Erfassung von Baulastträgern

Aber das stimmt ja nur so semi - Denn das mag der “Baulasttragende” sein - Aber das muss nicht der Betreiber sein.

So ist der Bund zwar der Baulastträger für die Autobahnen, aber die “Autobahn GmbH” der “operator”.

Und das gilt ja teilweise AFAIK auch für Bundesstraßen, da wo z.b. in NRW StraßenNRW zuständig ist.

Und AFAIK kannst du als Gemeinde halt deine Gemeindestraßen auch von StraßenNRW “Bewirtschaften” lassen wenn du dir keinen eigenen Bauhof für die Gemeindestraßen leisten willst.

Ich würde das glaube ich eher lassen.

Flo