presse mit Freude auf die “Bubatzkarte” stürzt, werden auch beim FOSSGIS und der DWG immer öfter Leute vorstellig, die dem Cannabiskonsum gegenüber kritisch eingestellt sind und die nach Wegen suchen, “ihren” Park, “ihren” Hof, “ihren” Fußweg zur Arbeit irgendwie “auf rot zu setzen”.

Ich denke, es wäre gut, wenn die Bubatzkarte noch deutlicher als bisher sagen würde: “Wenn hier auf der Karte irgendwas nicht rot ist, dann heisst das nicht, dass man da einen Joint rauchen darf - es heisst nur, dass, nach Informationen von OSM, diese Gegend nicht unter die gesetzlichen Einschränkungen des Cannabis-Gesetzes fällt.”

Daraus folgt dann logisch: (1) nicht jedes “rote” Gebiet fällt unter die gesetzlichen Einschränkungen; (2) ein “nicht rotes” Gebiet könnte unter andere Einschränkungen fallen, entweder gesetzliche aus anderen Gesetzen, oder private des Grundstückseigentümers.

Mir ist schon klar, dass die meisten Leute (und auch die meisten Presseleute) so weit nicht lesen würden. Aber deutlich sagen könnte man es ja.

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Nichts. Also kein Verbot, siehe KCanG:

§ 5 Konsumverbot

(…)

(2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:

  1. in Schulen und in deren Sichtweite,
  2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
  3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
  4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
  5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
  6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite.

Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.

(3) In militärischen Bereichen der Bundeswehr ist der Konsum von Cannabis verboten.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/cannabisgesetz.html

Die militärischen Bereiche der Bundeswehr sind auf der Karte auch noch nicht rot.

Gehören da Truppenübungsplätze auch dazu… :thinking:

Ich denke schon:

Danke. Was müsste dann für ein tag an solche Plätze und Einrichtungen? In der Liste, der in der Bubatzkarte zur Auswertung herangezogenen OSM tags habe ich nichts gefunden oder kommt da nur smoking:cannabis=no dran. Wird ja aber auch nicht ausgewertet…