Daher die Frage: besteht Interesse eine deutsche Instanz zu hosten, z.B. durch die FOSSGIS? Ich weiß leider nicht, wie der Prozess ist so etwas anzufragen / wo.
Die Idee eines deutschen Panoramax-Servers ist schon an ein paar Stellen diskutiert worden. Meines Erachtens wäre das keine schlechte Idee. Dazu braucht es vor allem ein paar Leute, die das in die Hand nehmen, einen Plan entwickeln, wie das umgesetzt werden kann und den/die Server aufsetzen und dann auch betreuen. Und das kann auch nicht der kleinste Server sein. Da wird man schon ein bischen Erfahrung mit Systemadministration brauchen.
Ich könnte mir auch durchaus vorstellen, dass der FOSSGIS e.V. das fördert. Ihr könnt beim FOSSGIS für dieses oder andere Projekte eine Förderung beantragen. Der FOSSGIS könnte ggf. auch helfen, wenn es um die rechtliche Absicherung geht, weil wir doch schauen müssen, wie das mit deutschen Datenschutzvorstellungen dazu aussieht. Aber ohne ein paar Leute, die sich den Schuh anziehen und einen Plan machen, kann auch der FOSSGIS mit den begrenzten Ressourcen nichts tun.
Ich finde das Projekt interessant und war so frei und dreist und habe einen Space in Matrix erstellt und einen Kanal (https://matrix.to/#/#panoramax-de:matrix.org) für eine potentielle deutsche Instanz. (Im anderen Thread wurde die Frage nach einem Chat nicht-französischem Chat gestellt)
Ich würde das zuerst einmal die Idee vertieft mit einem Anwalt besprechen bevor man da gross weitere Arbeit reinsteckt. Sowohl aus der Sicht der FOSSGIS als Betreiber, wie auch die rechtliche Lage der Leute die Aufnahmen beisteuern. Es ist dann nicht nur das Veröffentlichen mit Hilfe der FOSSGIS zu betrachten, sondern auch die Erstellung der Aufnahmen an und für sich.
Ich habe mit Jochen und anderen schon verschiedene Gespräche dazu geführt. Aus meiner Sicht ist Panoramax nicht als Hobbyprojekt geeignet, sondern braucht von vorn herein stabilere Strukturen. Die Fragen, die wir dafür beantworten müssen, sind aus meiner Sicht zum Beispiel:
Wer ist rechtlich Betreiber des Angebot / der Plattform? Wer steht im Impressum, schreibt die AGB und Datenschutzerklärung und setzt diese durch?
Wie ist eigentlich der rechtliche Rahmen für so eine Plattform, wenn sie aus Deutschland heraus betrieben wird? Insbesondere aus Sicht des Datenschutzes. Ist bspw. das, was in Frankreich geduldet/gebilligt/abgenommen wird vom Datenschutzbeauftragten auch für DE ausreichend? — Ein erster Schritt dafür wäre, die datenschutzprozess-relevanten Prozesse von Panoramax in Englisch/Deutsch aufzuschreiben. Auf der SOTMEU wird ja ein guter, grober Überblick gegeben.
Was müsste man im Alltag machen, abgesehen vom Betrieb der Server. Also in Richtung Support-Prozesse von Nutzern die Fotos hochladen aber vor allem auch von Personen, die Fragen/Bedenken zu den Fotos haben. — Auch hier wäre ein erster Schritt die Erfahrungen aus Frankreich in Englisch/Deutsch zu dokumentieren.
Und dann sind da natürlich die Frage zu Server, Code, Speicherplatz … einmalig und laufend.
es sieht so aus, als müsste man urheberrechtlich geschützte Kunstwerke an einem Bau auch blurren:
Keine Vervielfältigung an einem Bauwerk (Abs. 2)[Bearbeiten]
Ausdrücklich nicht erlaubt ist die Vervielfältigung des Werkes „an einem Bauwerk“. Ein geschütztes Denkmal auf dem Marktplatz darf also beispielsweise nicht in Wandgemälden oder Stuckverzierungen an Gebäuden dargestellt werden.[121] Die dahinterstehende Überlegung besteht darin, dass es nicht Sinn und Zweck der Straßenbildfreiheit ist, dass eine Vervielfältigung der ursprünglichen Werkfunktion entsprechend verwendet wird, ohne den Urheber dafür zu vergüten.[122]Soweit sich die Literatur dazu äußert, wird vielfach eine Auslegung dahingehend befürwortet, dass nur die Außenseite des Bauwerks gemeint ist.[123] Damit wäre zwar einerseits etwa die Übernahme eines Freskos über dem Hauseingang unzulässig, andererseits aber seine Kopie an der Wand im Treppenhaus eines Gebäudes erlaubt.
Das geht aus dem von dir zitierten Text nicht hervor.
Es ist evtl. nicht erlaubt ein Kunstwerk bzw. ein Bauwerk nachzubauen, das betrifft aber nicht Fotos (von “öffentlichen Verkehrswegen aus” aufgenommen), insofern sich die Objekte dauerhaft in der Öffentlichkeit befinden.
Da bist du dann bei Einzelfallentscheidungen…und auf die Panoramafreiheit kannst du dich nur berufen, wenn du keine Hilfsmittel nutzt. 2m Stab und oben dran deine 360°-Kamera ist in Deutschland nicht mehr so einfach.
Das sind alles Risiken die der Betreiber dieses Dienstes eingehen muss. Du für dich selber kannst dieses Risiko vermutlich tragen, aber würdest du deine Hand auch für alle ins Feuer legen?
