Beschwerdestelle bezüglich OSM-Daten für Österreich

Gelegentlich gibt es ja Fälle wo beispielsweise die Löschung von OSM-Daten verlangt wird. Wer setzt sich in Österreich mit den Beschwerden und den Beschwerdeführer auseinander?

Ich glaube, so etwas konkret gibt es bisher nicht. So etwas wird bisher eigentlich im Forum angesprochen, der Beschwerdeführer wird normalerweise auch hier eingeladen und dann kann man das ausdiskutieren. Kann sein, dass es in Deutschland so ist, aber so hab ich das bisher mitbekommen.

Weist du, um was es geht und wo? Dann könntest du zumindest mal einen Link dorthin geben und wir können diskutieren, ob die Löschung berechtigt ist oder ob das ein “Naja, vor Ort sichtbar, also wirds gemapped.” ist, dafür aber die entsprechenden Tags korrekt angepasst (access=private oder access=no oder was weis ich).

Also, zuerst Mapper <-> Beschwerdeführer, dann Forum / Mapper <-> Beschwerdeführer und wenn das nichts hilft, kann man später auch mal eine Stufe höher gehen und das betroffene Gebiet unter aufsicht stellen, so zu sagen.

Ja, die Beschwerde wurde per Mail mich gerichtet. Ich könnte die Beschwerdeführerin fragen, ob ich die Beschwerdemail ganz oder teilweise veröffentlich darf. Besser, vor allem aber emotionsärmer, wäre es allerdings, wenn sich eine Art “Beschwerdestelle” zunächst einmal nicht öffentlich darum kümmern würde.

Also üblicherweise geht es bei so etwas ja um einen Punkt oder Fläche oder Weg, der eingetragen ist und den der / diejenige ja nicht eingetragen werden wissen möchte, weil sonst zu viele Spaziergänger oder so vorbeilaufen könnten. Was weis ich.

Es gibt den Österreichischen OSM-Verein, aber ich hab keine Ahnung was der so macht oder ob der das zum Beispiel als seine Aufgabe sieht. Dann gäbe es noch die DWG, aber die wird sagen “Schaut erstmal, ob ihr das selbst lösen könnt.”, es ist halt ein Community Projekt. So direkt gibt es so etwas nicht. Beschwerden können aber gern im Forum veröffentlich werden, dann kann das hoffentlich erklärt und geklärt werden. Aber das sind wohl eh Sachen, die du selbst schon weißt :slight_smile:

Also, du kannst ja mal beim Verein Anfragen, aber ich würde der Beschwerdeführerin vorschlagen es im Forum zu Posten und da wird das dann eben ge- und erklärt. Er/sie kann sich ja anmelden und selbst mitdiskutieren, wenn gewünscht. Wenn es dir lieber ist, kannst du mir mal kurz eine PN schreiben, vielleicht klärt sich dann ja auch einiges auf oder ich kann irgendwie helfen.

Die Beschwerdeführerin hat der Veröffentlichung der Mail zugestimmt …

Das übliche also. Ja, das ist schön. Ich hab den access-Wert angepasst und dazu noch Notes auf der Karte hinterlassen, dass da mal jemand vor Ort hinschaut und das kontrolliert. Der Weg bleibt eingezeichnet, weil er ja vorhanden ist. Wir zeichnen ja auch militärische Sperrgebiete ein und sonstige Sachen, allerdings mit den korrekten Werten - eben kein Zugang erlaubt. Da muss auch nichts genehmigt werden.

Eine Antwort würde ich(!) so in etwa formulieren:

Keine Ahnung. So etwas in der Richtung. Es gab zwar sicher schon den ein oder anderen Thread, aber ich konnte dazu leider nix finden :confused:

Hier ein paar Tags für die Suche beim nächsten mal, so zu sagen (geht hoffentlich :p): löschen löschung löschungsaufforderung aufforderung privatweg anfrage

Wenn solche Fälle bei der DWG aufschlagen, dann versuchen wir oft zuerst, den ursprünglichen Mapper anzusprechen. Wenn der nur vom Luftbild abgemalt hat - geschenkt. Aber manchmal kommen dabei auch so Geschichten zutage wie “dieser Weg ist völlig legal, nur der Waldbesitzer versucht mit allen Tricks, die Leute davon abzuhalten, ihn zu benutzen” oder so.

