Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Bundeswaldgesetzes

Ich bezog mich beim Verweis auf das Grundgesetz eher auf die Meinungsfreiheit. Die Veröffentlichung einer Information zu verbieten weil sie für Ordnungswidrigkeiten genutzt werden könnte oder einem unverbindlichen Wegekonzept für ein Waldgebiet entgegensteht halte ich doch für ziemlich unverhältnismäßig. Vor allem werden die sehr strengen Vorgaben hier ja im Rahmen des Bundeswaldgesetzes diskutiert nicht im Rahmen eines Nationalparkgesetzes oder einer Verordnung für ein Naturschutzgebiet.

2 Likes

Eine interessante Interpretation. Aber das wäre eine rechtliche/politische Diskussion, die nicht in dieses Forum gehört und auch nichts mit OSM zu tun hat (“Ich bin der Meinung, dass hier ein Weg ist” <> OTG :roll_eyes:)

Ich denke, dass ist schon genau das Thema. Das Problem für OSM ist ja, dass es mit den unklaren Begriffen aus dem aktuellen Entwurf rechtliche Unklarheiten entstehen, die dann erst mal von Gerichten geklärt werden müssten. Eine rechtliche Beschränkung für das Veröffentlichen von Geodaten gibt es in Deutschland abseits des Datenschutzes aktuell in keinem Feld und wäre entsprechend ein völlig neues Problem für OSM.

Ja, da hast du recht.
Vor lauter Panik, dass ich keine GPX-Tracks mehr in meine Reiseberichte einfügen kann habe ich den Text nicht genau genug gelesen.

In der “Forstpraxis” wird der Entwurf ebenfalls diskutiert:
Neues Bundeswaldgesetz: Das plant Cem Özdemir für die Waldbesitzer
Darin wird der § 33 als “Der Komoot-Paragraf” bezeichnet. Während dieser Paragraf begrüßt wird, empört man sich an anderer Stelle:

Im Entwurf finden sich erstmalig in einem Bundeswaldgesetz Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe und der „Einziehung“ von Tatmitteln selbst bei fahrlässiger Ordnungswidrigkeit bedroht sind.

Es wird schwieriger, den Wald nach eigenem Vorstellungen zu bewirtschaften. Zudem werden den Waldbesitzer Verkehrssicherungpflichten auferlegt.

Vielleicht kann mit den beiden Texten von heute zum Thema wer was anfangen:

Der Entwurf für ein neues Bundeswaldgesetz sieht vor, dass ohne Genehmigung keine digitalen Routen abseits von Wegen aufgezeichnet werden dürfen.

Digitale Routenaufzeichung im Wald bald verboten?

In Berlin steht das Bundeswaldgesetz vor einer drastischen Überarbeitung, die weitreichende Konsequenzen für Mountainbiker haben könnte. Der Entwurf sieht vor, das Recht auf Erholung im Wald einzuschränken, indem das Befahren nur als “geeignet” eingestufter Wege erlaubt wird. Besonders alarmierend ist außerdem der “Komoot-Paragraph”, der das Aufzeichnen digitaler Routen nur noch mit Zustimmung der Grundstückseigentümer zulassen soll. Mountainbiker müssen sich nun wahrscheinlich besser organisieren, um ihre Interessen zu wahren.

Mountainbiking bald ohne Komoot und Co.? Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes sorgt für Unruhe

Mod-Edit: vorerst ausgeblendet wegen unpassender und provozierender Wortwahl

Meine Meinung! Die sogenannten Interessen der Moutainbiker im Wald gehen mir am A**** vorbei, weil ein großer Teil von denen rücksichtslose Rüpel sind und ständig meine! Interessen und die der fried- und ruheliebenden sowie erholungssuchenden Wanderer verletzen.

Das Thema wurde schon mal kontrovers diskutiert

MTB-Trail gelöscht, weil "nicht offiziell"

Die nennen ihr Verhalten auch noch frech und dummdreist ihr !? “Recht auf Erholung”.

Was mich an beiden Artikeln stört, dass dort der Begriff “Aufzeichnen digitaler Routen” verwendet wird, in dem Gesetzentwurf steht aber "Veröffentlichen… " - Aufzeichnen und Veröffentlichen sind erst einmal zwei paar Schuhe und zum anderen wird auch in diesen beiden Artikeln nicht klar, was eine digitale Route ist.

Wenn das Aufzeichnen pauschal verboten wäre, würde sich dies ja auch auf das Aufzeichnen zur privaten Auswertung beziehen, also z.B. der mit der GPS aufgezeichnete Track einer Radtour oder eines Waldlaufs. Auch das Aufzeichnen per OSMAND, um anschließend den Track zu nutzen, um die OSM-Daten zu korrigieren, wäre verboten.

