FOSM.org als Alternative für die CC-BY-SA 2.0 Befürworter?

“Das regelt der Markt.”

Warum aufregen, die Zukunft wird es zeigen.
In der Vergangenheit gab es erfolgreiche forks (z. B. gcc → egcs) und weniger erfolgreiche.

Kommen genügend Menschen mit ernsthaften Absichten und entsprechend viel Elan zusammen, kann was aus fosm.org (oder ähnlichem) werden. Warum auch nicht?
Falls nicht, bleiben sie “one-man-shows” und “verschwinden” bald wieder.

Also, warum aufregen?
Heut’ ist so ein schöner Tag.

Ciao,
Frank

Wie wär’s mit diesem Blogpost?

Richard Fairhurst: “The license, where we are, where we’re going” auf opengeodata.org, 2008.

Teilweise deutsche Übersetzung im Wiki: DE:The license, where we are, where we’re going).

Ist halt schon ein paar Jahre alt - damals war das Blog opengeodata.org meiner Erinnerung nach sogar noch direkt auf der Hauptseite verlinkt.

Warum denn so umständlich, SVG und evtl. auch PDF sind ja schon Vektorformate!
Einfach für jedes interessierende Feature z.B. eine SVG-“Karte” als “Produced Work” auf einen Webserver stellen und PD lizensieren.
Diese Karten kann dann die eigene Tochterbude dort vorfinden und da das Ganze ja PD ist, kann sie die Daten direkt in eine Datenbank zurück importieren und anschließend für die daraus erstellten Karten ordentlich abkassieren.

Nein, das sind keine “substanziellen Extrakte”, denn sonst könnte man die ja nicht umlizensieren. Die OdbL sieht ja entdeder den Status als (nicht)sustanziellen Extrakt oder als “Produced Work” vor, wobei was einmal Produced Work unter PD oder sonst was für einer “make money fast”-Lizenz ist, nicht dann plötzlich wieder eine sustanzieller Extrakt sein kann!

In Bezug auf diesen Fakt gab es bis heute leider keine mir bekannten Stellungnahmen, die Ausführungen zu den “Produced Works” im Wiki sind quasi nicht vorhanden und so lange das nicht klar ist, ist die neue Cloudmade-Lizenz genau so kaputt wie die alte. Ich hatte gehofft, das das noch präzisiert wird, bzw. daß man in Bezug auf das reverse engineering die Lizenz noch nachbessert.

Also ich bin da immernoch der Meinung, dass man ein Bild, auch eine Vektorgrafik beliebig lizensieren kann, die Daten dabei aber trotzdem der Odbl unterliegen. Und die Zusammensetzung mehrerer nicht-substanzieller Extrakte ergibt natürlich einen substaziellen Extrakt.

Damit die OdbL weiter gilt, müßte die (Vektor)grafik aber dual lizensiert sein, wobei sich die OdbL bei Benutzung als “Produced Work” im Schlafmodus befindet und bei der Rückwandlung in Daten wieder geweckt und aktiviert wird. Das ist aber nicht der Fall, womit die Daten dann gemeinfrei wären.

Nein. Denn mindestens die Herkunft der Daten muss beim Produced Work und auch bei abgeleiteten Werken kenntlich gemacht werden (also definitiv nicht gemein frei ode PD). Ist das Rückwandlung in Daten einfach eine Umgehung der ODbL, so gilt auch weiterhin die strikteren Regeln für abgeleitete Datenbanken.

Also ist gerade für dieser Fall der Schutz eher besser als mit CC-by-SA 2.0, dass Daten gar nicht kennt (und vermutlich in so einem Fall überhaupt keinen Schutz bietet).

Simon

Herkunft (OSM) und Lizenz muss dran stehen

Und, und das finde ich eben wesentlich wichtiger: Mehrere nicht-substanzielle Extrakte ergeben einen substanziellen Extrakt. Wurde im anderen Thema ja auch schonmal angesprochen. Und bei substanziellen Datenmengen, dürfen die produced works auch nicht frei lizensiert werden, oder? Ich finde die Stelle gerade nicht.

Das ist leider eine der Sachen die (zumindestens mir) bislang noch unklar ist. Kann man ein “Produkt” (“Produced Work”) PD lizenzieren? Manche sagen Ja, manche Nein. Ich tendiere eher dazu das das nicht geht.

Laut ODbL ( http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Open_Database_Licence_-_Licence_Text ) ist Bedingung der Nutzung das

“Wenn Sie ein Produkt jedoch öffentlich nutzen, müssen Sie einen Hinweis im Zusammenhang mit dem Produkt anbringen, der angemessen darauf abzielt, jede Person, die das Produkt benutzt, ansieht, zugreift, damit interagiert oder ihm anderweitig ausgesetzt wird, darauf aufmerksam zu machen, dass der Inhalt aus dieser Datenbank, abgeleiteten Datenbank oder der Datenbank als Teil einer Sammeldatenbank entnommen wurde und dass er unter dieser Lizenz erhältlich ist.”