Dann fragen wir den Beschwerdeführer genau, welcher Teil des Weges privat ist (oftmals sind die Ausführungen nicht präzise), und ob das vor Ort auch erkennbar ist (durch Zäune, Tore, Gatter, Schilder). Letzteres ist regional unterschiedlich; in einigen Ländern oder Gegenden ist es üblich, dass man als Wanderer überall laufen darf, wo keine Schilder sind, und in anderen Regionen muss ein Wanderer davon ausgehen, dass das Fehlen einer Wanderweg-Auszeichnung den Weg schon “im Zweifel privat” macht. Das kann beliebig kompliziert werden; in Australien beharrte ein Grundbesitzer darauf, ein Stück eines Weges sei sein Privatgrund, während die Tourismusbehörde des Ortes munter in ihrem PDF-Wanderführer zur Benutzung des Weges aufforderte.

Wenn es dann so aussieht, als ob die Beschwerde Hand und Fuß hat, markieren wir den Weg entpsrechend als “private” und teilen dem Grundbesitzer freundlich mit, dass eine Löschung kontraproduktiv wäre, da ein expliztes “diesen Weg nicht nutzen” für alle Beteiligten besser ist als ein gelöschter Weg (und außerdem kann die Information über einen “verbotenen” Weg zur Navigation und in Notfällen immer noch wichtig sein). Wichtig ist auch, dass man den Leuten mitteilt, dass (1) ein als privat markierter Weg nicht zum Routen herangezogen werden sollte, aber wir darauf keinen Einfluss haben, ob die Webseiten Dritter das auch richtig machen, und (2) es eine Weile dauern kann, bis die korrigierten Daten sich “herumsprechen”.

Manchmal kann man die Gelegenheit auch nutzen und den Grundbesitzer gleich noch fragen, wo zum Beispiel Zäune oder Schranken sind und die gleich mit einzeichnen :wink:

Wenn die Beschwerde besonders unverschämt ist, teile ich den Leuten manchmal auch freundlich mit, dass sie überhaupt kein Recht haben, uns vorzuschreiben, was auf unserer Karte abgebildet ist. Aber das spare ich mir in der Regel.

Bye
Frederik

Das ist so eine Sache bei der ich nicht endlos davon begeistert bin wenn “die Community” nicht an die OSMF oder mindestens an den lokalen LC (den es in AT aktuell nicht gibt) eskaliert wenn Rechtsmittel angedroht werden. Solche Reklamationen sind das täglich Brot der DWG und hin und wieder auch der LWG und beide Gruppen haben eine grosse Erfahrung mit der Beantwortung.

So oder so, bitte keine anderen heikle Themen ungefragt in so einer Antwort ansprechen, der Hinweis auf das Eintragen von militärischen Anlagen gehört da auf keinen Fall rein.

Simon

Hallo,

ich kann mal kurz schreiben, wie das deutsche Local Chapter in solchen Fällen reagiert: Wir schreiben denjenigen an, der den Weg ursprünglich eingetragen hat [1] und bitten ihn/sie, dazu Stellung zu nehmen (welche Datenquelle(n) und ob er/sie widersprechen möchte). Die Antwort des ursprünglichen Mappers entscheidet über das weitere Vorgehen. Das ist vielfältig und würde hier den Rahmen sprengen.

Manchmal graben die Mapper Fotos aus, die sie gemacht haben oder können eine alternative Meinungen präsentieren (in der Art was die Nachbarn über X sagen – stellenweise witzig, muss man aber mit Vorsicht genießen). Schade ist es, wenn der ursprüngliche Mapper bloß Sesselmapping gemacht hat.

+1

Man braucht nicht die Rechte und Ansprüche in der Antwort (be)schreiben, die die Gegenseite hat, sofern man nicht rechtlich dazu verpflichtet ist, über die Existenz dieser Rechte aufzuklären. Jeder geschriebene Satz frisst zudem wertvolle Arbeitszeit Ehrenamtlicher.

Viele Grüße

Michael

[1] Wir tun das auch wenn das schon zehn Jahre her ist und er/sie seit vielen Jahren nicht mehr bei OSM aktiv ist. Es gibt genügend Fälle, wo man dann doch eine Antwort erhält!