Leider bleibt auch unklar, ob jeder GPS-Track eine digitale Route ist. Ich bin ja Laufsportler und veröffentliche gerne mal bei Facebook nette Fotos von Landschaftsläufen und zur Illustration nutze ich gerne mal gerne ein solches Bildchen:
399129603_6875152922568994_6205914238961408311_n
Wenn ich dabei an einer Stelle vielleicht mal quer durch den Wald gelaufen wäre oder auf einem bislang noch nicht in Karten enthaltenen Pfad, wäre dass dann schon eine ohne Genehmigung des Waldbesitzers verbotene Veröffentlichung einer digitalen Route?

Ich gehe davon aus, dass bis zum Beschluss des Gesetzentwurfs und auch die erste Zeit danach das Thema hohe Wellen schlagen wird, hoffe aber, dass am Ende in der Praxis aber nicht alles so heiß gegessen wird wie gekocht. Wir haben dass ja vor einigen Jahren bereits im Zusammenhang mit der Uhrheberrechtsreform erlebt.

Das Problem mit solchen Gesetztestexten: Bis einigermaßen Rechtssicherheit herrscht, braucht es leider oft erst einige Gerichtsprozesse. Und immer versucht irgendjemand, einen solchen Gesetztestext für seine (vom Gesetz eigentlich nicht gedeckten) Interessen zu nutzen.

1 Like

“Aufzeichnen digitaler Routen” … äh, da steht “Ausweisen”, nicht “Aufzeichnen” in dem Zitat am Anfang dieses Treads in den Absätzen (2) und (3)?

@Galbinus bezieht sich auf die von Peer verlinkten Texte, nicht auf den Entwurf.

1 Like

Ich halte das für eine Fehlentwicklung, alles bis ins Kleinste regeln zu wollen, und denke weiterhin, dass die geplante Regelung nichts mit der erklärten Problemstellung zu tun hat, “namentlich die Klima- und Biodiversitätskrise, angemessen zu adressieren”. Vielmehr werden die Rechte der Waldbesitzer zu Lasten der Allgemeinheit gestärkt ohne dass es Einfluss auf die Klimakrise hätte.

5 Likes

gegen rücksichtslose Rüpel habe ich natürlich auch was, keine Frage, aber praktisch immer gelingt es doch, durch gegenseitige Rücksichtnahme für alle den Aufenthalt im Freien zu einem angenehmen Erlebnis zu machen. Neben Rücksichtnahme der Radfahrer ist m.E. auch ein bisschen Toleranz von den Fußgängern zu erwarten (ich fahre selbst nicht mit dem Fahrrad auf zu schmalen Wegen im Wald, habe aber schon Szenen beobachtet wo (natürlich andere :wink: ) Fußgänger sehr aggressiv und rechthaberisch aufgetreten sind obwohl mit ein bisschen Toleranz überhaupt nichts gewesen wäre)

3 Likes

und wie soll nachgewiesen werden dass ein Weg (den es ja dann bereits gibt wenn er als Wildwechsel, Fußpfad, Rückegasse, etc. ausgewiesen wird) durch eine “bislang weglose” Waldfläche führt? War ja in den meisten Fällen vermutlich eher eine Fläche ohne kartierte Wege als eine ohne existierende Wege, oder beanspruchen sie dann Vollständigkeit der offiziellen Karten hinsichtlich Wildwechseln und Rückegassen?

Hallo Zusammen,

HeiseOnline beschäftigt sich heute mit dem Komoot-Paragraphen:

Anseinend war es nicht geplant, das es so an die Öffentlichkeit gelangte…

Sven

Am Ende steht:
“Als effektives und häufig entscheidendes Instrument zur Besucherlenkung stellte sich schon damals ein anderes digitales Element heraus: OpenStreetMap. Denn darauf fußen beinahe alle Apps. Stimmen die Karten dort, können auch die Apps etwaige darin markierte Betretungsverbote beachten. Es wäre also vernünftig, die OpenStreetMap-Gemeinschaft zu stärken, die ja ohnehin vielfach ehrenamtlich tätig ist.”

Und wer war bei diesem Dialog nicht dabei

Trommelwirbel

OpenStreetMap

Tusch

5 Likes

Da stellt sich aber gleich die Frage, auf welcher Basis die Betretungsverbote erfasst werden können.

Na durch Aufzeichnen und Anzeigen von Routen :wink:

auf Basis der Beschilderung vor Ort, ggf. auch Zäune, Tore und Schranken

Wir beim FOSSGIS sind in den letzten Tagen auch schon auf den Entwurf zum neuen Waldgesetz angesprochen worden. Es gab eine Presseanfrage dazu und auch Anfragen von anderen Organisationen, wie wir dazu stehen. Die Konflikte, die dieses Gesetz versucht zu lösen, sind uns ja bekannt und es gab auch schon viele konstruktive Gespräche dazu auf diversen Ebenen. Und eigentlich hatte ich auch das Gefühl, dass wir da auf einem guten Weg sind mit allen Beteiligten zu guten Lösungen zu kommen.

Daher überrascht mich dieser Entwurf jetzt auch. Aber man sieht ja auch an den unklaren Formulierungen, dass das nur ein Entwurf ist, da werden wir weiter drüber reden müssen. Ich werde in den nächsten Tagen versuchen, noch ein paar Gespräche zu führen und selber besser zur verstehen, wer hier eigentlich was genau will. Danach werde ich dann hier zusammenfassen. Einstweilen freue ich mich über jeden Input und gerade auch die Diskussion hier, weil sie ja zeigt, wie sehr uns das beschäftigt und wie unklar dieser Entwurf doch ist, dass jeder ein bischen was anderes dabei versteht.

7 Likes

Für mich ist das vielfältig… neben dem bereits genanntem…

  1. Konsequent (Natur-)Schutzgebiete erfassen, bzw. wenn eine Erfassung nicht leicht machbar ist. → Import.
  2. Konsequent bestehende und offiziell ausgewiesene Wanderwege erfassen, vor allen und ins Besondere außerhalb bestehender Naturparke und Biosphärenserservate.
  3. nach bestem Wissen und Gewissen Nutzungbeschränkungen von forstlichen Wegen erfassen:

zu 1.): das hat die Folge, Restriktionsbereiche zu erkennen, mit besonderen Regelungen: …und hier habe ich lieber generalisierte Grenzen, die lokal ungenau sein können, als gar keine! Das erfordert natürlich auch eine entsprechende Datenfreigabe!

zu 2.): Hier sehe ich gebietsweise massiven Nachholebedarf. Je nach Region und Mapperintensität sowie deren Möglichkeiten fehlen hier sehr viele Wanderwege… Dann hat sie keiner bisher OnTheGround erfasst, was aber auch sehr aufwendig ist… Guter Hinweis: ist zum Beispiel: ist ein Gebiet ein Naturpark und es gibt in dem Bereich nur wenige Wanderwege in OSM… Zweiter Hinweis: ist ein Gebiet kein Naturpark und kein Biosphärenreservat und es sind in OSM keine oder nur wenige Wanderwege erfasst. Auch hier spielt eine etwaige Datenfreigabe eine Rolle, wenn solche Daten überhaupt theoretisch OSM-nutzbar wären. (Da hab ich in manchen Bereichen so meine Zweifel, daß die Daten überhaupt digital vorliegen)
Zu mindestens in meinem Bereich sehe ich da durchaus Probleme und sehr großen Nachholebedarf.

Zu 3.): Kurz: Das kann sich jeder an seine eigene Nase fassen (ich mich eingeschlossen). Denn damit würde man zu mindestens gewisse Verkehrsgruppen beschränken. Ich hab hier mal die erst beste Suche verlinkt: https://prlbr.de/galerie/18/waldweg/ww.jpg. So, oder so ähnlich dürfte es das überall in D geben.

Bezüglich Komoot hab ich hier bei mir keinen abschließenden Überblick, ich vermute aber, daß mindestens gelegentlich ansässige Tourismusvereine auch auf Komoot aktiv sind, was dann ein auf eine Aktivität und viel mehr Besucherlenkung über solche Plattformen bedeuten könnte (nicht müsste).

@mgehling

Mich hat der Absatz fasziniert:

Der Entwurf könnte auch das bloße Erfassen der Wege und Wegmerkmale infrage stellen, was die Arbeit der OpenStreetMap-Community unmittelbar gefährden könnte. Weiße Flecken gibt es nur in sehr wenigen Staaten, würden dann aber in Deutschland auftreten, wenn ein Waldbesitzer zum Erfassen der Wegedaten etwa keine Erlaubnis erteilt. Sie einzuholen, ist auch praktisch schwierig, denn Kontaktadressen der Besitzer sind an Ort und Stelle kaum aufzutreiben.

Vergleiche meine Worte: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Bundeswaldgesetzes - #22 by streckenkundler

Sven

1 Like

Betretungsverbote müssen meines Erachtens klar im neuen Bundeswaldgesetz geregelt werden.

Fragen die sich so stellen:

  • Welche Verbotsabstufungen gibt es?
  • Wer darf Verbote beantragen / erlassen?
  • Wer darf / muss Verbote genehmigen?
  • Wie sind Verbotszonen auszuweisen (virtuell, vor Ort)?