Bürgersteig ohne Bordstein

Moin!

Aus gegebenem Anlass mal zwei Fragen: Wir haben hier in der Gegend sehr viele Bürgersteige ohne Bordsteine, so wie diese:


  1. Kann man dies irgendwie sinnvoll erfassen? Für Rollstuhlfahrer sollte das ja interessant sein.
  2. Wenn ich es richtig verstanden habe, darf man auch hier nicht auf dem Bürgersteig parken, es sei denn es ist explizit erlaubt. Ist das korrekt? Wie man sieht hält sich halt niemand dran…
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Hallo,
ich habe ein

kerb=lowered

an die Straße gepappt.

Parken…bei uns das gleiche viele lassen frei andere parken drauf…weils ja so eng ist .

Gruß
Danfost

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Habe kerb=lowered so verstanden, dass da noch ein Absatz ist. Ist ja hier nicht der Fall. Wäre flush da nicht besser?

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Sieht eher wie kerb=flush aus.

Edit: @silversurfer83 war schneller

Die Frage, ob es sich hier um einen Gehweg handelt oder nicht doch eher um einen Parkstreifen, auf dem völlig legal geparkt werden darf, ist auch rechtlich hoch umstritten. Es gibt Argumente für beides, die StVO hilft da leider nicht weiter, da der Begriff “Gehweg” nicht weiter definiert wird.

Eine ähnliche Diskussion gab es mal im alten Forum: Was zählt als Bürgersteig (Sidewalk)? - Deutschland (Germany) - OpenStreetMap Community Forum

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Ich bezweifle das das rechtlich ein Bürgersteig ist. Ich hab nur mal schnell gegoogelt und gefunden das es eine Bauliche Trennung geben müsste wie z.b. durch einen Bordstein. Das ist hier ja alles nicht gegeben.

Und so wie die autos da stehen brauch man das auch nicht taggen. Ist ja für Fußgänger nicht nutzbar.

Flo

Flo

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Dann werfe ich das mal gleich mit in die Diskussion? Grünstreifen mit Fußwegschild: Mir scheint das eher eine Ersatzform des Parkverbotsschildes.

und das hier weiße Linie auf der Straße mit Gehwegschild - im Verlauf der Straße trotzdem zugeparkt.

Die StVO erlaubt ausdrücklich die Beschilderung eines Gehwegs mit dem Zeichen 239, wenn ansonsten nicht erkennbar ist, dass es sich um einen Gehweg handeln soll. Das bedeutet nicht nur ein Parkverbot, sondern z. B. auch eine Fußwegebenutzungspflicht (auf Straßen ohne Gehweg innerorts darf man sich die Straßenseite aussuchen, außerorts muss man links laufen)

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Die Rechtsprechung ist hier aber anderer Meinung.

Üblicherweise werden Gehwege mit Bordsteinen von der Fahrbahn abgegrenzt. Bordsteine sind allerdings nicht zwingend zur Kennzeichnung von Gehwegen erforderlich.

Gehwege werden durch Pflasterung, Bodenbelag, Plattenbelag oder andere Weise von der Fahrbahn getrennt.

Natürlich wäre es extrem hilfreich, hier ein explizites 239er aufzustellen, aber das ist ja scheinbar zu viel verlangt.

Ich würde eher kerb=no sagen, da man an dieser Stelle ja eigentlich einen Bordstein erwarten würde. Aber das ist vermutlich Haarspalterei.

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Das ist mir schon klar, aber würdet ihr das als Gehweg erfassen? Da läuft nicht ein Fußgänger.

Der Gehweg ist ja rein rechtlich vorhanden. Die Qualität des Gehwegs zu beurteilen ist dann nicht mehr unsere Aufgabe. Ist ähnlich wie mit den Stadtquartieren, wo aus Gewohnheitsrecht halbseitig auf dem Gehweg geparkt wird, sodass der Gehweg praktisch unbenutzbar ist und man als Fußgänger zwangsläufig auf der Straße laufen muss - das ist dann nicht unsere Aufgabe solche Gegebenheiten zu beurteilen.

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Also in meinem Stadtquartier ist das kein Gewohnheitsrecht, sondern mit Zeichen 315 explizit erlaubt.

