Falsch gemappte Naturdenkmäler – war das ein Import?

Tach, die Diskussion nebenan im Saarland über Mappingpraktiken brachte mich hierhin.

Von den überlappenden landuses mal abgesehen, was sollen die Naturdenkmäler da? Das CS enthält Hunderte von Naturdenkmälern, falsch scheinen sie alle zu sein (z.B. kann leisure=natural_reserve kein Node sein), vom Mißbrauch des name-Tags ganz abgesehen. Mir sieht das nach einem Import aus, aber dass der in dieser Form besprochen und durchgewunken wurde, scheint mir doch zweyffelhaft.

Kann da mal einer der DWG-Experten einen Blick drauf werfen?

–ks

Daten im gelinkten Ausschnitt stammen sehr wahrscheinlich von
http://geoportal.saarland.de/portal/de/startseite/natur-und-landschaft.html
siehe Seite 2, Unterpunkt Naturschutz
Kartenviewer, → Unterpunkt Naturdenkmale.
Sind präzise 11 Stück mit gleicher Verteilung wie oben dargestellt.

edit:
Nutzungsbedingungen: Beschränkungen des öffentlichen Zugangs Alle Nutzungsarten sind frei, aber grundsätzlich wird nicht auf das Urheberrecht verzichtet.

Inwiefern ist die Quelle denn für OSM freigegeben?

:slight_smile:

http://www.openstreetmap.org/node/3592616946#map=19/49.38876/7.15197&layers=D
steht doch da, source Saarland-Schutzgebietskataster

Frage doch mal den Fahrradfahrer. Das hier im Forum zu schreiben gibt nur Diskussionen :slight_smile:

Wurden 2016 auch hier gemappt und Grenzen teilweise an Straßen und Flächen geklebt:

http://www.openstreetmap.org/way/423181677#map=19/50.96391/13.63683

http://www.openstreetmap.org/way/423181677#map=19/50.96391/13.63683

EDIT: habe das auch erst heute gesehen (Wald über residential):
http://www.openstreetmap.org/#map=18/50.97692/13.61701

Auf CS-Kommentare wird auch nicht geantwortet:
https://www.openstreetmap.org/changeset/39836817

Vor allem war alles einmal mit landuse=* gemappt und wurde einfach gelöscht, damit es MP-Relation vereinfacht - verkompliziert wird.

und was hat der, der das reingepinselt hat, gesagt dazu?

Edit: was hat er gesagt, du sollst das mal ins Forum schreiben? :slight_smile:

  1. Edit: …

Das ist in einem Diskussionsforum, dessen Zweck darin besteht, Themen zu diskutieren, ein sehr merckwürtziges Argument. Gehen Sie nicht ins Wasser, da werden Sie nur naß :slight_smile:

–ks

Hallo,

das ist der verursachende Änderungssatz: https://www.openstreetmap.org/changeset/31947308

kreuzschnabel hat ihn schon kommentiert – ich hätte etwa dieselben Fragen gestellt und dieselben Hinweise gegeben.

Viele Grüße

Michael

den Hinweis habe ich doch gern gegeben. :wink:

Weiter unten steht: „Das Betrachten des Dienstes in Onlineverfahren des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) oder im Geoportal Saarland ist kostenfrei. Jegliche andere Nutzung, so auch das Einbinden in andere Anwendungen (Download) ist kostenpflichtig und bedarf einer vertraglichen Grundlage.“

Klingt mir nicht danach, als ob das einfach so in unsere Datenbank darf.

Ich hab den Fahradler mal im CS-Kommentar angesprochen und hierher eingeladen.

–ks

Ich kenne FahRadler als jemanden, der sehr viel vor Ort unterwegs ist. Wäre ja durchaus möglich, daß er sich die Anregungen aus offen einsehbaren Karten nimmt, das vor Ort verifiziert (Naturdenkmäler sind in der Regel gekennzeichnet) und erst dann mappt.

Gruß,
Zecke

Die technische Ausführung spricht dagegen. Die Punkte liegen entlang von Wegen - nicht so, wie sie z.B. als Info-Tafeln vorzufinden wären. Vielmehr sieht es nach einer Datenquelle aus, die Wege als Element nicht nutzt, sondern Wege als einzeln getaggte Folge von Punkten betrachtet, mit ähnlichem Verlauf wie in den OSM-Daten. Sowas ist mir schon bei highway=* untergekommen. Und zwar zusätzlich zu bereits eingetragenen Straßen, was ich als “gedankenlos in OSM abgekippten Müll” betrachte.

Die Daten kamen wie bereits oben erwähnt aus dem saarl. Geoportal.
Unter den Nutzungsbedingungen vor dem DL stand damals (13.6.15) “Alle Nutzungsarten sind frei, aber grundsätzlich wird nicht auf das Urheberrecht verzichtet” - das interpretierte ich als verfügbar für OSM und gab die Quelle an.
Die Daten des shapfiles hatte ich alle durchgesehen und auf den Bestand geprüft, tlw. kannte ich die Punkte auch schon und habe auch welche mit weiteren Details versehen.

Wie ich inzwischen weiß war das lt Definition ein diskusionsbedürftiger Import - heute würde ich anders handeln.

Grüße

FahRadler

Tsst, nachträglich die Lizenzbedingungen zu ändern ist nicht gerade die feine Art. :wink:

im Geoportal steht unter Nutzungsbedingungen
http://geoportal.saarland.de/mapbender/php/mod_showMetadata.php?languageCode=de&resource=layer&layout=tabs&id=35634
immer noch dieser Passus von 2015.

Wie auch immer, die Dinger gehören umgetaggt, zumal sie sich im Rendering auch etwas merkwürdig machen – auf OsmAnd sorgen sie schon in relativ kleinen Maßstäben (wo „richtige“ NSG zu Recht gerendert werden) für Verwirrung:

–ks

Genau das habe ich doch im CS-Kommentar zugesagt!

Um meine Frage aus meiner Antwort noch mal zu wiederholen:
monument:natural=yes
denotation=natural_monument
wäre deiner Meinung nach die korrekte Fassung?

PS: Das Rendering in OSMand ist wahrhaftig gelungen - trotzdem - die Region lohnt wirklich für einen Besuch.

Ich weiß es auch nicht besser als das Wiki. Such dir also was aus.

Wenn nur die Straßen nicht alle von Naturdenkmälern überlagert wären, so dass man hinfände :wink:

–ks

Hallo FahRadler,

Dieser Passus lautet:

In meinen Augen ist das als Freigabe nicht ausreichend.

Die für einen Import erforderliche Diskussion und Dokumentation ist, wie schon angemerkt, nicht vorhanden. Gerade die Diskussion soll dafür sorgen, dass der Import ein korrektes Tagging verwendet. Dein Import ist leider ein Beispiel, warum es einen solche Diskussion braucht. Wenn sich ein Import nicht an die Import-Richtlinie hält, dann sorgt ein Revert dafür, dass die Community ohne Zwang über den Import in Ruhe diskutieren kann.

Ich bin daher für einen Revert dieses Imports.

Viele Grüße

Michael

siehe auch:

http://geoportal.saarland.de/portal/de/informationen-de/rechtliche-grundlagen.html

was erlaubt ist steht im Saarländisches Geodateninfrastrukturgesetz (SGDIG) vom 01.07.2009

§ 12 Kosten und Lizenzen

(4) Darstellungsdienste nach § 3 Absatz 3 Nummer 2 stehen der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung, soweit sie nicht über eine netzgebundene Bildschirmdarstellung hinaus gehen; …


Wer lesen kann, hat Vorteile und wer das gelesene versteht, noch mehr.