An dem konkreten Fall sieht man, dass es unterschiedliche Akteure und Vorgehensweisen gibt. Wie sollte denn idealerweise der (abstrakte) Prozess zur Behandlung von Beschwerden aussehen?

Ob es dort nicht vielleicht doch ein altes Wegerecht gibt?. Das geht aus dem vorliegenden Schreiben für mich nicht ausrechend hervor. Ich hätte dazu gerne einen amtlichen Beleg. Nur mal ein Drohschreiben verfassen, das ist doch recht dünn. Übrigens ist OpenStreetMap auch nicht der GIP, oder ein anderes amtliches Verzeichnis.

Ich würde dem Hotel daher die Einschaltung einer unabhängigen Schlichtungsstelle empfehlen, z.b. der örtliche Tourismusverband eignet sich hierzu sehr gut. Dieser vertritt ebenso weitere Interessen, ist lokal interessiert, und daher auch sicher neutral.
Übrigens, so funktioniert das bei uns in Tirol. Ich pflege hier ein gutes Verhältnis mit den Touristiken, viele solche Probleme werden im Tourismusland Nr.1 von Österreich, bereits in den Tourismusbüros gelöst. Deren Mitarbeiter wurden vom Tiroler Landesverband in einem eigenen OSM Workshop hierfür geschult.

Grüße Johann

Edit: typo

Das hängt halt sehr stark von der Beschwerde ab und ein grosser Teil braucht in meiner Erfahrung auch nicht eine formelle Vorgehensweise, ist einfach was falsch in den Daten, so korrigiert man das, bedankt sich und gut ist.

In komplizierteren Fällen bevor man antwortet schon zuerst mal abklären von wo sind die Daten: Survey, Luftbild oder Drittdaten. Wenn die Sachlage unklar ist (zum Beispiel ob die Beschilderung richtig erfasst worden ist), den ursprünglichen Mapper anfragen, ich hab aber auch schon Erfolg gehabt damit denjenigen der sich beschwert dafür einzuspannen. Klar machen, dass OSM daran interessiert ist den korrekten Sachverhalt festzuhalten und uns es auch nicht egal ist wenn was wirklich falsch ist.

Wenn das nicht hilft, und/oder kräftig gedroht wird, ruhig an die DWG und LWG eskalieren, falls sinnvoll leiten wir das an den Local Chapter oder sonst einen Kontakt weiter (z.B. wenn es um Wegrechte geht bei denen es Besonderheiten gibt die wir schlicht nicht wissen können). Das Eskalieren an sich kann schon psychologisch helfen die Situation etwas zu entspannen.

In erster Linie hat sich der Beschwerdeführer um die Vorlage glaubhafter Belege für seine Behauptung zu bemühen, wir dürfen uns nicht in möglichen lokalen Konflikten -vielleicht- zweier Nachbarn über Gehrechte instrumentalisieren lassen.

Im gegenständlichen Fall ist laut Luftbild klar ein Trampelpfad erkennbar, das ist für uns ein ausreichender Belag dafür, dass es Vorort was relevantes zu Mappen gibt. Hier ein Pfad über eine Wiese. Ob man darüber auch noch gehen darf, dass kann man anschließend vielleicht auch noch mit entsprechenden Tag´s markieren. Dazu benötigen wir aber haltbare Informationen.

Wir Österreicher haben keine ausgeprägte Klage Kultur, daher benötigen wir auch keine offizielle Beschwerdestelle. Warum sollen wir uns auch darüber streiten, ob nun in einem uns von einer Behörde zur Verfügung gestelltem Luftbild ein Weg erkennbar ist oder nicht, dieser ist hier definitiv da.

Ich habe den Fall übrigens bereits an die DWG weitergeleitet, inzwischen sind auch Bilder von vor Ort verfügbar. gebux war so nett und hatt da mal vorbeigeschaut https://www.openstreetmap.org/note/2167959 das nördliche und https://www.openstreetmap.org/note/2167958 der südliche Part. Wird auch an die DWG weitergegeben.

@beautifulplaces
Über den Part sind wir schon lang weg, es ist schon klar, dass der Weg da ist und so weiter. Aber es ist niemandem geholfen, wenn das Hotel sauer oder ähnliches auf “OSM” ist, weil sich das nicht vernünftig hat klären lassen. Mit den Bildern sollte alles soweit geklärt sein.

