Bicycle=* an der Straße, wenn Radweg stellenweise nicht parallel/straßenbegleitend

Es geht um Situationen, wo ein mit blauem Verkehrszeichen (237, 240, 241) versehener, parallel zur Straße verlaufender und somit benutzungspflichtiger Radweg stellenweise nicht parallel zur Fahrbahn und/oder in größerer Entfernung von der Fahrbahn verläuft. Das ist oft im Bereich größerer, verkehrsreicher Kreuzungen oder Kreisel der Fall, teilweise aber auch auf freier Strecke. Oft ist die Fahrbahn in solchen Abschnitten mit bicycle=no getaggt. Ich halte das für falsch, bin mir aber nicht sicher, was korrekt wäre. Konkret geht es um diesen Kreisel, ähnliche Fälle sind aber mit einer Suche nach highway=primary|secondary + bicycle=no leicht zu finden.

Es geht mir nicht darum, ob in diesen Fällen eine Benutzungspflicht vorliegt, sondern darum, wie die Fahrbahn getaggt werden soll, wenn man von einer Benutzungspflicht ausgeht. bicycle=use_sidepath wäre mMn in diesem Fall korrekt. Allerdings wird im Wiki unter DE:Tag:bicycle=use_sidepath explizit und wiederholt darauf abgehoben, dass es um paralelle Radwege geht. Ich befürchte daher, dass ein bicycle=use_sidepath über kurz oder lang wieder auf bicycle=no oder bicycle=yesgeändert wird, je nachdem ob der/die Ändernde die Benutzungspflicht eher extensiv oder restriktiv auslegt.

Eine Benutzungspflicht gibt es nur, wenn der Radweg straßenbegleitend ist.
Wenn der Weg sich zu weit von der Straße entfernt, kannst du nicht mehr feststellen ob er noch straßenbegleitend ist.
Allerdings versuchen die Verkehrsbehörden dann mit den gelben Wegweisern zu behelfen oder es durch die Radwegführung zu verhindern, dass du wieder auf die Straße wechselst.

Also:

  • bicycle=use_sidepath, wenn das Verbot von einem blauen Schild kommt
  • bicycle=no, wenn das Verbot von einem Verbotsschild kommt

Wenn es kein Schild gibt, ist das Radfahren auf der Straße nicht verboten und du musst in der Regel gar kein bicycle taggen.

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Was genau ist straßenbegleitend?
Wie weit darf der Radweg dann - einmal / zweimal / dreimal - von der Straße entfernt sein?

Allerdings stellt sich die Frage, wie man mit Straßen umgehen soll, wo man eigentlich auf dem Nebenweg fahren soll - die Beschilderung dazu aber nicht eindeutig ist oder sich das nur aus der Radwegführung ableiten lässt.

Ich befürchte auch, dass es noch keine klare Rechtsprechung zur Verbindlichkeit der gelben (umleitungsähnlichen) Vorwegweiser Radverkehr (Zeichen 442) gibt.

Für die Vorfahrtsregelung an Kreuzungen gibt es dazu Entfernungsangaben. Hier sind es 5 m, damit ein Radweg noch als straßenbegleitend wahrgenommen werden kann. Um die werden Radwege gerne verschwenkt, damit die Vorfahrtsregelung der Hauptstraße nicht auf den Radweg wirkt und du z.B. bei Autobahnauffahrten Vorfahrt gewähren musst. (Natürlich sehen da dann Vorfahrt-Gewähren-Schilder)

Ob sich die 5 m auch auf die Benutzungspflicht übertragen lassen (wie es auf diversen Webseiten zu lesen ist) wag ich nicht zu beurteilen.

So werde ich das jetzt wohl mal machen. Mal sehen, wie lange es dauert bis ein Vertreter des fürsorglichen Mappens dann wieder das bicycle=no setzt.

Wenn die Rechtslage uneindeutig ist, halte ich es für besser, keine Angabe zu machen als eine falsche.

