access=private wäre so ein Kompromiss.
In dem dazugehörigen deutschsprachigen Wiki-Artikel https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:access%3Dprivate heißt es:
“wird […] verwendet, um anzuzeigen, dass die Benutzung für die Allgemeinheit nicht erlaubt oder erwünscht ist.”
Im Gegensatz zu access=no oder access=yes bildet access=private die oft sehr individuelle Situation von Privatwegen ab. So heißt es ja z.B. weiter in dem Wiki-Artikel “Für gewöhnlich werden damit private Auf- und Zufahrten sowie Wege, die lediglich zu einem privaten Wohngebäude führen markiert.”
Ein solche private Zufahrt zu einem Wohnhaus ist ein gutes Beispiel dafür, was ich mit “individuelle Situation” meine. Egal, ob an einer solchen Zufahrt ein Schild steht, dass den Zugang eindeutig regelt, darf man davon ausgehen, dass man als Postbote die Zufahrt benutzen darf, um Briefe und Pakete zuzustellen. Wenn man die dort wohnenden besuchen will, darf man auch davon ausgehen, dass man zu diesem Zweck den Weg zur Haustür nutzen darf. Aber wer das Nachbargrundstück besuchen will, hat nicht das Recht, sein Fahrzeug auf den pribaten Stellplatzes mal eben zu parken. Wer einen Radausflug macht, darf nicht einfach die vor der Haustür stehende private Sitzbank für ein Picknick benutzen. Diese sehr differenzierten Situationen, die zum Teil gar nicht durch konkrete Gesetze und Vorschriften geregelt sind, die gerade deswegen häufig Streitpunkt von Gerichtsverfahren sind (nach Art von “der Nachbar nutzt andauernd meine Zufahrt, um zu wenden…”) können in OSM naturgemäß nicht durch ein eineutiges Tagging wiedergegeben werden, zumal man oft kaum mehr herausfindet, als dass es sich um einen privaten Weg handelt.
In dem hier konkret diskutierten Fall gibt es nun ganz offensichtlich einen Weinbergbesitzer, der es nicht wünscht, dass die durch seinen Weinberg führende Treppe durch Wanderer genutzt werden. Der aber offensichtlich diesen Weg nicht sperren darf (vermutlich gerade wegen der Rechtslage für Wege auf landwirtschaftlich genutzten Fläche, die hier auch zitiert wurde). Für mich ein Musterbeispiel von “dass die Benutzung durch die Allgemeinheit nicht erwünscht ist”.
OSM ist nicht der Schiedsrichter, der für jeden Zweifelsfrei herausfinden muss, ob dieser Wunsch einem gerichtsfesten Verbot gleichzusetzen ist oder nicht. Ich halte es daher für absolut passend, hier ein access=private zu setzen dass äußert: “Vorsicht, dies ist kein für die öffentliche Nutzung vorgesehener Weg. Überlege Dir gut, auf was Du Dich einlässt, wenn Du da trotzdem entlang gehst (z.B. wirst Du ggf. Ärger mit dem Besitzer bekommen, und wenn Du stürzt wirst Du Probleme haben, den Besitzer dafür verantwortlich zu machen).”
Die Idee von Wulf4096 finde ich gut: Möglichst auch die anderen Weinbergtreppen einzeichnen, alle mit access=private.
Ich glaube übrigens nicht, dass Bemühungen um Löschung eines Wegs aus der OSM-Datenbank einen Einfluss auf eine eventuelle Verkehrssicherungspflicht hat. Dies kann man nur “on the Ground” machen, entweder durch eine entsprechende Beschilderung oder durch Beseitigung von Gefahren. Ich weiß aus der Thematik von illegal im Wald angelegten MTB-Trails, dass es bei Duldung eines solchen Trails durch den Waldbesitzer (Duldung z.B. durch Nichtstun) durchaus eine gewisse Haftung nach sich ziehen kann. Nicht wegen waldtypischer Gefahren sondern durch unsachgemäß angelegte Sprungschanzen oder Steilkurven… Und dass man dieser eventuellen Haftung nur entgehen kann, indem man dafür sorgt, dass der illegal angelegte Trail entfernt wird oder indem man Schilder aufstellt, die darauf aufmerksam machen, dass eine Benutzung vom Waldbesitzer untersagt ist. Denn dann wurde auf die Gefahr hingewiesen und wer den Trail nutzt kann sich nicht damit herausreden, dass er davon ausgehen durfte, dass es sich um einen ordnungsgemäß angelegten und gesicherten MTB-Trail handelt.