Man kann also Argumentieren das eine CC-BY artige Lizenz das mindestes ist was man verwenden muss. (Wo bei der BY teil nur fuer die Daten gelten muss und nicht auf das “Produced” teil des “Produced work”). Eine reine PD Lizenz wuerde nun nicht garantieren das ein Hinweis auf den Inhalt mit dessen Lizenz enthalten sein muss und insofern nicht zulaessig.

Da jeder der das “Produced Work” erhaelt auch darauf hingewiesen werden muss das die Daten unter der ODbL steht, kann man dass dann auch nicht einfach tracen, ohne zu wissen das man die Datenbankrechte missachtet. Insofern schuetzt das hoffentlich vor reverse engineering. Oder so zumindestens die Theorie.

Das ist korrekt, unter dem SVG muß , wenn es direkt aus den OSM-Daten als “Produced Work” hervoergegangen ist, noch die Attribution prangen, denn die schreibt die OdbL ja noch für die erste Nachfolgegeneration der OdbL-Daten vor. Also ist das SVG irgendwo zwischen BSD-Lizenz (die Schreibt die Atrribution im Unterschied zur OdbL auch für die aus dem “Produced Work” abgeleitetn Nachfolgewerke vor) und PD lizensiert. OK, dann prangt noch ein angemessen lesdaber “Basiert auf Daten aus OpenStreetmap, welche von den Openstrettmap-Beitragenden Zusammengetragen wurden” unter dem SVG, das ändert aber nichts daran, daß die Lizenz nicht mehr gilt, wenn ich das “Produced Work” zurückwandele.

Wo steht das denn genau in der OdbL und wie kommst du darauf, das es auch für das beispiellhafte (fast)-PD SVG gilt? Weil selbiges ist doch, bis auf die Attribution in der direkten Nachfolgerversion der DB, völlig frei lizensierbar, was heißt ich kann damit machen was ich will.

Edit: Nach obigem Zitat der Übersetzung wäre das dann doch eine Dualizensierung, weil anders geht es ja nicht wie erhofft.

Es steht (so weit ich weis) im Gesetz das Copyright regelt, so wie dem Gesetz das das Datenbankrecht regelt. Denn beide Arten von Rechten sind Interlectual Property Rechte und somit unabhaengig davon wie man technisch die Daten nun konkret bekommen hat. Wie das ganze mit dem Vertragsteil der ODbL aussieht weis ich aber nicht.

In Europa kann man insofern aber wohl davon ausgehen das die Rueckwandlung unzulaessig waere, bzw eben unter der ODbL stehen wuerde.

Hat doch amm oben zitiert :wink: Du musst an dein fast-PD-Bild dran schrieben, dass das Bild aus Daten besteht, die von OSM kommen, die unter ODbL stehen. Willst nun jemand nur das Bild weiter nutzen, kann er es als fast-PD-Bild nutzen (mit den geschilderten Angaben), will er jedoch an die Daten heran, muss er sich mit der ODbL begnügen.

http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Open_Data_License/Community_Guidelines

In der Praxis muss man für ein Produced Work mindestens eine BSD-artige Lizenz nehmen bei dem die verlangten Hinweise und Beilagen weitergeben werden müssen. Natürlich darf man versuchen irgendwie die Originaldaten wieder herzustellen, das Problem ensteht nur wenn man die entstandene Datenbank dann tatsächlich öffentlich zu nutzen versucht ohne die ODbL weiterzupropagieren, denn die Herkunft der Daten ist klar und die Regeln für die öffentliche Nutzung auch.

Ich seh ehrlich gesagt nicht genau wo das Problem sein soll, ausser der Unschärfe die in solchen Sachen, egal welche Lizenz, immer besteht und schlussendlich nur vor Gericht ausgeräumt werden kann (für den verhandelten Fall).

Simon

  1. Generation: OdbL-Datenbank
  2. Generation: SVG-Vektorgrafik eines Mapfeatures (z.B. armenity=toilets) als “Produced Work” mit Attribution der Herkunft und Ersteller lizensiert als sonst gemeinfrei/PD.
  3. Generation: modifizierte SVG-Grafik bei der z.B. mit Inkscape ein paar POIs (sagen wie mal ca. 10 in meiner Umgebung) gelöscht und ein paar andere Mapfeatures wie die größten Hauptstraßen, die allerwichtigsten landuse-Flächen und grob die Gewässer selbst dazu gemappt wurden. Ergänzungen überschreiten jedenfalls die Schöpfungshöhe und das neue Werk öffentlich verfügbar und gemeinfrei ohne Atrribution lizensiert.
  4. Generation: jemand hat Generation 2 im Internet gefunden und da es gemeinfrei ist, verwendet er es um die Daten für sein privates GIS zurück zu gewinnen.
  5. Generation: Der Ersteller von Generation 3, welcher keine Verbindung zum Erstellerder Generation 2 hat, entscheidet sich, eine eigenen Karte unter den üblichen Lizenzbedingungen für kommerzielle Karten herauszugeben. Neben der gedruckten Karte gibt es noch eine Version für elektronische Navigationsgeräte.

http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Open_Data_License/Produced_Work_-_Guideline greift da nicht, da der Ersteller der Generation 3-Daten nicht weiß, daß sie ursprünglich aus der OSM-OdbL-DB stammen.

