Beschwerdestelle bezüglich OSM-Daten für Österreich

Hallo!

Zur Lage vor Ort habe ich heute (25.4.) Fotos mit Mapillary gemacht, die werden gerade hochgeladen.
Punkt 1: Hotel Paradies wird gerade umgebaut, habe ich in OSM grob eingetragen, wie das vor Ort ausschaut, dadurch wird der Weg vor Ort auch unterbrochen.

Im Süden des Weges/Trampelpfades ist KEIN Schild zu sehen. 2m vorher am Zaun zum Industriegelände davor ist ein Gatter und ein “Betreten verboten” Schild, das gilt aber ned für den Weg, da der Weg nicht durch das Gatter führt.

An der Abbiegung bei der Baustelle stehen 2 Baustellen Gitter u8nsortiert im Wege herum, KEIN Schild, das mag jedoch weggekommen zu sein.
Im Norden des Weges wieder so einBaustellengitter mit Schild “Kein Durchgang, Baustelle!”

Da die Baustelle sich ins Feld hinein mäaandert, ist der eigentlcihe Weg unterbrochen, so gibt es den Trampelpfad an der Baustellengrenze entlang.
Dort herrscht auch reger Verkehr an Wanderern, Leuten mit Kindern, Leuten mit Hunden.

Grundsätzlich gehört das Ackerland dort IMHO zum Grottenhof, und an ein paar Einfahrten zu den Feldwegen stehen Schilder a la “Privatgrund, Felder nicht betreten. Benutzung der Wege und Straßen bis auf weiteres erlaubt”.

Somit: den Weg um die Baustelle gibt es, im Norden ein “Verbotsschild”, im Süden ned. Kann man ggf, Access Beschränken. Von der Baustelle nach Süden hin kein Schild, guter Trampelpfad, würde ich so lassen.

Bilder dann morgen in Mapillary.

Amiga4000

@beautifulplaces:
Wie die rechtliche Situation aussieht, wird man wohl nur beim Grundstückseigentümer in Erfahrung bringen können bzw. im Grundbuch, wo mWn Servitutsrechte festgehalten sind.
Im konkreten Fall sieht es so aus, dass der Weg am Rande der landwirtschaftlichen Fläche entlang führt. Das ist ja per se keinen Seltenheit, dass am Ackerrand einen Fußweg/Trampelpfad gibt. Das sagt natürlich nichts über ein allfälliges Wegerecht/Servitutsrecht aus - also kurzum, ob Dritte über den Weg marschieren dürfen.
Dennoch muss man davon ausgehen, dass dieser Weg keine öffentliche Fläche ist und demnach über Privatgrund führt. Das Betreten von Privatgrund ist ja in AUT generell mWn nicht erlaubt, ausser rechtliche Aspekte (Servitutsrecht z.B.) stehen dem entgegen und ermöglichen so das rechtlich einwandfreie Betreten. Sind aber Schilder aufgestellt, die darauf hinweisen, muss man wohl davon ausgehen, dass kein Betreten erlaubt ist.
In aller Regel kommt es auch auf die Häufigkeit der Nutzung an, wie Privateigentümer reagieren: geht 1 Person am Tag drüber > egal. Gehen 100 Personen pro Stunde drüber > Ärgernis. Gleiches beim Radfahren/Mountainbiken.

So, erstmal, danke Amiga4000 fürs extra nochmal nachschauen, damit haben wir zwei Leute, die dort unabhängig vor Ort waren. Ich werde auch das der DWG weiterleiten :slight_smile: (Kurze ‘Sicherung’ der Bilder von gebux, damit die nicht verloren gehen, wenn die Notiz weg ist: Norden https://i.imgur.com/9Pb0F1l.jpg und Süden https://i.imgur.com/TIMF3Dy.jpg und https://i.imgur.com/gAWGk32.jpg )

Zur rechtlichen Situation: da wirds etwas schwierig, drum verlinke ich hier mal einfach mal ein, zwei Seiten: https://www.naturland-noe.at/knigge-darf-ich-privatgrund-beim-wandern-betreten und https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Besitzstoerung_-_allgemeiner_Ueberblick.html

Das deckt sich in etwa mit dem, was ich weis: Es muss erkennbar sein, dass man eine Besitzstörung begeht. Dafür reicht ein 30cm Zaun oder ein Absperrband rund um das Grundstück oder ein paar Schilder. Ein Feld ist afaik auch klar erkennbar, deswegen gilt das nicht. Der Weg wiederum, hier müsste so etwas angebracht sein, ist es aber scheinbar nicht. Das Thema mit der Betretung ist gar nicht so leicht.