Das möchte ich ausdrücklich unterstreichen und ist meines Erachtens die logische und sinnvolle Verwendung von bicycle=use_sidepath und bicyicle=no

Es ist ja so, dass die sich durch eine entsprechende blaue Beschilderung eines straßenbegleitenden Radwegs ergebende Benutzungspflicht des Radweges das Radfahren auf der Straße nicht komplett ausschließt. Ist der Radweg z.B. durch ein Hinderniss unpassierbar, darf auf die Straße ausgewichen werden. Auch wenn der Radweg im Winter nicht ausreichend geräumt sein sollte, wäre dadurch die Benutzungspflicht aufgehoben. Auch für Radfahrergruppen mit mehr als 15 Personen gilt die Benutzungspflicht nicht. Daher:

bicycle=use_sidepath

Sollte aber das Radfahren auf der Straße durch ein rotweißes Verbotsschild untersagt sein, gilt dieses auch dann, wenn der parallel verlaufende Radweg unpassierbar sein sollte und auch die Außnahme für Radfahrgruppen gilt dann nicht.

bicycle=no

Interessant ist die Frage nach der Bedeutung des gelben Schildes


Dieses Schild gehört zu den Richtzeichen und nicht zu den Vorschriftszeichen. Und es ist ein Wegweiser, bzw, genauer gesagt ein Vorwegweiser. Ich tue mich damit schwer, aus diesem Verkehrszeichen ein Verbot abzuleiten, entgegen dieses Wegweisers weiter geradeaus zu fahren. Ein solches Verbot könnte sich meines Erachtens nur durch weitere Beschilderung durch Vorschrifts- oder Verbotszeichen ergeben.

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nicht komplett ausschließt … :smiley:

16 oder mehr. :smiley:
§ 27 Abs. 1 StVO:

Mehr als 15

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@rainerU
Wir sind jetzt noch gar nicht auf deinen Kreisel OpenStreetMap eingegangen.
Vermutlich ist hier weder gewollt (ersichtlich durch Radwegführung) noch empfehlenswert auf der Fahrbahn zu fahren.
Wie soll man mit solchen Situationen umgehen?
Ich möchte eigentlich nicht vom Router auf solche Straßen geschickt werden (obwohl ich sonst ganz sicher kein Weichei bin, was das Fahren auf der Fahrbahn angeht). Hier könnte ich mich ja vor Ort noch spontan anders entscheiden, da ich die Radwegsituation im Stehen vermutlich noch überblicken könnte.

bicycle=no wäre falsch, wenn kein explizites Verbot erteilt ist.
bicycle=discourage ist nur bei entsprechende Beschilderung vorgesehen ( A legal right of way exists but usage is officially discouraged).

Bei deinem Kreisel würde ich tatsächlich bicycle=use_sidepath setzen, weil man hier den vorher benutzungspflichtigen Radwegen weiter folgen soll.

Fahrradrouting wird wahrscheinlich die Fahrradwege der Bundesstraße vorziehen.
Wer dennoch die Eignung für den Radverkehr erfassen möchte, kann das eher subjektive class:bicycle verwenden.

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Würde ich nicht so eng sehen.

foot=discouraged verhindert hier [1], dass man als Fußgänger über die Umgehungsstraße geführt wird (die nur mit DE:254 / Rad verboten beschildert ist).

[1] Leider nur mit dem neuen Valhalla Router

Ich denke, ich würde in diesem Fall tatsächlich bicycle=use_sidepath wählen, da ich den Radweg trotz der anderen Streckenführung noch als Straßenbegleitend ansehe. Wobei ich die Verkehrsführung für Radfahrer schon teilweise für eine Zumutung halte, z.B. wenn man von der Blaubeurer Straße Richtung Ludwig-Erhard-Brücke will, oder von der Blaubeurer Straße zum Radweg parallel des Hindeburgrings.

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Danke, habe ich korrigiert.

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Das hab ich erst gar nicht gesehen. Es ist alles kreuzungsfrei.

Das hier ist eine Zumutung. OpenStreetMap
Da musst du 4 Bettelampeln betätigen, um nur eine Straße zu überqueren.

Wenn ich gerade so drüber nachdenke, könnte man die Vorwegweiser und Radwegführung durchaus als discourage-Hinweis interpretieren.