Stab ist klar, aber warum sollte die 360° Kamera nicht darunter fallen - sofern man sie nicht an einen Stab klemmt? Es geht ja darum, ob es von der öffentlichen Seite her noch einsehbar ist. Und ob ich mich da jetzt mit Kamera 8 mal ein bisschen drehe und 8 Fotos mache oder einfach ne 360° Kamera nehme, macht da keinen Unterschied.
So weit ich mich entsinne war bei der Google nummer nur die höhe der Kamera ein Thema - D.h. solange du unter der normalen “Menschgröße” von sagen wir 2m bleibst ist alles gut. Google war aber fast bei 3m - und da guckst du halt ggfs über irgendwelche Sichtschutzelemente in die Gärten.
Sind aber alles Spitzfindigkeiten. Es wird immer Leute geben die machen Bilder, der Abgebildete oder der Eigentümer des Abgebildeten will das nicht, wer kümmert sich?
Als Rechtslaie denke ich das ich ja als Fotografierende nicht derjenige bin der veröffentlicht sondern im zweifelsfalle der Deutsche Panoramax Server und dessen Betreiber. Da kommen dann die Unterlassungserklärungen an. Denn Fotografieren darf ich ja in jedem fall, ich darf ggfs nur nicht veröffentliche.
Das ist ja auch das charmante an sowas wie Mapillary - Im zweifelsfalle muss dann Aida sich mit Facebook rumärgern warum der Kussmund einer der Kähne von Aida da abgebildet wird und das da entfernen lassen.
Die Panoramafreiheit dürfte die kleinste der Probleme sein beim Betrieb eines solchen Dienstes in DE:
Wir (SOSM) haben seit mehreren Monaten ein Panoramax Dienst angedacht, dies in einem Land bei dem der Datenschutz weit weniger expansiv ausgelegt wird wie in DE. Interessanterweise gibt es aber bei uns ein höchstrichterliches Urteil zum Thema 138 II 346
Wenn wir davon ausgehen, dass ein “crowdsourced” Dienst nicht einfach ein Freipass bekommt, gibt es mehrere Anforderungen im Urteil, die schwierig, bis unmöglich zu erfüllen sind (z.B. Vorankündigung der Befahrungen, keine Einsicht in private Grundstücke etc) bei einem Dienst bei dem man keine Kontrolle hat über wie und wann die Bilder aufgenommen werden.
Nochmals: das ist die Rechtslage in der Schweiz nicht Deutschland.
Du solltest die Mapillary AGB nochmals lesen. Du garantierst, dass deine Bilder keine Rechte Dritter und Gesetze verletzen und hältst Mapillary, resp. Meta schadlos für allfällige Kosten und anderen Folgen aus solchen Verletzungen.
Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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Ergänzend zu dem bereits von Simon gesagtem: in dem Moment, wo Du Bilder zu solchen Bilderdiensten hochlädst, bis Du derjenige, der veröffentlicht. Nur solange sich die Bilder auf Deinem Datenträger befinden und Du sie niemanden zeigst, liegt keine Veröffentlichung vor (aber bereits eine Datenverarbeitung).
Ich gehe so oder so davon aus, dass ein in DE domizilierter Dienst in jedem Fall von den Haftungsprivilegien für Hoster profitieren möchte und peinlich darauf achten würde selbst nur als Dienstanbieter aufzutreten. Sprich die Situation wird sich auch bei einem von der FOSSGIS betriebenen Dienst nicht ändern.
Wenn es um das Problem des Hostens der Bilder geht könnte man vielleicht gucken, dass man die Bilder einfach auf Wikimedia Commons speichert und Panoramax nur als Viewer für die auf den Wikimedia Servern liegenden Fotos nutzt. Ich denke, dass es in der Wikimedia Commons Community eine Mehrheit dafür geben würde das unter ein paar Bedingungen zu akzeptieren.
Vorweg, ich habe mich nicht arg intensiv mit Panoramax beschäftigt, kenne es primär aus den Talks auf der SOTM, etc.
Sehe ich nicht unbedingt so. Nach meinem Verständnis lade ich da ein Bild hoch, Panoramax bearbeitet das Bild (verpixeln,…). Nach meinem Verständnis entsteht dabei dann aber ein abgeleitetes Werk. Mein Bild ist nach meinem Verständnis nicht veröffentlicht, denn unverpixelt wäre das ja ein Verstoß gegen den Datenschutz. Sprich ich veröffentliche erstmal gar nichts, ich erlaube nur die Nutzung meines Bildes.
Ich als Beitragender zu Panoramax habe nach meinem Verständnis auch keinen Einfluss darauf, was Panoramax verpixelt oder nicht. Panoramax sagt mir aber zu, dass es sich genau darum kümmert und ich das nicht machen muss. Ich bekomme vermutlich auch nicht das verpixelte Bild zu sehen und muss zustimmen, dass da nun alles ok ist. Nach Treu und Glauben ist der Beitragende damit aus meiner Sicht raus.
Der Panoramax-Betreiber könnte, sich von mir zusichern lassen, dass es meine Bilder sind und dass meine Bilder auf Basis der Panoramafreiheit entstanden sind (aka keine Hilfsmittel verwendet wurden). Ändert aber nichts dran, dass erstmal der Betreiber “dran” ist. Der Betreiber könnte dann aber versuchen, sich von mir den Schaden ersetzen zu lassen. Hat aber vermutlich nur mein Pseudonym. Das kann klappen, muss aber nicht.