Beim gegenständlichen Fall -scheint anhand der Bilder- die Sachlage eher klar,
Weißt du wie viele Schilder inzwischen mit Durchgang bis auf Widerruf hängen, obwohl es tatsächlich dort ein rechtlich gültiges Wegerecht gibt. Ich kenne allein in meiner Umgebung mehrere. So wie ich das Recht kenne, wenn sich Menschen durch solche Schilder einschüchtern lassen, verfällt ohne Einspruch nach ein paar Jahren das jeweilige Geh Recht, und der Grundstückeigentümer kann dann die Fläche ohne Belastung vermarkten. Historische Wegerechte sind lästig, und haben leider oft keinen Anwalt.
Wir sollten dringendst jeweils einen unabhängigen Beleg verlangen.

Vielleicht kann der Mapper gebux hier mal seine Eindrücke schildern, denn auf “Bauzaun” wäre ich aus der Schilderung der Beschwerdeführerin nicht gekommen.

Ich habe da einige Wege, deren Durchgänge aktuell mit Bretter vernagelt sind. Trotzdem darf man da rechtlich gesehen gehen, da es laut Auskunft bei der Gemeinde ein aufrechtes Gehrecht gibt.

Bretter, Bauzäune, Verbotstafeln Klagsandrohungen besagen lediglich, dass es Durck gibt, sonst nichts.

Bitte um unabhängige Belege.

Es ist an die DWG weitergegeben, ebenso die 3 Fotos die gebux vor Ort gemacht hat und welche auch in den Notes eingetragen sind. Ich denke, die Fotos von gebux sind genug unabhängige Belege. Alles weitere soll vorerst die DWG weitermachen, sollte ich eine Meldung erhalten, werde ich das, wenn notwendig, natürlich auch hier wiedergeben :slight_smile:

(Wenn gebux hier natürlich noch was berichten will, darf und kann er das natürlich gern machen. Verbietet ja auch niemand :smiley: )

Wie kannst Du an die DWG bereits etwas weitergeben, während wir hier noch diskutieren. Deine Rolle ist gelinde gesprochen etwas undurchsichtig. Ich halte das einschalten der DWG aufgrund fehlender Fakten noch für verfrüht. Dem gegenständliche Schreiben dieses Hotels, fehlt bislang noch ein brauchbarer Beleg für deren Behauptung. Diesen könnte das Hotel doch sicher nachreichen.
Anscheinend gehört dieses Grundstück einer in unmittelbarer Nähe befindlichen Landwirtschaftlichen Fachschule.

Grüße Johann

Edit. -Details

Für diejenigen welche hier vielleicht mitlesen, wie geht man in ähnlichen Fällen denn am besten vor.

Ich bin mit dem Problem konfrontiert, dass jemand in OpenStreetMap auf meinem Grundstück einen Weg eingezeichnet hat, der Durchgang ist aber privat.

  • Sofern ich mich in EDV auskenne: unter openstreetmap.org als OpenStreetMap Mapper registrieren, den gegenständlichen Weg im Editor öffnen, und access=privat eintragen, zusätzlich note=Kein Durchgang laut Auskunft Bauamt der Gemeinde, Stadt, oder Tourismusverband xy.

  • Sofern ich mich in EDV nicht auskenne: Hierfür einen Informatiker heranziehen. Dieser sollte vom angelegten OpenStreetMap Nutzer Account, eine Mail Weiterleitung einrichtet. Du hast dann die OSM Zugangsdaten in der Hand, und bekommst eventuell per Mail von OpenStreetMap Mitwirkenden eine Rückfrage, und du kannst so auf diese Rückfragen auch reagieren.

Sofern Du Unternehmer bist, so kannst Du bei dieser Gelegenheit auch gleich die in OpenStreetMap meistens bereits erfassten Daten Deiner Firma überprüfen, und aktualisieren. OpenStreetMap ist kostenlos, in OpenStreetMap erfasste Daten werden heute von unterschiedlichsten Anwendungen genutzt. Gratis Werbung für Deine Firma, für Deinen Betrieb, und wertvoller Nutzten für Kunden und Gäste.

Edit: + Ergänzung Daten aktualisieren.