Wenn ich im obigen Beispiel die Generation 2-Nachfolger öffentlich nutze, habe ich doch kein Problem, da soweit ich es bisher verstanden habe, die “Produced Works” nicht duallizensiert werden müssen.

Ja, das die Unschärfesachen dann vor Gericht landen ist auch klar, aber dafür muß die OdbL erst mal auch für alle Nachfolgewerke gelten.

Und all die tausenden Bruchstücke (Vektorgrafiken), die zum Aufbau/Verbesserung nötig sind, finden dann rein zufällig wieder den Weg zurück in eine Datenbank? Bei 1…10…100 mag ich ja noch dran glauben…aber tausende?

Natürlich ein Fehler, er hätte das Ganze korrekt weitergeben sollen (IMHO ist es in dem Fall die Nutzung der SVG klar als Datenbank und die resultierende abgeleitete DB steht wieder ganz normal unter der ODbL, ist aber nicht wesentlich für diesen Diskurs), kann aber ja mal passieren.

Ist erlaubt.

Und?

Deswegen hat sich der Schutz der Daten (mindestens in der EU) nicht geändert. Wenn 3./4. tatsächlich gutgläubig gehandelt hat, dann wird er keinen Schadenersatz leisten müssen, seine Karten wird er trotzdem nicht verkaufen können ohne die ODbL einzuhalten (in der Wirklichkeit hat er natürlich mindesten fahrlässig gehandelt, dass ist aber auch ein anderes Thema).

Simon

PS: Tipp: das ist keine Mathematik und keine Informatik
PPS: Ueberleg es dir mal mit einer analogen Kopie einer CD

Entscheidend ist ja nur, daß die neue Lizenz in diesem Fall für’n Arsch ist und auf diese Lücke ja schon an diversen Stellen, wie im Wiki, hingewiesen wurde, aber das ganze meist nicht näher ausgeführt war und man selbst nachdenken mußte. Es sei denn es ergibt sich doch noch irgendwie eine zwingende Duallizensierung für “Produced Works”.

Ach, und für z.B. 'ne kommerzielle lokale Wanderkarte brauch ich auch nicht all zu viele Features, Straßen und Wege mit Wanderroutenrelationen, landuse, ein paar amenities und vielleicht noch die Bahnstrecken…

Nach dem, was ich in dieser Frage aus der Orginallizenz herausgelesen habe, gilt die OdbL-Lizenz immer, also auch für “Produced Works” und man muß auch immer schon die Attribution und den Verweis auf die Lizenz machen, da sie ja auch für “Produced Works” gilt. Im Falle eines “Produced Works” sind sie dann gnädig und machen eine Ausnahme, die besagt, daß man nur die Attribution und den Lizenzverweis machen muß (das heißt im Grunde dann Dual- oder Mehrfachlizensierung mit zwingender Attribution zu beliebigen Bedingungen), und ansonsten mit den machen kann, was man will, solange das ganze noch ein “Produced Work” ist.

Da bei der weitgehend freien Duallizensierung die OdbL im Schlafmodus weiter gilt, ist das dann bei der Weiterverarbeitung und Rückwandlung wieder eine “(Derivative) Database”. Ein “Produced Work” ist somit nur eine Transformation des Datenbankinhalts z.B. in die Form eines Bildes.

Da in Polen eine ganze Menge Land verschwindet nachdem die CC-BY-SA Daten von dem Schwesterprojekt: http://ump.waw.pl/en/index.html entfernt werden,
wollen sehr aktive Mapper massiv zu FOSM wechseln. Ich glaube, es werden sich auch Leute finden, die FOSM mit dem Programmieren sowie Server unterstützen werden.
Um ehrlich zu sein - ich verstehe sie gut.

Innerhalb der EU ist das ja auch alles kein Problem, da kann ich diese Leute sogar auch verstehen, zumal ja bei der neuen Lizenz das ziehen der Grenze zwischen “Datenbank” und “Produced Work” in der Praxis aus meiner Sicht ein ziemliches Problem weden dürfte, aber ich hoffe das da die LWG sich das schon gut mit ihren Anwälten überlegt haben wird.

Weil wo endet denn die Veränderung der Datenbank und beginnt die Aufbereitung/Anpassung für das Rendern? Soweit wie ich es bsiher verstehe, müssen mit der neuen Lizenz sämtliche Verarbeitungsregeln soweit sie z.B. die Platzierung von Daten auf der gerenderten Karte beeinflussen, freigegeben werden, nur die Bilddatei die dann hinten aus dem Renderer fällt, darf beliebig lizensiert werden. Interessant dürfte auch sein, welche einfachen Zuordnungen und in welchem Umfang genau noch “trivial” genug sind…