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Die 5 m sind keine fixe Grenze, genauso wenig die Standardantwort auf die 5 m.
Und sie haben, aus der Fundstelle heraus (VwV-StVO zu § 9) zunächst nur was mit Vorrang beim Abbiegen zu tun, nix mit Vorfahrt.

“ca.”! Wichtiger ist m.E. das “Zweifel”. Wenn der Radweg bei größerer Absetzung zweifelsfrei zur Straße gehört, dürften m.E. keine 205 aufgestellt werden.
Außerdem steht da nur “Zweifel … Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln”, aber nicht wie rum. Kleine 205 sind zwar üblich, gelegentlich findet sich aber auch eine Klarstellung in Richtung Vorrang/Vorfahrt für Radfahrer.

Das Nehmen des Vorrangs (und damit auch der Vorfahrt) mit kleinen 205 funktioniert rechtstheoretisch aber nur, wenn man den Radweg dann als eigenständigen Verkehrsweg behandelt, denn nur dann kann er m.E. eine von der Straße abweichende Vorfahrt haben. Als eigenständiger Radweg hat dann die Straße daneben keinen Radweg mehr, der benutzungspflichtig sein könnte.

Meines Wissens nach gibt es zu “nicht straßenbegleitend = Benutzungspflich futsch” noch keine Rechtsprechung, was auch daran liegt, dass, wenn sich ein Radler gegen ein solches Knöllchen wehren würde, weil er diese Rechtstheorien kennt und deswegen eigentlich Erfolg haben müsste, das Verfahren normalerweise nur eingestellt wird und somit idR keine schriftlichen verwertbaren Spuren hinterlässt, anstatt dass die Klage mit einem “Freispruch” endet.
Anders wäre es in Zivilklagen, wenn ein Schaden entstünde, wo sich eine Versicherung rauswinden wollte wegen Nichtnutzung des Radwegs, wo dieser aber wegen dieses Hintergrunds keine B-Pflicht hätte, das würde dann wohl ausgeurteilt, scheint aber noch nicht passiert zu sein, entweder weil es einfach noch nicht vorkam, oder weil der Radfahrer … ähm … nicht mehr klagen konnte …
Daher eiert auch der m.E. beste, aber leider schon wegen Krebs viel zu früh verstorbene Rechtsanwalt Kettler in seinen Büchern “Recht für Radfahrer” auch etwas rum, wenn es um das Thema straßenbegleitend und B-Pflicht geht und nennt nur ein m.E. nicht wirklich passendes Urteil dazu …

So ist es. Die Verkehrszeichen empfehlen nur unverbindlich, ordnen alleine aber nix an, das müsste in der StVO stehen, tut es aber nicht …
Daher …

… kann es auch keine solche geben.

statt use_sidepath könnte man auch optional_sidepath geben
Man könnte auch erst mal die cycleways taggen, wobei es da auch eine Geschmacksfrage sein könnte, ob man, weil zu weit abgesetzt, c=no mappt, oder c=separate, was dann den Router auch schon sagen kann “such Dir für die Route die Radwege, die es irgendwo anders geben soll”
Und eben die class-Sache
Und dass es keine Seitenstreifen gibt, wie heißt das noch schnell, dürfte man ja sonst auch drauf radeln
Und für die nachfolgenden Mapper eine note dran, warum man das genau so taggt …

Gibt es einen bestimmten Grund, warum die Radweg-Benützungspflicht nicht beim Radweg eingetragen wird? Intuitiv hätte ich das so erwartet, da die Benützungspflicht eine Eigenschaft des Radweges ist. Damit wäre dann auch die Erfassung von bicycle=use_sidepath bei Straßen nicht mehr notwendig.

Weil nicht dieser Radweg benutzt werden muss, sondern die dazugehörige Straße an dieser Stelle nicht benutzt werden darf (im Normalfall) :grinning:

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Ja, das ist eine Frage der Definition… :slight_smile:

Nach meinem Empfinden spricht die Beschilderung eher für die Benützungspflicht des Radweges.
Wenn eine Straße von Radfahrern nicht benützt werden darf, würde ich die Beschilderung eher dort und nicht beim Radweg erwartet.

Für das Routing muss aber die Straße wissen, dass sie nicht benutzt werden soll.