Mir kommen schon so langsam Zweifel, dass es sich wirklich um einen Bürgersteig handelt. Je mehr ich mein Bildmaterial auswerte, desto öfter sehe ich diese Wege ohne Bordstein dort, wo aufgrund der Straßenbreite ein Parken auf der Straße nicht erlaubt wäre. Demnach könnte es sich in Ermangelung eines 239er auch um einen Seitenstreifen handeln. Den hätten Fußgänger zu nutzen, aber den dürften Autos auch beparken. Vermutlich müsste man das individuell bei der Stadt erfragen, aber klar ist: hier fehlen Verkehrszeichen, um Klarheit zu schaffen. Entweder ein 239er, oder ein P + “auf dem Seitenstreifen”. Ich bin mir sicher, dass die Stadt beim ersten Unfall aufgrund eines Missverständnisses dazu verdonnert würde, Klarheit zu schaffen.

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ich sehe es auch so, dass man da parken darf, sonst müsste ein Schild hin, und dann ist es sidewalk=no und ein Seitenstreifen, der im Prinzip nicht mehr durchgängig ist, weil irgendwo wird immer ein Auto stehen

Ja, durch Pflasterung, Farbe und Abgrenzung durch die Muldenrinne ist das eindeutig ein Bürgersteig. Auf Bürgersteigen darf nicht geparkt werden, es sei denn dies ist durch Beschilderung ausdrücklich erlaubt.

Verstehe ich nicht ? Das ist doch exakt was ich sagte - Es muss eine deutliche Abgrenzung geben. Und hier sind jede menge Urteile aufgeführt die sagen das selbst alleinig ein Bordstein nicht ausreicht. Es gibt natürlich auch gegenteilige Urteile. So wie das ist. 4 Richter, 10 Meinungen.

Ich würde mal den einfachen weg gehen. Frag bei der Kommune an. “Ist das rechtlich ein Bürgersteig”.

Flo

Genau das habe ich gestern noch getan. Denn Fakt ist: da fehlen Schilder, damit die Situation eindeutig ist.

Ich habe hier übrigens noch so eine Straße. Einbahnstraße, 3m breit und diese komischen… Gehwege/Parkstreifen/wasauchimmer. Ich dachte immer, dass das für die Feuerwehr ist, damit die mit extrabreiten Einsatzwagen besser durchkommen, aber Tatsache ist, dass dort einseitig geparkt wird. Eine Feuerwehr würde da nie und nimmer durchkommen. Ich habe das alles mal der Stadt Hannover geschrieben und bin gespannt, ob daraufhin vielleicht mal etwas passiert…

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Eigentlich darf in Straßen nur geparkt werden, wenn auf der Fahrbahn eine Restfahrbreite von 3,05 m (2,55 m Maximalbreite eines Fahrzeugs + 25 cm Rangierabstand auf jeder Seite) verbleibt. Wenn die Straße selber schon nur 3 m breit ist, darf in dieser Straße nicht legal geparkt werden. Leider versteht das nicht jeder…

Es muss sich für den verständigen Betrachter erkennbar um einen Bürgersteig handeln, dumm stellen oder sein, hilft da nicht.
Durch Pflasterung, Farbe, Abgrenzung durch Muldenrinne, Verlauf am Rand der Straße und Durchgängigkeit ist hier eindeutig ein Gehweg zu erkennen.
Mit Urteilen aus den 50er Jahren zu argumentieren ist allgemein eher schwierig, wenn aktuelle Urteile das anders sehen, da sich sowohl die Gesetze als auch die Lebensweise verändert haben.
Das Vorhandensein eines Bordsteines alleine ist nicht hinreichend für einen Bürgersteig (daraus zu schließen, dieser sei notwendig, ist aber nicht richtig). Hinter dem Bordstein kann auch einfach nur Rasen, eine Straßenbahntrasse oder etwas anderes sein.
Im angesprochenen Urteil aus den 50er Jahren war es trotz Bordstein wohl kein Gehweg, denn da hatte die Durchgängigkeit des Weges gefehlt (er war wohl ständig unterbrochen).
Einzelne Merkmale isoliert zu betrachten hilft nicht, da braucht es schon den ganzen Kontext.

Hier mal die 3m breite Einbahnstraße:

Was man nicht ganz so gut sieht: von links und rechts kommt jeweils ein ganz normaler Bürgersteig, ich würde das also zweifelsfrei als die Verlängerung dieser sehen. Demnach sollte ich mal dem Ordnungsamt einen Tipp geben und die Feuerwehr hat da vielleicht auch noch ein Wörtchen mitzureden. Gibt es da vielleicht Vorschriften, die man ins Feld führen könnte?

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