Falsch gemappte Naturdenkmäler – war das ein Import?

Fragt direkt an, ob die Verwendung für OSM frei ist. Joachim Kast hat die entsprechenden Anschreiben. Dann muss evtl. nicht reverted werden, sondern nur die Korrektur als mechanischer Edit diskutiert werden.

Hallo,

Die OSM-Community ist doch bemüht, ihren Ruf als penibel auf Urheber- und Datenbankschutzrecht achtende Community zu bewahren. Von diesem Ruf hängt unser Erfolg ab. Wer will die Daten eines Projekts kommerziell nutzen, wenn er damit das Risiko eingeht, dass dort unabschätzbare rechtliche Risiken enthalten sind? Wenn wir jedoch eine Behörde um nachträgliche Freigabe ihrer Daten bitten, dann konterkarieren wir doch diese Bemühen.

Das von harmor zitierte Saarländisches Geodateninfrastrukturgesetz schreibt eine Gebührenpflicht vor. Daher kann ich es mir schwer vorstellen, dass die Behörde die Daten uns freigibt. Es braucht dann auch in der Behörde ziemlich viel Engagement und Kreativität, einen Weg um so ein Gesetz zu finden. So ein Weg findet sich nicht innerhalb von einer Woche. Das kann etwas länger dauern. (Eine Gesetzesänderung dauert noch länger)

Viele Grüße

Michael

Nein, genau das tut es nicht. §12 sagt überall wo von Gebühren die Rede ist, “Behörden… können Geldleistungen fordern”. Das stellt es der Behörde frei, Gebühren zu erheben, verlangt dies aber gerade explizit nicht.

Der Satz “Alle Nutzungsarten sind frei, aber grundsätzlich wird nicht auf das Urheberrecht verzichtet.” erfordert eigentlich nicht allzuviel Interpretation. Hauptsächlich, wie man korrekt zitiert.

Geht man über das gleiche Portal auf andere Daten, z.B. Liegenschaftskataster, so findet man in dem Tab “Nutzungsbedingungen” plötzlich ganz andere Sprüche:
“Das Betrachten des Dienstes in Onlineverfahren des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) oder im “Geoportal Saarland“ ist kostenfrei. Jegliche andere Nutzung, so auch das Einbinden in andere Anwendungen (Download) ist kostenpflichtig und bedarf einer vertraglichen Grundlage. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit dem LVGL (www.lvgl.saarland.de, Tel.-Nr.: +49681/ 9712 - 226) auf.”

Es ist also davon auszugehen, daß bei den Naturdenkmälern “frei” tatsächlich “frei” bedeutet.

Gruß,
Zecke

die aktuellste Version ist von 2015.

Das SGDIG in der Version vom 13. Oktober 2015 enthält auch nach meiner Lesart keine Gebührenpflicht. Siehe http://sl.juris.de/sl/gesamt/GDIG_SL.htm#GDIG_SL_rahmen und Zecke. Es ist tatsächlich immer nur von “es können Gebühren erhoben werden” die Rede.

sagt die EU Richtlinie nicht das es freie Geodaten sind?

hier habe ich aber noch was tolles gefunden.
hier steht nichts von Lizenzen :slight_smile:
http://www.geodienste.bfn.de/schutzgebiete/#?centerX=3791337.384?centerY=5656435.381?scale=200000?layers=636

'Abend

In dem ganzen Thread lese ich nirgends, das es sich bei den Naturdenkmalen schlicht um einen Altbestand von Bäumen handelt. Ok, FahRadler hat’s inzwischen auch gemerkt und korrigiert. +1
Das muss nun keineswegs revertiert werden, wie Nakaner es immer so schnell fordert.
Ohne mich nun mit dem Saarland-Schutzgebietskataster auseinanderzusetzen, sehe ich hier einfach eine Baumreihe.
I.d.R. sind diese auch vor Ort mindestens mit einem Hinweisschild markiert, um den besonderen Schutzstatus vor Ort darzustellen. Damit braucht man kein Kataster oder den source dafür, wenn man sich einmal dorthin begibt und diese Schutzwürdigkeit bestätigt findet. Eigentlich halte ich den ganzen Thread für etwas überzogen. Und FahRadler weiß ja jetzt, wie er Bäume als Naturdenkmal erfasst. Schön wäre noch leaf_type, height und was sonst vor Ort rauszubekommen ist.
Man sollte aber die Bäume vielleicht per Luftbild nochmals kontrollieren und ggf. leicht korrigieren, da passen einige Kronen nicht so recht.
P.S. Ich hatte übrigens diese Bäume auch so gemappt als Naturdenkmal, weil ein Schild vor Ort war, der mir diese Bäume angegeben hat. Zu Hause eben die Kronen rausgesucht und gemappt.

Ich habe meine Meinung nach Beratungen mit anderen Mappern mittlerweile geändert und fordere keinen Revert oder anders geartete Entfernung mehr, solange die Naturdenkmäler vernünftig getaggt werden.