Ein Super Dank an Amiga4000,
wie JM82 korrekt anmerkt können wir Rechte ohne freien Zugang zu entsprechenden Informationen kaum klären.

Wir können uns also nur auf das offensichtliche konzentrieren. Das bedeutet, dort verläuft ein gut sichtbarer und offensichtlich, frequentierter Weg. Es fehlt dort eine entsprechend plausibel, nachvollziehbare Beschilderung.

Mein Ansatz daher, der Rechteinhaber hat seine Rechte ausreichend plausibel zu belegen.
A. Durch eine örtliche gültige rechtsverbindliche Beschilderung,
B. durch setzten oder bereitstellen einer glaubwürdigen unabhängigen Referenz. Z.B note=Kein Durchgang laut Auskunft Bauamt der Gemeinde, Stadt, oder Tourismusverband xy.

Die DWG ist höchstens im Falle eines daraus entstandenen Editwar, oder für ein umfassendes Revert einzuschalten. Die DWG geht ansonsten in unlösbaren Fragen unter, das kann nicht unser Ziel sein.

Grüße Johann

Grüße Johann

Ich zitiere jetzt einfach mal SimonPoole

und das habe ich auch gemacht da eben Rechtsmittel angedroht wurden. Sollte die DWG der Meinung sein, dass das lieber lokal gelöst werden sollte, wird mir die DWG eben das mitteilen und ich das ebenfalls im Forum bekannt geben. :slight_smile:

Unser Ziel sollte sein, dass es gar nicht erst zur Androhung von Rechtsmittel kommt.

Dazu benötigen wir eine funktionierende verbindliche lokale Ansprechstelle mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit. Wir schaffen es derzeit nicht einmal, das Forum hier selbst zu moderieren.

Moderator-Eingriff
Verschwörungstheorie/Off-Topic gelöscht (siehe auch https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=784719#p784719))
Ende Moderator-Eingriff

Grüße Johann

Hallo!

Inzwischen sind die Bilder in Mapillary aufgetaucht:
https://www.mapillary.com/app/user/aceini?lat=47.0362824800525&lng=15.39158147559055&z=17.407309988269034&feedItem=user-uQKd9nmDLG8BY7cVJNVwCg-activity-user-uQKd9nmDLG8BY7cVJNVwCg-publishing_done-image&pKey=BHx2zzgyL1bQdImZ-hufmg&focus=photo
das ist der Süden, kein Schild

Und: https://www.mapillary.com/app/user/aceini?lat=47.037416385827555&lng=15.391795465708624&z=17.974554193208995&feedItem=user-uQKd9nmDLG8BY7cVJNVwCg-activity-user-uQKd9nmDLG8BY7cVJNVwCg-publishing_done-image&pKey=ybzsi7CcEG8AfG0-MY7aXg&focus=photo

Baustelle, auch kein Schild.

https://www.mapillary.com/app/user/aceini?lat=47.03966622185339&lng=15.39115866791148&z=18.784191205352577&feedItem=user-uQKd9nmDLG8BY7cVJNVwCg-activity-user-uQKd9nmDLG8BY7cVJNVwCg-publishing_done-image&pKey=UmiNRlU8rmqXDETn0yqlIQ&focus=photo

Norden, Schild wegen Baustelle.

https://www.mapillary.com/app/user/aceini?lat=47.04209496748971&lng=15.386120466666666&z=18.609308095498207&feedItem=user-uQKd9nmDLG8BY7cVJNVwCg-activity-user-uQKd9nmDLG8BY7cVJNVwCg-publishing_done-image&pKey=K6uGUdTqVvzgVOcIaWba-Q&focus=photo

Grundsätzliche Erlaubnis zur Nutzung der Wege von Grottenhof an einem anderen Weg in der Ecke.

Amiga4000

Information:

Die DWG hat sich die Situation angesehen und für aktuell korrekt eingetragen befunden. Die DWG hat auch im Namen von OSM direkt an die Dame vom Hotel zurück geschrieben, damit sollte diese Angelegenheit vorerst geklärt sein. Vielen Dank an alle hier :slight_smile: