Einiges wurde gelöscht

@Ethera

Man sollte nicht den tag “Namen” für Anmerkungen mißbrauchen. Dafür gibt es den tag “note”

Siehe “durchgängiger Weg” http://www.openstreetmap.org/?lat=48.374224&lon=8.187263&zoom=18&layers=M

Gruß

Rainer

Hallo,

@Rainer

Der Weg heißt wirklich “Durchgehender Weg”, ich müsste den Namen anpassen.
Beim Eintragen des Namens habe ich den umgangssprachlichen Namen verwendet.

Gruß
Christoph

True. But up to your posting, the one by derFred had been the only one mentioning the name (and I had originally intended, but then forgotten to ask derFred to remove that reference, in accordance with common practice on the German subforum when the incriminated user does not himself take part in the discussion). And I assume that while copyright (auteursrecht) may be the means that E. employs to have the citations removed, he/she is actually concerned about his/her privacy, which is why I put my remark in that context. In fact, I seriously doubt that E. has actually looked up Artikel 10 of the Dutch Auteurswet to find out whether private communication falls under Dutch copyright law (which I am in fact not sure it does, as the content of those emails may not meet the minimum requirements of “voortbrengsel op het gebied van letterkunde, wetenschap of kunst”).

By the way, I don’t think that you need to fear any future legal threats from E. now that the citation has been removed. As far as I can see, all the punishment regulations in Auteurswet require intent (opzet).

Thanks Oli-Wan, it looks like you’re better acquainted to Dutch law at this subject then I do. My lack of knowledge is why I referred to the interpretation of a well-know Dutch internet lawyer who says (in my translation): when you take some time to write an original text then you have copyright. This text doesn’t have to be on an artistic or literary level, when you have put thought into what to write then it is yours and you have copyright.

Anyway, as I said, I’d like to err on the cautious side. I’m not afraid of further legal threats, especially now that I think it’s handled to the best of my ability. This reminds me of the Irish PONC postcode discussion where I was threatened with legal action to remove every negative comment from the forum. Well, there’s something like freedom of speech so I sent the guy my contact details and told him: ‘see you in court then’. Never heard a thing after that… :stuck_out_tongue:

Richtig.
Allerdings sagt “mtb:scale” nichts über die Erlaubnis aus, dafür sind die access-Tags zuständig.

Ich habe das vor über einem Jahr auch einmal gemacht, da wurden die “mtb:scale”-Tags aber nach kurzer Zeit wieder durch mehrere andere Mapper hinzugefügt.
Daraufhin haben wir uns darauf geeinigt, dass “mtb:scale” auch dann eingetragen werden darf, wenn das Fahrradfahren (wahrscheinlich*) verboten ist.
D.h. wer sich an das Verbot halten will, der beachtet die access-Tags, wer sich nicht daran halten will, der ignoriert die access-Tags und weiß dann welche “mtb:scale” zu erwarten sind.
Oft ist es zwar so, dass es verboten ist, bestimmte Wege mit dem Fahrrad zu befahren (z.B. 2m Regelung in einigen Bundesländern), aber ca. 90% der MTBer (vermutlich gibt es hier regionale Unterschiede) halten sich nicht daran und es wird auch vor Ort akzeptiert.
Ehrlich gesagt bin ich inzwischen ganz froh, dass der eine oder andere MTBer dabei hilft, bestimmte Wege frei zu halten, davon profitieren dann auch Wanderer.

Inzwischen halte ich das Entfernen von “mtb:scale” in solchen Fällen für falsch (das betrifft aber ausdrücklich nicht die Naturschutzgebiete).

  • Oft ist unklar, wie man die 2m genau messen soll.

Gruß,
Mondschein

Ich gebe Dir vollkommen Recht. Und ich setze in solchen Fällen auch zusätzlich access-Tags. Ich tue beides in der Hoffnung, dass solche Wege dann schon bei der Tourenplanung eher seltener Berücksichtigung finden.

Dies sehe ich als ein allgemeines Problem: Wir mappen die Wirklchkeit, und hierdurch entdecken viel erst interessante Flecken. Das ist prinzipiell toll, nur manche Gebiete vertragen z.B. nicht jene Mountainbiker, die dann Downhill rasen wollen. Und die begegnen mir auch auf den kleinsten, abgelegen Pfaden innerhalb des Wildgeheges. Letztes WE habe ich den Förster in jenen Wald getroffen und angesprochen, um genaueres über ein Gebiet und dessen Zugangsbeschränkungen zu erfahren: Vor uns lag eine Wildruhezone in die scheinbar ein grasbewachsener, schmaler Weg führte - darf man da nun rein oder nicht? Ist das “Weg verlassen” oder nicht? Ist das überhaupt ein Weg? Fazit: Da darf man rein, er kanns nicht verbieten - aber es wäre jetzt schlicht nicht gut. Im Herbst, wenn es viel zu fressen gibt und dann hin und wieder ein Wanderer reinläuft - kein Thema. Jetzt aber wäre es gar keine gute Idee. Und deswegen zeigt die offizielle Karte des Naturschutzgebietes diesen Weg z.B. nicht. Ich werde ihn auch nicht mappen. Der darf gerne vollends zuwachsen.

Hier fehlt mir etwas wie ein “be carefull” zusätzlich zu den access-Tags. Eine tolle Formulierung wüsste ich noch nicht.

Die Info ist dann nur eben Datenmüll - und den muss man ja nicht in alle Ewigkeit mitschleppen…

Da ist schlicht mit eine Differenzierung zwischen diesen (meist geschotterten,) befahrbaren Wegen und Trampelpfaden gemeint - nur wie so oft anders formuliert.

Hallo Mondschein

Das ist doch relativ einfach: Maßband mitnehmen. SCNR

Im Ernst, als Radfahrer kann man sein Rad dafür benutzen. Mein MTB (kleiner Rahmen) ist ca. 170cm lang, also einfach mal quer auf den Weg stellen. :wink:
Andere Radtypen und Rahmengrößen variieren etwas, aber die klassischen Radformen liegen (für Erwachsene) alle zwischen leicht unter 2m und knapp über 2m.
Anderer Tipp: Wenn du dich traust mit einem Rad in klassischer Form (für ausgewachsene Personen ausgelegt) ohne abzusetzen zu wenden, dann dürfte der Weg klar über 2m Breite haben.

Für Fußgänger gibt es die klassische Schrittzähl-Methode für Näherungswerte (2 bis 3 Schritte bei 2m Breite). Man muss halt in etwa wissen, welche Länge der eigene Schritt im Durchschnitt hat.

Edbert (EvanE)

Ich versuche immer abzuschätzen, ob ich mit dem Auto durchfahren würde oder nicht - mein Wagen hat nämlich eine Breite von 2,06m :wink:

2 Meter kann ich schon ziemlich genau abschätzen.

Die Frage ist eher, von wo bis wo die Wegbreite zu messen ist.
Nutzbare, erkennbare oder angelegte Breite?
Was ist, wenn seitliche Abgrenzungen nicht eindeutig bestimmt werden können (z.B. Gras, Laub) oder seitliche Ränder überwachsen sind?
Der Förster fährt jedenfalls auch auf Wegen, bei welchen nur in der Mitte ein kleiner Trampelpfad erkennbar ist und der Rest mit kleineren Gewächsen zugewachsen ist.

Wenn das so gemeint ist, dann hätte man das entsprechend ins Gesetz schreiben sollen.

Gruß,
Mondschein

Hallo Mondschein

Zwei Meter klingt halt viel objektiver als befahrbar (von Autos) ;(

Bei regelmäßig genutzten Wegen ist das recht gut durch die beiden Radspuren zu erkennen.
Dass es auch Ausnahmen gibt, die so selten genutzt werden, dass die parallelen Radspuren nicht ständig sichtbar sind, dafür hast du ja selber Beispiele gegeben. Im Zweifelsfall müsste man die Planbreite im Katasterplan nachmessen. :frowning:

Edbert (EvanE)